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   FG Münster, 09.04.2020 - 5 K 908/20   

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https://dejure.org/2020,10585
FG Münster, 09.04.2020 - 5 K 908/20 (https://dejure.org/2020,10585)
FG Münster, Entscheidung vom 09.04.2020 - 5 K 908/20 (https://dejure.org/2020,10585)
FG Münster, Entscheidung vom 09. April 2020 - 5 K 908/20 (https://dejure.org/2020,10585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung; Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Herabsetzung eines Verspätungszuschlags im Klageverfahren erfordert erneute Ermessensausübung ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Herabsetzung eines Verspätungszuschlags im Klageverfahren erfordert erneute Ermessensausübung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verspätungszuschlag - Verspätungszuschlag nach Steuerherabsetzung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 20/93

    Herabsetzung eines Verspätungszuschlags durch Verwaltungsakt

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2020 - 5 K 908/20
    Die angefochtene Festsetzung des Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer 2016 mit Bescheid vom 03.12.2019, die gem. § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens geworden ist (BFH, Urt. vom 08.09.1994 - IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520), ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung (FGO).

    Das Ergebnis der Überprüfung ist dem Betroffenen mitzuteilen und zu begründen (BFH, Urt. vom 08.09.1994 - IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520; Cöster, in: Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 152 Rdn. 108).

  • BFH, 29.03.1979 - V R 69/77

    Verspätungszuschlag - Einspruchsentscheidung - Änderungsbescheid - Herabsetzung

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2020 - 5 K 908/20
    Im Falle der Herabsetzung der festgesetzten Steuer, auf die sich der Verspätungszuschlag bezieht, hat der Betroffene einen Rechtsanspruch auf wiederholte Prüfung (BFH, Urt. vom 29.03.1979 - V R 69/77, BStBl. II 1979, 641).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2020 - 5 K 908/20
    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen aus der Entscheidung erkennbar sein, andernfalls ist sie rechtswidrig (vgl. BFH, Urt. vom 11.03.2004 - VII R 52/02, BStBl. II 2004, 579; BFH, Urt. vom 17.01.2017 - VIII R 52/14, BStBl. II 2018, 740).
  • BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2020 - 5 K 908/20
    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen aus der Entscheidung erkennbar sein, andernfalls ist sie rechtswidrig (vgl. BFH, Urt. vom 11.03.2004 - VII R 52/02, BStBl. II 2004, 579; BFH, Urt. vom 17.01.2017 - VIII R 52/14, BStBl. II 2018, 740).
  • BFH, 06.06.2016 - III B 92/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2020 - 5 K 908/20
    Das Gericht ist dabei verpflichtet, die Beteiligten vor seiner Entscheidung darauf hinzuweisen, dass eine Entscheidung nach § 94a FGO im schriftlichen Verfahren beabsichtigt ist, eine Frist zum weiteren Sachvortrag zu setzen sowie einen rechtlich nicht vertretenen Beteiligten auf die Möglichkeit des Antrags auf mündliche Verhandlung hinzuweisen (Wendl in Gosch, FGO, § 94a Rdn. 19; BFH, Urt. vom 06.06.2016 - III B 92/15, BStBl. II 2016, 844).
  • FG Münster, 10.02.2022 - 9 K 1547/21

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer eines selbständig tätigen

    Der angefochtene Verwaltungsakt, der Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer 2018, war daher aufzuheben (Hessisches Finanzgericht, Urt. vom 23.08.2011 12 K 1737/08, juris; FG Münster, Urt. vom 09.04.2020 - 5 K 908/20, juris; Schmidt/Troje, in: Gosch, FGO, § 100 Rdn. 13; Brandis, in: Tipke/Kruse, FGO, § 100 Rdn. 13).
  • FG Münster, 23.05.2023 - 5 K 3592/19

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer

    Denn die Finanzbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, neue Ermessensentscheidungen (§ 5 AO) zu treffen, wenn sich durch die Herabsetzung der Umsatzsteuern die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Umstände geändert haben (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 29.03.1979 V R 69/77, BStBl II 1979 641; vom 08.09.1994 IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520; FG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2008 18 K 2172/07 AO, EFG 2008, 1345; FG Münster, Urteil vom 09.04.2020 5 K 908/20, juris).
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