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   FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2154/15   

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https://dejure.org/2016,37004
FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2154/15 (https://dejure.org/2016,37004)
FG Münster, Entscheidung vom 09.09.2016 - 4 K 2154/15 (https://dejure.org/2016,37004)
FG Münster, Entscheidung vom 09. September 2016 - 4 K 2154/15 (https://dejure.org/2016,37004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessuale und materiell-rechtliche Folgerungen nach Gewährung der Restschuldbefreiung im Rahmen der Anfechtung eines Haftungsbescheids

  • rechtsportal.de

    AO § 69 ; InsO § 300
    Prozessuale und materiell-rechtliche Folgerungen nach Gewährung der Restschuldbefreiung im Rahmen der Anfechtung eines Haftungsbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtsverfahren - Rechtsschutzbedürfnis einer Klage nach Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1891
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hamburg, 15.08.2011 - 3 K 132/11

    Insolvenzordnung: Erledigung eines Klageverfahrens nach Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2154/15
    Der Beklagte hält die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses für nicht zulässig(Hinweis auf die Gerichtsbescheide des FG Hamburg vom 15.8.2011 3 K 132/11, juris sowie vom 19.8.2011 3 K 149/11, juris).

    Der erkennende Senat folgt mit seiner Entscheidung den Rechtsgrundsätzen, die bereits das FG Hamburg in seinen rechtskräftigen Gerichtsbescheiden vom 15.8.2011 (3 K 132/11, juris) und 19.8.2011 (3 K 149/11, juris) vertreten hat.

  • FG Hamburg, 19.08.2011 - 3 K 149/11

    Insolvenzordnung: Keine Klageerledigung durch Insolvenzaufhebung nach Widerspruch

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2154/15
    Der Beklagte hält die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses für nicht zulässig(Hinweis auf die Gerichtsbescheide des FG Hamburg vom 15.8.2011 3 K 132/11, juris sowie vom 19.8.2011 3 K 149/11, juris).

    Der erkennende Senat folgt mit seiner Entscheidung den Rechtsgrundsätzen, die bereits das FG Hamburg in seinen rechtskräftigen Gerichtsbescheiden vom 15.8.2011 (3 K 132/11, juris) und 19.8.2011 (3 K 149/11, juris) vertreten hat.

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

    Auszug aus FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2154/15
    Dies ergebe sich aus der zivilrechtlichen Rechtsprechung (u.a. Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14.7.2008 II ZR 132/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Der Vollstreckung der Erstattungsforderung nach dem VwVG (§ 40 Abs. 8 SGB II i.V.m. § 66 SGB X; vgl. zu den Voraussetzungen einer solchen Vollstreckung: BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R) steht entgegen, dass die Umwandlung der Erstattungsforderung in eine Naturalobligation durch die Restschuldbefreiung zu einem Vollstreckungshindernis i.S.v. § 257 Abs. 1 Nr. 3 AO führt (FG Münster, Urteil vom 09.09.2016 - 4 K 2154/15; Stephan a.a.O., § 301 Rn. 13 differenzierend zur Rechtsdurchsetzung bei titulierten Ansprüchen; Sternal, a.a.O., Rn.40).
  • BFH, 08.03.2022 - VI R 33/19

    Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines

    Folglich erlöschen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 47 AO auch dann nicht mit der Zustimmung zu einem Insolvenzplan, wenn der Plan einen (Teil-)Erlass der Ansprüche vorsieht (Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 47 AO Rz 61; ebenso Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 09.08.2019 - 4 W 52/19, Rz 38; s.a. FG Münster, Urteil vom 09.09.2016 - 4 K 2154/15, Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1891, in Bezug auf eine erteilte Restschuldbefreiung).
  • FG Köln, 25.03.2020 - 9 K 3169/16
    Vielmehr führe die Restschuldbefreiung lediglich dazu, dass die Forderungen zu sog. unvollkommenen Verbindlichkeiten bzw. Naturalobligationen würden (vgl. z.B. FG Schleswig-Holstein vom 23.10.2013, 4 K 186/11, FG Münster vom 09.09.2016, 4 K 2154/15; BFH vom 15.05.2013, VII R 12/12).

    Die Einwendungen des Klägers, dass seine Nachhaftung für Masseverbindlichkeiten gänzlich ausgeschlossen bzw. auf den an ihn aus der Masse herausgegebenen Überschuss beschränkt sei, könne erst gegen (möglicherweise zukünftige) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Beklagten eingewandt werden (so seien auch die Ausführungen im Urteil des FG Münster vom 09.09.2016, 4 K 2154/15 zu verstehen).

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