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   FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07 U   

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FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07 U (https://dejure.org/2010,1657)
FG Münster, Entscheidung vom 07.12.2010 - 15 K 3614/07 U (https://dejure.org/2010,1657)
FG Münster, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 15 K 3614/07 U (https://dejure.org/2010,1657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch eines Steuerpflichtigen hinsichtlich der Besteuerung seiner Konkurrenten; Subjektives öffentliches Recht auf steuerlichen Drittschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage eines Auskunftsanspruchs des Stpfl. gegenüber den Steuerbehörden hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Frage eines Auskunftsanspruchs des Stpfl. gegenüber den Steuerbehörden hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Finanzamt muss Konkurrenten Auskunft geben!

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Gleiches Recht für alle - Auskunftsanspruch über Besteuerung des Konkurrenten

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Finanzamt muss Konkurrenten Auskunft geben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenauskunft vom Finanzamt

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Finanzamt zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch bei Wettbewerbsverzerrung durch gemeinnützigen Konkurrenten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt muss Konkurrenten Auskunft geben

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Finanzamt muss Unternehmen Auskunft über Mitbewerber geben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Was darf ein Konkurrent eines e. V. vom Finanzamt an Auskünften verlangen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1383
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.01.2009 - V R 46/06

    Kein ermäßigter Steuersatz bei Geschäftsführungsleistungen und

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30.03.2000, V R 30/99, BFHE 191, 434, BStBl II 2000, 705; vom 29.01.2009, V R 46/06, BStBl II 2009, 560, BFH/NV 2009, 867) liegt der Sinn und der Zweck des § 65 Nr. 3 AO in einem umfänglichen Schutz des Wettbewerbs, der auch den potentiellen Wettbewerb umfasst.

    Sind die von einer Körperschaft verfolgten gemeinnützigen Zwecke auch ohne steuerlich begünstigte entgeltliche Tätigkeit zu erreichen, so ist aus der Sicht des Gemeinnützigkeitsrechts eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs vermeidbar (BFH-Urteil vom 29.01.2009, V R 46/06, a.a.O., Ziffer II 2 c bb (2)).

    Wie die Vorschrift des § 65 Nr. 3 AO zeigt, dienen die Vorschriften vielmehr dem Schutz der mit den Nichtzweckbetrieben konkurrierenden und steuerlich nicht begünstigten Betrieben (BFH-Urteil vom 15.10.1997, I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63, BFH-Beschluss vom 18.09.2007, I R 30/06, BFHE 219, 184, BStBl II 2008, 126; ferner BFH-Urteil vom 29.01.2009, V R 46/06, a.a.O.).

    Entscheidend ist, dass die hier möglicherweise einschlägige Vorschrift des § 65 Nr. 3 AO belegt, dass auch für Zwecke der Umsatzbesteuerung steuerlich nicht begünstigte Betriebe davor geschützt werden sollen, dass Mitbewerber, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung grundsätzlich steuerlich begünstigt werden und damit steuerliche und in deren Folge Wettbewerbsvorteile für die Tätigkeiten erhalten, nicht hinsichtlich der Umsätze steuerbegünstigt werden sollen, die gerade nicht der Erfüllung ihrer die Steuerbegünstigung begründenden Zweckbestimmung dienen (vgl. BFH-Urteil vom 29.01.2009, V R 46/06, a.a.O.).

  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07
    Die Klage, mit der sich ein Antragsteller gegen die Abweisung seines Antrags auf Auskunftserteilung zu den steuerlichen Verhältnissen seines Konkurrenten wendet, ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 05.10.2006, VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243) nämlich als allgemeine Leistungsklage im Sinne des § 40 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu beurteilen.

    Grundlage für den von der Klin. geltend gemachten Auskunftsanspruch ist nicht die AO, weil diese einen diesbezüglichen Anspruch nicht regelt, sondern das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (BFH-Urteil vom 05.12.2006, VII R 24/03, a.a.O.).

    Das ist allerdings nicht der Fall ist, wenn feststeht, dass die behaupteten Rechte dem Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen können, d.h. wenn das angestrebte Konkurrentenschutzverfahren von vorneherein keine Aussicht auf Erfolg verspricht (BFH-Urteil vom 05.06.2006, VII R 24/03, a.a.O.).

  • BFH, 30.03.2000 - V R 30/99

    Zweckbetrieb bei Eislaufverein

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30.03.2000, V R 30/99, BFHE 191, 434, BStBl II 2000, 705; vom 29.01.2009, V R 46/06, BStBl II 2009, 560, BFH/NV 2009, 867) liegt der Sinn und der Zweck des § 65 Nr. 3 AO in einem umfänglichen Schutz des Wettbewerbs, der auch den potentiellen Wettbewerb umfasst.
  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07
    Wie die Vorschrift des § 65 Nr. 3 AO zeigt, dienen die Vorschriften vielmehr dem Schutz der mit den Nichtzweckbetrieben konkurrierenden und steuerlich nicht begünstigten Betrieben (BFH-Urteil vom 15.10.1997, I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63, BFH-Beschluss vom 18.09.2007, I R 30/06, BFHE 219, 184, BStBl II 2008, 126; ferner BFH-Urteil vom 29.01.2009, V R 46/06, a.a.O.).
  • BFH, 06.05.1999 - XI S 1/99

    Klage auf gesonderte Feststellung verbleibender Verlustabzugsbeträge nach § 10 d

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07
    Eine allgemeine Leistungsklage kann ohne ein vorausgegangenes Vorverfahren erhoben werden, § 40 in Verbindung mit § 44 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 06.05.1999, XI S 1/99, BFH/NV 1999, 1602).
  • BFH, 16.10.2007 - VIII R 21/06

    Zeitpunkt der Verlustzurechnung bei einem stillen Gesellschafter, kein

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07
    Wie die Vorschrift des § 65 Nr. 3 AO zeigt, dienen die Vorschriften vielmehr dem Schutz der mit den Nichtzweckbetrieben konkurrierenden und steuerlich nicht begünstigten Betrieben (BFH-Urteil vom 15.10.1997, I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63, BFH-Beschluss vom 18.09.2007, I R 30/06, BFHE 219, 184, BStBl II 2008, 126; ferner BFH-Urteil vom 29.01.2009, V R 46/06, a.a.O.).
  • BFH, 18.09.2007 - I R 30/06

    Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07
    Wie die Vorschrift des § 65 Nr. 3 AO zeigt, dienen die Vorschriften vielmehr dem Schutz der mit den Nichtzweckbetrieben konkurrierenden und steuerlich nicht begünstigten Betrieben (BFH-Urteil vom 15.10.1997, I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63, BFH-Beschluss vom 18.09.2007, I R 30/06, BFHE 219, 184, BStBl II 2008, 126; ferner BFH-Urteil vom 29.01.2009, V R 46/06, a.a.O.).
  • FG Sachsen, 10.04.2019 - 5 K 1472/17

    Konkurrentenklage gegen Anwendung des ermäßigten Steuersatzes wegen

    Gleiches gilt nach Auffassung des Senats auch hinsichtlich der in § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG in Verbindung mit §§ 65 bis 68 AO getroffenen Regelungen (vgl. insoweit auch FG Münster, Urteil vom 07.12.2010 - 15 K 3614/07 U -, juris).
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