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   FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21 F   

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FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21 F (https://dejure.org/2022,3652)
FG Münster, Entscheidung vom 11.02.2022 - 2 V 1478/21 F (https://dejure.org/2022,3652)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - 2 V 1478/21 F (https://dejure.org/2022,3652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Außensteuerrecht / Verfahrensrecht - Zur Frage der Europarechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung und zur Zuständigkeitskonzentration für den Erlass von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AStG § 8 Abs. 3
    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) hinsichtlich eines Außenstuer-Bescheides

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Hinzurechnungsbesteuerung - Europarechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Niedersachsen, 14.03.2018 - 13 K 114/17

    Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit für die Festsetzung eines

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21
    Zuständigkeitskonzentrationen, wie im Streitfall durch die vorstehenden Normen, führen dazu, dass das bisher zuständige Finanzamt die sachliche Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben verliert, das zentral zuständige Finanzamt, im Streitfall der Antragsgegner, wird für die übertragene Aufgabe sachlich und in seinem Bezirk zugleich örtlich zuständig (BFH, Urteil vom 19.04.2012 III R 85/11, juris; FG Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2018, 13 K 114/17, juris).

    In Fällen des § 12 Nr. 3 FA-ZVO, wie im Streitfall, gilt die Zuständigkeit des nach § 18 Abs. 2 AStG an sich zuständigen Finanzamts als auf das jeweils zentral zuständige Finanzamt, im Streitfall den Antragsgegner, übertragen (vgl. BFH, Urteil vom 19.04.2012 III R 85/11, juris und FG Niedersachen, Urteil vom 14.03.2018, 13 K 114/17, juris; Schönfeld/Engler in: Flick/Wassermeyer/Baumhoff u.a., Außensteuerrecht, 99. Lieferung 10.2021, § 18 AStG, Rz. 300).

  • BFH, 30.09.2020 - I R 12/19

    Vermietungseinkünfte aus in der Schweiz belegenem Grundbesitz -

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat auf die zutreffenden Ausführungen des BFH, Urteil vom 30.09.2020 I R 12/19 u.a., juris, die der erkennende Senat teilt und von denen abzuweichen auch hinsichtlich des Streitjahres 2016 kein Anlass besteht bzw. hält an seinen Ausführungen in dem Senatsurteil vom 30.10.2014, 2 K 618/11 F, juris, bestätigt durch vorgenannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs, fest.

    Vor dem Hintergrund der gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.09.2020 I R 12/19 u.a., juris, eingelegten Verfassungsbeschwerde 2 BvR 923/21 hat die Sache grundsätzliche Bedeutung.

  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21
    Bei der notwendigen Abwägung im Einzelfall sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluss vom 23.8.2007 VI B 42/07, juris).

    Vielmehr genügt es, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso nicht auszuschließen ist wie der Misserfolg (BFH, Beschluss vom 23.8.2007 VI B 42/07, juris).

  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/11

    Verletzung von Zuständigkeitsregeln in Zusammenhang mit einer

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21
    Zuständigkeitskonzentrationen, wie im Streitfall durch die vorstehenden Normen, führen dazu, dass das bisher zuständige Finanzamt die sachliche Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben verliert, das zentral zuständige Finanzamt, im Streitfall der Antragsgegner, wird für die übertragene Aufgabe sachlich und in seinem Bezirk zugleich örtlich zuständig (BFH, Urteil vom 19.04.2012 III R 85/11, juris; FG Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2018, 13 K 114/17, juris).

    In Fällen des § 12 Nr. 3 FA-ZVO, wie im Streitfall, gilt die Zuständigkeit des nach § 18 Abs. 2 AStG an sich zuständigen Finanzamts als auf das jeweils zentral zuständige Finanzamt, im Streitfall den Antragsgegner, übertragen (vgl. BFH, Urteil vom 19.04.2012 III R 85/11, juris und FG Niedersachen, Urteil vom 14.03.2018, 13 K 114/17, juris; Schönfeld/Engler in: Flick/Wassermeyer/Baumhoff u.a., Außensteuerrecht, 99. Lieferung 10.2021, § 18 AStG, Rz. 300).

  • FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11

    Aktive Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken in der Schweiz i.S. des § 8

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat auf die zutreffenden Ausführungen des BFH, Urteil vom 30.09.2020 I R 12/19 u.a., juris, die der erkennende Senat teilt und von denen abzuweichen auch hinsichtlich des Streitjahres 2016 kein Anlass besteht bzw. hält an seinen Ausführungen in dem Senatsurteil vom 30.10.2014, 2 K 618/11 F, juris, bestätigt durch vorgenannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs, fest.
  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21
    Dagegen begründet eine vage Erfolgsaussicht noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes (BFH, Beschluss vom 11.6.1968 VI B 94/67, juris).
  • BFH, 22.03.2005 - II B 14/04

    Oddset-Wetten; Lotteriesteuer

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21
    Sind derartige Zweifel, wie sich für den Streitfall aus den vorstehenden Darlegungen ergibt, die nicht nur "ernstliche Zweifel", sondern auch sonstige Zweifel ausschließen, zu verneinen, scheidet eine Aussetzung selbst dann aus, wenn die Vollziehung tatsächlich eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH, Beschluss vom 22.03.2005 II B 14/04, juris).
  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21
    Das Gericht muss den Sachverhalt in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht weiter aufklären (BFH, Beschluss vom 14.2.1989 IV B 33/88, juris).
  • FG Münster, 16.01.2012 - 6 V 4218/11

    Im Zweifel für den Steuerzahler - jedenfalls vorläufig!

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21
    Auch die für jeden einzelnen Antragsteller voneinander unabhängig zu prüfenden Antragsvoraussetzungen (FG Münster, Beschluss vom 16.01.2012, 6 V 4218/11 E, juris) sind gegeben, insbesondere hat der Antragsgegner vor Anrufung des Gerichts einen behördlichen Antrag auf AdV am 22.03.2021 abgelehnt.
  • BVerfG - 2 BvR 923/21 (anhängig)

    Aktive Tätigkeit, Ausland, Ausländisches Steuerrecht, Betriebsstätte, Drittland,

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21
    Vor dem Hintergrund der gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.09.2020 I R 12/19 u.a., juris, eingelegten Verfassungsbeschwerde 2 BvR 923/21 hat die Sache grundsätzliche Bedeutung.
  • BFH, 13.09.2023 - I B 11/22

    Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG: Verfassungs- und unionsrechtliche

    Das FG Münster hat mit Beschluss vom 11.02.2022 - 2 V 1478/21 F (Entscheidungen der Finanzgerichte 2022, 557) den Antrag auf AdV abgelehnt.

    Das FG hat der Beschwerde nicht abgeholfen (Beschluss vom 21.02.2022 - 2 V 1478/21 F).

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