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   FG Münster, 09.03.2021 - 6 K 1900/19 E   

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https://dejure.org/2021,11150
FG Münster, 09.03.2021 - 6 K 1900/19 E (https://dejure.org/2021,11150)
FG Münster, Entscheidung vom 09.03.2021 - 6 K 1900/19 E (https://dejure.org/2021,11150)
FG Münster, Entscheidung vom 09. März 2021 - 6 K 1900/19 E (https://dejure.org/2021,11150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verfahrensrecht - Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Erläuterung einer Abweichung von einer fehlerhaften Steuererklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist ohne Verschulden; Einlegen des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Steuererklärung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Steuererklärung - Schuldhaft versäumte Einspruchsfrist verhindert Wiedereinsetzung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.06.2005 - VI B 184/04

    NZB: Versäumung der Begründungsfrist, Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 6 K 1900/19
    Schuldhaft handelt nach ständiger Rechtsprechung, wer die gebotene und ihm mögliche Sorgfalt bei der Fristwahrung außer Acht lässt und dadurch die Frist versäumt, vorausgesetzt, dass er die Versäumung voraussehen konnte und ihm ein anderes Verhalten zuzumuten war (z.B. BFH, Beschluss vom 15.06.2005 -VI B 184/04, BFH/NV 2005, 1623).

    Nach Überzeugung des erkennenden Senats hätte der Kläger unter Anwendung der gebotenen und ihm möglichen Sorgfalt die Abweichung des Einkommensteuerbescheids von der Einkommensteuererklärung bei hinreichender Prüfung des Bescheids erkennen können (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 15.06.2005 - VI B 184/04, BFH/NV 2005, 1623).

  • BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84

    Inhaltliche Anforderungen an einen Haftungsbescheid - Haftungsbescheid gegen

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 6 K 1900/19
    Dass die Begründung in sich lückenlos oder für den Betroffenen einleuchtend oder akzeptabel ist, wird nicht gefordert (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 17.07.1984 - VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99

    Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 6 K 1900/19
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegt ein Verschulden (schon) bei jeder Art von Fahrlässigkeit vor (vgl. BFH, Urteil vom 19.12.2000 - VII R 7/99, BFHE 193, 515,BStBl II 2001, 158).
  • BFH, 22.01.1960 - VI 175/59 U

    Irrtum über die Rechtsmittelfrist - Irrtum über materielles Recht - Möglichkeit

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 6 K 1900/19
    Schließlich kann sich nach der Rechtsprechung des BFH auf die Möglichkeit der Nachsichtgewährung nicht berufen, wer die Rechtsmittelfrist kennt, aber von dem Rechtsmittel - wie im Streitfall - keinen Gebrauch gemacht hat, weil er den anzugreifenden Steuerbescheid irrtümlich für richtig gehalten hat (BFH, Urteil vom 22.01.1960 -VI 175/59 U, BFHE 70, 474, BStBl III 1960, 178).
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