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   FG Münster, 09.04.2003 - 7 K 3775/00 F   

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https://dejure.org/2003,7546
FG Münster, 09.04.2003 - 7 K 3775/00 F (https://dejure.org/2003,7546)
FG Münster, Entscheidung vom 09.04.2003 - 7 K 3775/00 F (https://dejure.org/2003,7546)
FG Münster, Entscheidung vom 09. April 2003 - 7 K 3775/00 F (https://dejure.org/2003,7546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG § 24
    Aufstockung der Buchwerte nur bei Sach- oder Geldleistung des neuen Gesellschafters

  • rechtsportal.de

    UmwStG § 24
    Aufstockung der Buchwerte nur bei Sach- oder Geldleistung des neuen Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umwandlungssteuerrecht: - Aufstockung der Buchwerte nur bei Sach- oder Geldleistung des neuen Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Aufstockung von Buchwerten bei Neueintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Gesellschaft; Anwendung des § 24 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) über den Wortlaut hinaus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 210/83

    Zur Anwendung des § 24 UmwStG bei Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 7 K 3775/00
    Dieser Vorgang ist nämlich bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht anders zu beurteilen als die Gründung einer neuen Personengesellschaft durch die bestehende Gesellschaft und den neu eintretenden Gesellschafter (BFH-Urteile vom 06.07.1999 VIII R 17/95, BFH/NV 2000, 34, vom 23.05.1985 IV R 210/83, BStBl. II 1985, 695 und vom 08.12.1994 IV R 82/92, BStBl. II 1995, 599, Schmidt-Wacker EStG 20. Aufl. § 16 RdNr. 562 und Herrmann-Heuer-Raupach, EStG, KStG 21. Aufl. § 16 EStG RdNr. 310).

    Voraussetzung für diese erweiternde Interpretation des § 24 UmwStG - die in der Literatur nicht unumstritten ist (vgl. Weiß in Kirchhof/Söhn, EStG § 16 RdNr. C 65 m. w. N.) - ist aber, dass der eintretende Gesellschafter eine Einlage leistet oder dass sich die Beteiligungsverhältnisse in der Gesellschaft gegen Entgelt ändern (BFH-Urteile vom 18.03.1999 IV R 26/98, BStBl. II 1999, 604 und BFH-Urteil BStBl. II 1985, 695 sowie Herger in Littmann/Bitz/Hellweg, EStG § 16 RdNr. 274).

    Es wird angenommen, dass die bisherigen Gesellschafter ihre Anteile in die neue Mitunternehmerschaft einbringen und als Entgelt fiktive Anteile an der Neueinlage des Eintretenden erhalten (BFH-Urt. BStBl II 1985, 695).

    Der BFH bezieht sich in diesem Urteil auf die auch vom Senat herangezogenen Urteile IV R 210/83 und IV R 82/92.

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/95

    Auflösung einer negativen Ergänzungsbilanz

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 7 K 3775/00
    Dieser Vorgang ist nämlich bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht anders zu beurteilen als die Gründung einer neuen Personengesellschaft durch die bestehende Gesellschaft und den neu eintretenden Gesellschafter (BFH-Urteile vom 06.07.1999 VIII R 17/95, BFH/NV 2000, 34, vom 23.05.1985 IV R 210/83, BStBl. II 1985, 695 und vom 08.12.1994 IV R 82/92, BStBl. II 1995, 599, Schmidt-Wacker EStG 20. Aufl. § 16 RdNr. 562 und Herrmann-Heuer-Raupach, EStG, KStG 21. Aufl. § 16 EStG RdNr. 310).

    Die Kl. berufen sich zu Unrecht auf das Urteil des BFH VIII R 17/95 v. 6.7.1999 BFH/NV 2000, 34.

  • BFH, 08.12.1994 - IV R 82/92

    Mitunternehmeranteil

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 7 K 3775/00
    Dieser Vorgang ist nämlich bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht anders zu beurteilen als die Gründung einer neuen Personengesellschaft durch die bestehende Gesellschaft und den neu eintretenden Gesellschafter (BFH-Urteile vom 06.07.1999 VIII R 17/95, BFH/NV 2000, 34, vom 23.05.1985 IV R 210/83, BStBl. II 1985, 695 und vom 08.12.1994 IV R 82/92, BStBl. II 1995, 599, Schmidt-Wacker EStG 20. Aufl. § 16 RdNr. 562 und Herrmann-Heuer-Raupach, EStG, KStG 21. Aufl. § 16 EStG RdNr. 310).

    Der BFH bezieht sich in diesem Urteil auf die auch vom Senat herangezogenen Urteile IV R 210/83 und IV R 82/92.

  • BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77

    Entgeltliche Übertragung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 7 K 3775/00
    Die entgeltliche Änderung der personellen Zusammensetzung (oder der Beteiligungsverhältnisse) bei einer Personengesellschaft wird ertragsteuerrechtlich nämlich als Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang gewertet (vgl. BFH-Urt. vom 10.07.1980 IV R 136/77, BStBl II 1981, 84 m. w. N.).
  • BFH, 18.03.1999 - IV R 26/98

    Änderung der Beteiligungsverhältnisse: Bewertungswahlrecht

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 7 K 3775/00
    Voraussetzung für diese erweiternde Interpretation des § 24 UmwStG - die in der Literatur nicht unumstritten ist (vgl. Weiß in Kirchhof/Söhn, EStG § 16 RdNr. C 65 m. w. N.) - ist aber, dass der eintretende Gesellschafter eine Einlage leistet oder dass sich die Beteiligungsverhältnisse in der Gesellschaft gegen Entgelt ändern (BFH-Urteile vom 18.03.1999 IV R 26/98, BStBl. II 1999, 604 und BFH-Urteil BStBl. II 1985, 695 sowie Herger in Littmann/Bitz/Hellweg, EStG § 16 RdNr. 274).
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 70/05

    Eintritt einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft - Wertaufstockung gemäß § 24

    Eine erweiternde Auslegung des § 24 UmwStG 1977 (wirtschaftliche Gleichstellung mit der Neugründung einer KG) komme auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht in Betracht, da die R-GmbH keine Einlage in das Vermögen der KG geleistet habe und die Beteiligungsverhältnisse auch nicht (entgeltlich) geändert worden seien (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1155).
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