Rechtsprechung
   FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09 G, F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18038
FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09 G, F (https://dejure.org/2010,18038)
FG Münster, Entscheidung vom 09.07.2010 - 9 K 1213/09 G, F (https://dejure.org/2010,18038)
FG Münster, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 9 K 1213/09 G, F (https://dejure.org/2010,18038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Betrachtung eines Gesellschafterdarlehens als unverzinslich im Hinblick auf die in § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) angeordnete Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten; Anforderungen an die Ansetzung der voraussichtlichen Laufzeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 13 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3
    Darlehenslaufzeit; Unverzinslichkeit; Höhe des Abzinsungsbetrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG - Darlehenslaufzeit, Unverzinslichkeit, Höhe des Abzinsungsbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abzinsung (unverzinslicher) Darlehen mit unbestimmter Laufzeit

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2007
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.10.2009 - I R 4/08

    Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09
    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf die ständige und von ihm für zutreffend gehaltene höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage (vgl. jüngst nochmals BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2009 I R 4/08, BFHE 226, 347, BStBl. II 2010, 177, unter II.4., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2009 I R 4/08, BFHE 226, 347, BStBl. II 2010, 177, unter II.3.; BFH-Urteil vom 27. Januar 2010 I R 35/09, DStR 2010, 531, unter II.2.c bb) kommt es jedoch nicht auf die lediglich rechtliche Möglichkeit zu einer kurzfristigen Kündigung des Darlehens an, sondern darauf, für welche Zeitdauer der Schuldner nach den tatsächlichen Verhältnissen mit der Kapitalüberlassung rechnen kann.

    Dies gilt auch für den Vorteil aus der Zinslosigkeit eines der Gesellschaft durch ihren Gesellschafter gewährten Darlehens (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2009 I R 4/08 (BFHE 226, 347, BStBl. II 2010, 177, unter II.4.; ausführlich nochmals BFH-Urteil vom 27. Januar 2010 I R 35/09, DStR 2010, 531, unter II.2.b).

    In diese Richtung versteht der Senat auch die Ausführungen im BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2009 I R 4/08 (BFHE 226, 347, BStBl. II 2010, 177).

  • BFH, 27.01.2010 - I R 35/09

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2009 I R 4/08, BFHE 226, 347, BStBl. II 2010, 177, unter II.3.; BFH-Urteil vom 27. Januar 2010 I R 35/09, DStR 2010, 531, unter II.2.c bb) kommt es jedoch nicht auf die lediglich rechtliche Möglichkeit zu einer kurzfristigen Kündigung des Darlehens an, sondern darauf, für welche Zeitdauer der Schuldner nach den tatsächlichen Verhältnissen mit der Kapitalüberlassung rechnen kann.

    Dies gilt auch für den Vorteil aus der Zinslosigkeit eines der Gesellschaft durch ihren Gesellschafter gewährten Darlehens (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2009 I R 4/08 (BFHE 226, 347, BStBl. II 2010, 177, unter II.4.; ausführlich nochmals BFH-Urteil vom 27. Januar 2010 I R 35/09, DStR 2010, 531, unter II.2.b).

    In einer späteren Entscheidung, in der die Vorinstanz die Vorschrift des § 13 Abs. 2 BewG und den sich daraus ergebenden Vervielfältiger von 0, 503 angewandt hatte, hat der BFH erneut ausgeführt, die Ermittlung des Abzinsungsbetrags durch die Vorinstanz enthalte keine zum Nachteil der dortigen Klägerin wirkenden Rechtsfehler (BFH-Urteil vom 27. Januar 2010 I R 35/09, DStR 2010, 531, unter II.2.d).

  • BFH, 22.02.1974 - III R 5/73

    Gesellschafterdarlehen als "verdeckte Beteiligungen"; Bewertung unverzinslicher

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09
    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Auffassung angeführte Rechtsprechung ist im Streitfall nicht einschlägig: Im BFH-Urteil vom 22. Februar 1974 III R 5/73 (BStBl. II 1974, 330, unter 3.) ist lediglich ausgeführt, der Zeitraum von vier Jahren gelte als Mindest laufzeit einer als langfristig zu behandelnden Schuld.
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Nutzungsvorteile nicht einlagefähig (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl. II 1988, 348).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.01.2009 - 12 V 12283/07

    Aussetzung der Vollziehung - Abzinsung eines zunächst unverzinslich gewährten

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09
    Im Beschluss des FG Berlin-Brandenburg vom 6. Januar 2009 12 V 12283/07 (EFG 2009, 564) hatte bereits das FA (vor Bekanntgabe des später ergangenen, in dieser Frage strengeren BMF-Schreibens vom 26. Mai 2005, BStBl. I 2005, 699, Rn. 7) lediglich eine Laufzeit von vier Jahren angesetzt.
  • FG München, 20.06.2006 - 5 V 1675/06

    Abzinsung von Verbindlichkeiten innerhalb einer ärztlichen Praxisgemeinschaft

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09
    Dies rechtfertigt die Heranziehung der typisierenden Regelung des § 13 Abs. 2 BewG auch im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG (ebenso im Ergebnis auch FG München, Beschluss vom 20. Juni 2006 5 V 1675/06, Juris, unter II.c).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2009 - 12 V 12210/08

    Abzinsung eigenkapitalersetzender Darlehen - Annahme eines Scheingeschäfts

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09
    bb) Selbst wenn das - dem Gericht nicht vorgelegte - Original der Zinsvereinbarung tatsächlich am 1. Juli 2000 unterzeichnet worden sein sollte, könnte es der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, weil die "Vereinbarung" von den Parteien nicht durchgeführt worden ist (vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. April 2009 12 V 12210/08, EFG 2009, 1125, unter 2.b aa, rkr.).
  • FG Münster, 22.07.2021 - 10 K 1707/20

    Anwendung des Abzinsungsgebots bei Verbindlichkeiten für Zwecke der steuerlichen

    Liegen auch für eine objektive Schätzung der Restlaufzeit - wie vorliegend - keine Anhaltspunkte vor, kann hilfsweise § 13 Abs. 2 BewG angewendet werden (vgl. FG München, Urteil v. 20.6.2006 - 5 V 1675/06, nv., juris, rkr.; FG Münster, Urteil v. 9.7.2010 - 9 K 1213/09, EFG 2010, 2007, rkr.; BMF-Schreiben vom 26.5.2005 - IV B 2-S 2175-7/05, BStBl. I 2005, 699 Rz. 7).
  • FG Münster, 18.01.2022 - 2 K 700/18

    Bilanzielle Behandlung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in einem Bescheid

    Der anzuwendende Vervielfältiger nach entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) beträgt 0, 503 (siehe hierzu eingehend Finanzgericht Münster, Urteil vom 09.07.2010, 9 K 1213/09 G, F, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht