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   FG Münster, 10.07.2003 - 3 K 295/99 Erb   

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https://dejure.org/2003,11034
FG Münster, 10.07.2003 - 3 K 295/99 Erb (https://dejure.org/2003,11034)
FG Münster, Entscheidung vom 10.07.2003 - 3 K 295/99 Erb (https://dejure.org/2003,11034)
FG Münster, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 3 K 295/99 Erb (https://dejure.org/2003,11034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen; Schenkung von Geschäftsanteilen; Anwendbarkeit des Stuttgarter Verfahrens; Einbeziehung von Vermögen und Erträgen von Beteiligungsgesellschaften; Mehrfache Berücksichtigung von Erträgen; Entstehung eines Kaskadeneffekts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Ertragshundertsatzes einer Beteiligungseinkünfte erzielenden GmbH; Ergebniskorrektur gemäß Abschn. 7 Abs. 1 VStR 1993/Abschn. 78 Abs. 1 VStR 1989 auch hinsichtlich der Beteiligungserträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer: - Ermittlung des Ertragshundertsatzes einer Beteiligungseinkünfte erzielenden GmbH; Ergebniskorrektur gemäß Abschn. 7 Abs. 1 VStR 1993/Abschn. 78 Abs. 1 VStR 1989 auch hinsichtlich der Beteiligungserträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1456
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.07.1971 - III R 104/70

    GmbH-Anteile - Ermittlung des gemeinen Werts - Gesellschaften bürgerlichen Rechts

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2003 - 3 K 295/99
    Diese Rechtsauffassung werde durch das Urteil vom BFH vom 23.07.1971 III R 104/70 (BStBl II 1972 S 5) bestätigt.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (s. Urteil vom 23.07.1971 III R 104/70 in BStBl II 1972 S 5) sind bei der Ermittlung des gemeinen Wertes von Anteilen einer GmbH, der über Gesellschaften bürgerlichen Rechts von deren Organgesellschaften erwirtschaftete Gewinne zufließen, die Vermögen und die Erträge der Beteiligungsgesellschaften bei der Berechnung des Vermögenswertes und des Ertragshundertsatzes der GmbH einzubeziehen.

  • BFH, 26.01.2000 - II R 15/97

    Bewertung von GmbH-Anteilen nach dem Stuttgarter Verfahren

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2003 - 3 K 295/99
    Mit Rücksicht auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist von diesem Verfahren nur abzuweichen, wenn es in Ausnahmefällen aus besonderen Gründen des Einzelfalles zu nicht tragbaren, d. h. offensichtlich unrichtigen Ergebnissen führt (s. BFH-Urteil vom 26.01.2000 II R 15/97 in BStBl II 2000 S 251 m. Rechtsprechungshinweisen).

    In seinem Urteil vom 26.01.2000 II R 15/97 BStBl II 2000 S 251 hat der BFH ausgeführt, dass aus § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG keine rechtliche Notwendigkeit folge, den systembedingten Kaskadeneffekt auch noch darüber hinaus zu neutralisieren.

  • BFH, 06.03.1991 - II R 18/88

    Gewinne oder Verluste der Organgesellschaft sind bei der Ermittlung des

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2003 - 3 K 295/99
    Das in Abschnitt 76 f. Vermögensteuerrichtlinien 1989 und danach in Abschnitt 4 f. Vermögensteuerrichtlinien 1993 geregelte sog. Stuttgarter Verfahren hat der BFH in ständiger Rechtsprechung als ein geeignetes Schätzungsverfahren anerkannt (BFH-Urteil vom 06.03.1991 II R 18/88 BStBl II 1991 S 558 m. w. N.).
  • BFH, 20.09.2000 - II R 61/98

    Anteilsbewertung; sog. Kaskadeneffekt bei Beteiligungen von 50 v. H. und mehr

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2003 - 3 K 295/99
    Diese Auffassung hat der BFH in seinem Urteil vom 20.09.2000 (II R 61/98 in BFH/NV 2001 S 747) nochmals bestätigt.
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