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   FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17 Kg   

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FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17 Kg (https://dejure.org/2018,17616)
FG Münster, Entscheidung vom 11.04.2018 - 9 K 3850/17 Kg (https://dejure.org/2018,17616)
FG Münster, Entscheidung vom 11. April 2018 - 9 K 3850/17 Kg (https://dejure.org/2018,17616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung" - Finanz- und Abgaberecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
    Der gegenteiligen Auffassung des Bundesfinanzhofs, wonach die  die Gesetzesbegründung nicht erkennen lasse, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss als erstmalige Berufsausbildung anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 03.07.2014 - III R 52/13, BStBl. II 2015, 152), vermag der Senat nicht zu folgen (s.a. Selder in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 32 EStG Rz. 80: "Der BFH ist jedoch in seiner Rspr. über den gesetzgeberischen Willen hinausgegangen").

    Denn die Funktion des Kindergeldes als Bestandteil des gesetzlichen Familienleistungsausgleichs besteht darin, bei den Eltern einen Einkommensbetrag in Höhe des Existenzminimums des Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes steuerlich freizustellen (vgl. § 31 Satz 1 EStG 2002/2009, so auch ausdrücklich BFH-Urteil vom 03.07.2014 - III R 52/13, BStBl. II 2015, 152, Gliederungspunkt II. 3. c) bb).

    Bei Annahme einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 21 Wochenstunden und eines Stundensatzes von 7, 50 bis 8, 50 EUR - wie er für typische Aushilfstätigkeiten von in Ausbildung befindlichen Kindern nicht unüblich sei - würden sich nach Berücksichtigung üblicher Abzugsbeträge (insbesondere für Werbungskosten) häufig unter dem Existenzminimum des Kindes liegende Einkünfte des Kindes ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 03.07.2014 - III R 52/13, BStBl. II 2015, 152, Gliederungspunkt II. 3. c) dd).

  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    Auszug aus FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
    Denn eine typische Unterhaltssituation seitens der Eltern sei für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern nicht mehr erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 08.09.2016 - III R 27/15, BStBl. II 2017, 278, Gliederungspunkt II. 4., m.w.N.).

    Erst recht besteht kein Anlass, typisierend von unterschiedlichen Erwerbsmöglichkeiten/Unterhaltssituationen bei einer von vornherein beabsichtigten im Vergleich zu einer erst später aufgenommenen weiteren Ausbildung auszugehen, wenn diese weitere Ausbildung ohnehin nur wenige Wochenstunden umfasst (a.A. i.Erg. aber BFH in BStBl. II 2017, 278 zu einer ausgebildeten Physiotherapeutin mit nachfolgenden Ausbildungsmodulen von fünf Wochenstunden bei gleichzeitiger wöchentlicher Erwerbstätigkeit von 30 Stunden).

    Gegebenenfalls ließe sich auf Basis der BFH-Rechtsprechung argumentieren, dass der notwendige sachliche Zusammenhang auch dann gegeben sei, wenn der Besuch einer allgemeinbildenden Schule durch zwei weitere, sachliche zusammenhängende Ausbildungsschritte - wie hier die Ausbildung zur Finanzwirtin und zur Diplom-Finanzwirtin - umklammert wird (vgl. - wenngleich dort zum Erwerb einer Fachhochschulreife - BFH-Urteil vom 08.09.2016 - III R 27/15, BStBl. II 2017, 278; siehe auch Selder, jurisPR-SteuerR 9/2017).

  • BFH, 04.02.2016 - III R 14/15

    Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
    Die Beklagte verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.02.2016 (Az. III R 14/15).

    Durch die Notwendigkeit der berufspraktischen Erfahrung ergebe sich eine Zäsur zwischen den Ausbildungsabschnitten; dies gelte selbst dann, wenn die Berufserfahrung parallel zu der weiteren Ausbildungsmaßnahme gesammelt werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2016 - III R 14/15, BStBl. II 2016, 615, zum "Betriebswirt (VWA)"; s.a. BFH-Beschluss vom 29.08.2017 - XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22, zur "Führungskraft Handel"; dem folgend: Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.10.2017 - 13 K 76/17, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Düsseldorf vom 06.12.2017 - 2 K 1605/17, Juris, Revision anhängig unter III R 3/18; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - 9 K 1541/17 Kg, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Münster, Urteil vom 14.12.2017 - 3 K 2536/17, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 17.01.2018 - 3 K 2555/17 Kg, Juris, zum "Steuerfachwirt"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 2410/16 Kg, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 3050/16 Kg, Juris, Revision anhängig unter III R 47/17, zur "Staatl.

    Die Eltern von Kindern, die weniger zielstrebig vorgehen und ihre weitere Ausbildung nicht unmittelbar im Anschluss an die subjektiv zunächst beabsichtigte Berufsausbildung angehen, würden kindergeldrechtlich schlechter gestellt (vgl. auch BFH-Urteil vom 04.02.2016 - III R 14/15, BStBl. II 2016, 615, wonach wohl bereits eine Bedenkzeit von rd. 4 Monaten schädlich sein soll).

  • FG Niedersachsen, 06.02.2018 - 13 K 171/17

    Gewährung von Kindergeld für die Zeit einer Ausbildung zum "Bankfachwirt

    Auszug aus FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
    Mehrstündige Präsenzveranstaltungen nebst zusätzlichem Selbststudium - wie hier im Streitfall - genügen (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.02.2018 - 13 K 171/17, Juris, m.w.N.).

    Es erscheint aus Sicht des Senats indes verständlich, dass diese Rechtsprechung von den Kindergeldberechtigten angegriffen und die Rechtslage teilweise auch von Finanzgerichten anders beurteilt wird (Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.11.2017 - 1 K 115/17, Juris, zum "Bankfachwirt BankColleg" bzw. zum "Bankfachwirt IHK"; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.02.2018 - 13 K 171/17, juris, zum "Bankfachwirt BankColleg" bzw. zum "Bankfachwirt IHK"; s.a. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2017 - 5 K 2388/15, juris, zur "geprüften Immobilienwachwirtin" laut IHK) .

    Formalisierte Nachweisverlangen, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben, widersprechen dem § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (so zu § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2009 n.F.: Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.02.2018 - 13 K 171/17, Juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - 9 K 994/17, Juris, Revision anhängig unter Az. III R 8/18).

  • BFH, 29.08.2017 - XI B 57/17

    Fortbildung zur "Führungskraft Handel" nicht mehr Teil der Erstausbildung

    Auszug aus FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
    Davon sei jedenfalls dann auszugehen, wenn die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stünden (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt würden (vgl. BFH-Beschluss vom 29.08.2017 - XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Durch die Notwendigkeit der berufspraktischen Erfahrung ergebe sich eine Zäsur zwischen den Ausbildungsabschnitten; dies gelte selbst dann, wenn die Berufserfahrung parallel zu der weiteren Ausbildungsmaßnahme gesammelt werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2016 - III R 14/15, BStBl. II 2016, 615, zum "Betriebswirt (VWA)"; s.a. BFH-Beschluss vom 29.08.2017 - XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22, zur "Führungskraft Handel"; dem folgend: Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.10.2017 - 13 K 76/17, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Düsseldorf vom 06.12.2017 - 2 K 1605/17, Juris, Revision anhängig unter III R 3/18; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - 9 K 1541/17 Kg, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Münster, Urteil vom 14.12.2017 - 3 K 2536/17, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 17.01.2018 - 3 K 2555/17 Kg, Juris, zum "Steuerfachwirt"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 2410/16 Kg, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 3050/16 Kg, Juris, Revision anhängig unter III R 47/17, zur "Staatl.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt eine einheitliche mehraktige Berufsausbildung dann vor, wenn die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 29.08.2017 - XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22).

  • BFH, 22.05.2019 - III R 3/18

    Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht

    Auszug aus FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
    Durch die Notwendigkeit der berufspraktischen Erfahrung ergebe sich eine Zäsur zwischen den Ausbildungsabschnitten; dies gelte selbst dann, wenn die Berufserfahrung parallel zu der weiteren Ausbildungsmaßnahme gesammelt werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2016 - III R 14/15, BStBl. II 2016, 615, zum "Betriebswirt (VWA)"; s.a. BFH-Beschluss vom 29.08.2017 - XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22, zur "Führungskraft Handel"; dem folgend: Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.10.2017 - 13 K 76/17, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Düsseldorf vom 06.12.2017 - 2 K 1605/17, Juris, Revision anhängig unter III R 3/18; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - 9 K 1541/17 Kg, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Münster, Urteil vom 14.12.2017 - 3 K 2536/17, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 17.01.2018 - 3 K 2555/17 Kg, Juris, zum "Steuerfachwirt"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 2410/16 Kg, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 3050/16 Kg, Juris, Revision anhängig unter III R 47/17, zur "Staatl.

    Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen, da der Senat mit dem vorliegenden Urteil von der bisherigen BFH-Rechtsprechung abweicht und im Hinblick auf die hier streitigen Rechtsfragen bereits die Revisionsverfahren III R 47/17, III R 2/18, III R 3/18 und III R 32/17 anhängig sind.

  • BFH, 11.12.2018 - III R 47/17

    Mehraktige Erstausbildung im Kindergeldrecht

    Auszug aus FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
    Durch die Notwendigkeit der berufspraktischen Erfahrung ergebe sich eine Zäsur zwischen den Ausbildungsabschnitten; dies gelte selbst dann, wenn die Berufserfahrung parallel zu der weiteren Ausbildungsmaßnahme gesammelt werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2016 - III R 14/15, BStBl. II 2016, 615, zum "Betriebswirt (VWA)"; s.a. BFH-Beschluss vom 29.08.2017 - XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22, zur "Führungskraft Handel"; dem folgend: Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.10.2017 - 13 K 76/17, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Düsseldorf vom 06.12.2017 - 2 K 1605/17, Juris, Revision anhängig unter III R 3/18; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - 9 K 1541/17 Kg, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Münster, Urteil vom 14.12.2017 - 3 K 2536/17, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 17.01.2018 - 3 K 2555/17 Kg, Juris, zum "Steuerfachwirt"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 2410/16 Kg, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 3050/16 Kg, Juris, Revision anhängig unter III R 47/17, zur "Staatl.

    Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen, da der Senat mit dem vorliegenden Urteil von der bisherigen BFH-Rechtsprechung abweicht und im Hinblick auf die hier streitigen Rechtsfragen bereits die Revisionsverfahren III R 47/17, III R 2/18, III R 3/18 und III R 32/17 anhängig sind.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
    Differenzierungen, die dem Gesetzgeber verboten sind, dürfen auch von den Gerichten im Wege der Auslegung oder Fortbildung gesetzlicher Vorschriften nicht für Recht erkannt werden (BVerfG-Beschluss vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164).

    Dem Gesetzgeber ist aber in beiden Sach- und Regelungsbereichen nicht gestattet, bei der Abgrenzung der Begünstigten sachwidrig zu differenzieren (vgl. - wenngleich dort zu § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der für das Jahr 1998 geltenden Fassung - BVerfG in BVerfGE 112, 164).

  • BFH, 24.02.2010 - III R 80/08

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

    Auszug aus FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (BFH-Urteil vom 24.02.2010 - III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431).

    Dazu zählen nicht nur Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des gewählten Berufs zu erfüllen, sondern auch solche Maßnahmen, die aus der maßgeblichen Sicht der Eltern und des Kindes geeignet sind, die berufliche Stellung des Kindes zu verbessern, etwa indem es an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt; dabei kann im Einzelfall auch die Teilnahme an Kursen, Vorlesungen und Übungen ohne Abschlussprüfung genügen (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 1431).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2017 - 5 K 2388/15

    Kindergeld bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels

    Auszug aus FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
    Es erscheint aus Sicht des Senats indes verständlich, dass diese Rechtsprechung von den Kindergeldberechtigten angegriffen und die Rechtslage teilweise auch von Finanzgerichten anders beurteilt wird (Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.11.2017 - 1 K 115/17, Juris, zum "Bankfachwirt BankColleg" bzw. zum "Bankfachwirt IHK"; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.02.2018 - 13 K 171/17, juris, zum "Bankfachwirt BankColleg" bzw. zum "Bankfachwirt IHK"; s.a. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2017 - 5 K 2388/15, juris, zur "geprüften Immobilienwachwirtin" laut IHK) .
  • FG Niedersachsen, 17.10.2017 - 13 K 76/17

    Berücksichtigungsfähigkeit eines volljährigen Kindes beim Kindergeld während der

  • FG Münster, 14.12.2017 - 3 K 2536/17

    Kindergeld - Erstmalige Berufsausbildung, Weiterbildung, Abgrenzung bei

  • FG Münster, 17.01.2018 - 3 K 2555/17

    Ausbildung - Einheitliche erstmalige Berufsausbildung

  • FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1605/17

    Rechtsstreit um das Vorliegen einer mehraktigen Berufsausbildung bzw.

  • FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17

    Kindergeld ab Juli 2015 für T

  • BFH, 17.01.2019 - III R 8/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld;

  • BFH, 11.12.2018 - III R 2/18

    (Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht)

  • BFH, 11.12.2018 - III R 32/17

    Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht

  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17

    Kindergeld: Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung

  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1541/17

    Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung: Prüfung zur Steuerfachwirtin als

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

  • FG Münster, 23.05.2017 - 1 K 3050/16

    Kinder/Ausbildung - "Schädliche" Zweitausbildung

  • FG Münster, 23.05.2017 - 1 K 2410/16

    Kinder in Berufsausbildung - Mehraktige Berufsausbildung

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

  • BFH, 15.04.2015 - V R 27/14

    Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

  • BFH, 01.08.1974 - IV R 120/70

    Arbeitgeber - Entrichtung - Vermögenswirksame Leistungen - Ermäßigung -

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

  • BFH, 04.03.2010 - III R 23/08

    Erwerb der Musterberechtigung eines Piloten (Type Rating) als Ausbildung -

  • BFH, 18.03.2004 - III R 50/02

    Unterhaltsleistungen an gleichgestellte Personen

  • BFH, 08.06.2000 - IV R 37/99

    Gewerbliche Prägung einer GbR

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

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