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   FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13 G, F   

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https://dejure.org/2016,33422
FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13 G, F (https://dejure.org/2016,33422)
FG Münster, Entscheidung vom 09.09.2016 - 4 K 2068/13 G, F (https://dejure.org/2016,33422)
FG Münster, Entscheidung vom 09. September 2016 - 4 K 2068/13 G, F (https://dejure.org/2016,33422)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands aufgrund einer Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands aufgrund einer Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands aufgrund einer Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen - Rückstellung für Nachbetreuungspflichten bei einem Versicherungsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bildung einer Rückstellung für Nachbetreuungspflichten

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Erfüllungsrückstand, Bilanzierung, Rückstellung, Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für Nachbetreuungspflichten bei einem VV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1888
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.06.2015 - X R 27/13

    Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand; Auslegung von

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13
    Der Berichterstatter hat mit Schreiben vom 2.6.2016 auf die BFH-Entscheidung vom 9.6.2015 (X R 27/13, BFH/NV 2015, 1676) hingewiesen, aus der sich - in einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation - ergebe, dass eine Rückstellung dann nichtgebildet werden könne, wenn in den Versicherungsbedingungen keine inhaltlich eindeutigen Vereinbarungen für Nachbetreuungsverpflichtungen enthalten seien.

    Künftige Aufwendungen für Leistungen, die ohne Rechtspflicht erbracht werden, sondern als bloße Obliegenheit zu qualifizieren sind, sind nicht rückstellungsfähig (BFH-Urteile vom 27.2.2014 III R 14/11, BStBl II 2014, 675; vom 9.6.2015 X R 27/13, BFH/NV 2015, 1676).

    Derartige Bestandserweiterungstendenzen lösen keinen Erfüllungsrückstand für bereits bestehende Verträge aus (vgl. zur exakt identischen Vertragsklausel BFH-Urteile vom 9.6.2015 X R 27/13, BFH/NV 2015, 1676 sowie vom 19.7.2011 X R 26/10, BStBl II 2012, 856).

  • BFH, 19.07.2011 - X R 26/10

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13
    Zum anderen genüge die von ihr vorgenommene Berechnung der Rückstellungshöhe nicht den Anforderungen, die im BFH-Urteil vom 19.7.2011 (X R 26/10, BStBl II 2012, 856) zu Grunde gelegt worden seien.

    Derartige Bestandserweiterungstendenzen lösen keinen Erfüllungsrückstand für bereits bestehende Verträge aus (vgl. zur exakt identischen Vertragsklausel BFH-Urteile vom 9.6.2015 X R 27/13, BFH/NV 2015, 1676 sowie vom 19.7.2011 X R 26/10, BStBl II 2012, 856).

  • BFH, 27.02.2014 - III R 14/11

    Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands - Rechtspflicht zur

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13
    Künftige Aufwendungen für Leistungen, die ohne Rechtspflicht erbracht werden, sondern als bloße Obliegenheit zu qualifizieren sind, sind nicht rückstellungsfähig (BFH-Urteile vom 27.2.2014 III R 14/11, BStBl II 2014, 675; vom 9.6.2015 X R 27/13, BFH/NV 2015, 1676).

    Eine solche Pflicht ergibt sich für einen Versicherungsvertreter weder aus den handelsrechtlichen (§ 86 i.V.m. § 92 HGB) noch aus den gewerberechtlichen (§ 34d Gewerbeordnung) Vorschriften (vgl. BFH-Urteile vom 27.2.2014 III R 14/11, BStBl II 2014, 675; vom 16.9.2014 X R 38/13, BFH/NV 2015, 195).

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13
    Anderes gilt allerdings, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (BFH-Beschluss vom 23.6.1997 GrS 2/93, BStBl II 1997, 735).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 41/07

    Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung bei einem Versicherungsvertreter -

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13
    Erforderlich sind hierfür allerdings entsprechend inhaltlich eindeutige Vereinbarungen (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).
  • BFH, 16.09.2014 - X R 38/13

    Erfüllungsrückstand wegen Nachbetreuungspflichten bei einem für einen

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13
    Eine solche Pflicht ergibt sich für einen Versicherungsvertreter weder aus den handelsrechtlichen (§ 86 i.V.m. § 92 HGB) noch aus den gewerberechtlichen (§ 34d Gewerbeordnung) Vorschriften (vgl. BFH-Urteile vom 27.2.2014 III R 14/11, BStBl II 2014, 675; vom 16.9.2014 X R 38/13, BFH/NV 2015, 195).
  • FG Münster, 13.06.2013 - 13 K 4827/08

    Bildung und Bewertung einer Rückstellung für die Nachbetreuung von LV-Verträgen

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13
    Beim u.a. für die Ertragsbesteuerung für Personengesellschaften zuständigen IV. Senat des BFH ist derzeit das Revisionsverfahren IV R 34/14 anhängig, in dem ebenfalls streitig ist, welche Anforderungen an die Begründung einer vertraglichen Nachbetreuungsverpflichtung von Versicherungsvertretern zu stellen sind (zuvor FG Münster, Urteil vom 13.6.2013 13 K 4827/08 F, EFG 2013, 1479).
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13
    Unter Bezugnahme auf die BFH-Entscheidung vom 28.7.2004 (XI R 63/03, BStBl II 2006, 866) passivierte die Klägerin erstmals zum 31.12.2006 eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands aus einer Nachbetreuungsverpflichtung von Lebensversicherungsverträgen, und zwar in Höhe von 16.540 EUR.
  • BFH, 13.07.2017 - IV R 34/14

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13
    Beim u.a. für die Ertragsbesteuerung für Personengesellschaften zuständigen IV. Senat des BFH ist derzeit das Revisionsverfahren IV R 34/14 anhängig, in dem ebenfalls streitig ist, welche Anforderungen an die Begründung einer vertraglichen Nachbetreuungsverpflichtung von Versicherungsvertretern zu stellen sind (zuvor FG Münster, Urteil vom 13.6.2013 13 K 4827/08 F, EFG 2013, 1479).
  • BFH, 25.07.2019 - IV R 49/16

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.09.2016 - 4 K 2068/13 G,F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG Münster wies die Klage mit Urteil vom 09.09.2016 - 4 K 2068/13 G,F als unbegründet ab.

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