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   FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11 F   

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FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11 F (https://dejure.org/2014,13018)
FG Münster, Entscheidung vom 09.05.2014 - 12 K 3303/11 F (https://dejure.org/2014,13018)
FG Münster, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 12 K 3303/11 F (https://dejure.org/2014,13018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Anteilsübertragung mit Buchwertfortführung und Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs 3; EStG § 6 Abs 3
    Keine Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung in den Fällen des § 6 Abs. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufgabe - Keine Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung in den Fällen des § 6 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Buchwertfortführung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils trotz vorheriger Veräußerung des Sonderbetriebsvermögens möglich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1369
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
    Würden funktional wesentliche Wirtschaftsgüter eines Sonderbetriebsvermögens zeitversetzt, aber im Rahmen eines Gesamtplanes mit der Anteilsübertragung entnommen oder veräußert, liege eine einheitlich zu betrachtende Aufgabe des Mitunternehmeranteils i.S.d. § 16 Abs. 3 EStG vor (sogenannte Gesamtplanrechtsprechung, BFH-Beschluss vom 31.08.1995 VIII B 21/93, BStBl II 1995, 890; BFH-Urteil vom 06.09.2000 IV R 18/99, BStBl II 2001, 229).

    Zu Unrecht meint der Bekl., dass entsprechend der Verfügung des Bundesministeriums der Finanzen vom 03.03.2005, BStBl. I 2005, 458, Ziff. 7 und der dort zitierten Gesamtplanrechtsprechung (BFH-Urteil vom 06.09.2000 IV R 18/99, BStBl. II 2001, 229) bei der Übertragung des vorgenannten Mitunternehmeranteils darauf abzustellen sei, ob im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen an Dritte veräußert wurde.

    Zum Einen ist die Gesamtplanrechtsprechung vom BFH im Hinblick auf den Normzweck der §§ 16, 34 EStG entwickelt worden (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 22.11.2013, III B 35/12, BFH/NV 2014, 531; BFH-Urteil vom 06.09.2000 IV R 18/99, BStBl. II 2001, 229 unter Ziff. 2) und kann daher dem Grunde nach nicht auf § 6 Abs. 3 EStG übertragen werden.

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
    Andererseits bringt die Vorschrift nach der Rechtsprechung lediglich deklaratorisch den allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck, nach dem die unentgeltliche Betriebs- und Unternehmensnachfolge ertragsteuerrechtlich nicht mit einer Aufdeckung der stillen Reserven verbunden ist (Beschluss des Großen Senates des BFH vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BStBl. II 1990, 847, zu C. II.1.; BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 51/98, BStBl. II 2005, 173).

    Die Gewinnneutralität setzt jedoch voraus, dass sowohl bei Übergang eines Betriebs als auch bei - der Betriebsübertragung gleichgestellten - Übergang von Mitunternehmer-Anteilen (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 51/98, BStBl. II 2005, 173; BRDrucks. 89/62, S. 1 der Begründung) alle wesentlichen Betriebsgrundlagen dem (oder den) Erwerber(n) übertragen werden (BFH-Urteil vom 06.05.2010 IV R 52/08, BStBl. II 2011, 261, Rz. 18).

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
    Inwieweit im Zusammenhang mit einer vorherigen Entnahme oder Veräußerung stille Reserven aufgedeckt worden sind, ist ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053, Rz. 18).

    Wird funktional wesentliches Betriebsvermögen tagesgleich mit der Übertragung der Gesellschaftsanteile an einen Dritten veräußert oder übertragen oder in ein anderes Betriebsvermögen des bisherigen Mitunternehmers überführt, liegen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG für eine Fortführung der Buchwerte grundsätzlich nicht vor (BFH-Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053, Rz. 19).

  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Auszug aus FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
    Die Gewinnneutralität setzt jedoch voraus, dass sowohl bei Übergang eines Betriebs als auch bei - der Betriebsübertragung gleichgestellten - Übergang von Mitunternehmer-Anteilen (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 51/98, BStBl. II 2005, 173; BRDrucks. 89/62, S. 1 der Begründung) alle wesentlichen Betriebsgrundlagen dem (oder den) Erwerber(n) übertragen werden (BFH-Urteil vom 06.05.2010 IV R 52/08, BStBl. II 2011, 261, Rz. 18).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
    Andererseits bringt die Vorschrift nach der Rechtsprechung lediglich deklaratorisch den allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck, nach dem die unentgeltliche Betriebs- und Unternehmensnachfolge ertragsteuerrechtlich nicht mit einer Aufdeckung der stillen Reserven verbunden ist (Beschluss des Großen Senates des BFH vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BStBl. II 1990, 847, zu C. II.1.; BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 51/98, BStBl. II 2005, 173).
  • BFH, 28.08.2001 - VIII B 54/01

    Ansparrücklage - Neugründung des Betriebs durch vorweggenommene Erbfolge?

    Auszug aus FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
    Die Vorschrift ist demnach auch dann anzuwenden, wenn die jeweilige unternehmerische Einheit nicht nur auf einen Erwerber, sondern auf mehrere Erwerber (z.B. Erben) übertragen wird (BFH-Beschluss vom 28.08.2001 VIII B 54/01, BFH/NV 2002, 24).
  • BFH, 22.11.2013 - III B 35/12

    Mehraktige Veräußerung eines Mitunternehmeranteils und sog.

    Auszug aus FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
    Zum Einen ist die Gesamtplanrechtsprechung vom BFH im Hinblick auf den Normzweck der §§ 16, 34 EStG entwickelt worden (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 22.11.2013, III B 35/12, BFH/NV 2014, 531; BFH-Urteil vom 06.09.2000 IV R 18/99, BStBl. II 2001, 229 unter Ziff. 2) und kann daher dem Grunde nach nicht auf § 6 Abs. 3 EStG übertragen werden.
  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
    Würden funktional wesentliche Wirtschaftsgüter eines Sonderbetriebsvermögens zeitversetzt, aber im Rahmen eines Gesamtplanes mit der Anteilsübertragung entnommen oder veräußert, liege eine einheitlich zu betrachtende Aufgabe des Mitunternehmeranteils i.S.d. § 16 Abs. 3 EStG vor (sogenannte Gesamtplanrechtsprechung, BFH-Beschluss vom 31.08.1995 VIII B 21/93, BStBl II 1995, 890; BFH-Urteil vom 06.09.2000 IV R 18/99, BStBl II 2001, 229).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auszug aus FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
    Da der Kl. zu 2. das Grundstück A-Straße 2 kurz vor der Anteilsübertragung am 02.10.2007 veräußerte, habe er funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen (Erdgeschoss) zurückbehalten und in das Privatvermögen überführt, so dass eine Buchwertübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG im Hinblick auf die Gesamtplanrechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH- (BFH-Urteil vom 27.10.2005 IX R 76/03, BStBl II 2006, 359) nicht zulässig sei.
  • BFH, 22.09.2011 - IV R 33/08

    Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung

    Auszug aus FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11
    Anteil eines Mitunternehmers i.S.d. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 EStG ist der ganze Mitunternehmeranteil, der sich aus dem Anteil am Gesellschaftsvermögen sowie dem funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens des Mitunternehmers zusammen setzt (BFH-Urteil vom 22.09.2011 IV R 33/08, BStBl. II 2012, 10, unter II.1.a (2), m.w.N. zur insoweit identischen Rechtslage unter der Geltung des § 7 Abs. 1 EStDV a.F.).
  • BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von

    Das Finanzgericht (FG) gab der anschließend von den Klägern erhobenen Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1369 veröffentlichtem Urteil statt.
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