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   FG Münster, 11.05.2017 - 10 K 2308/14 K, G, F   

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https://dejure.org/2017,22950
FG Münster, 11.05.2017 - 10 K 2308/14 K, G, F (https://dejure.org/2017,22950)
FG Münster, Entscheidung vom 11.05.2017 - 10 K 2308/14 K, G, F (https://dejure.org/2017,22950)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 10 K 2308/14 K, G, F (https://dejure.org/2017,22950)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen einer engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zweier Betriebe gewerblicher Art i.S.v. § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betrieb gewerblicher Art - Enge wechselseitige technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zweier Betriebe gewerblicher Art

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kommunen: Schulschwimmen und Verlustverrechnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zweier Betriebe gewerblicher Art i. S. v. § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1622
  • EFG 2017, 1200
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.12.1991 - I R 74/89

    Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art; Verlustabzug nach Zusammenfassung

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2017 - 10 K 2308/14
    Als ausreichend für das Vorliegen einer engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung von einigem Gewicht hat die Rechtsprechung z.B. die Zwischenschaltung eines Blockheizkraft-werkes zwischen ein Hallenbad und einen Versorgungsbetrieb angesehen, wenn das Blockheizkraftwerk das Bad mit Wärme versorgt und in Spitzenlastzeiten elektrische Energie für die Stadtwerke erzeugt (BFH-Urteil vom 04.12.1991 I R 74/89, BStBl II 1992, 432).
  • BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66

    Anerkennung der Zusammenfassung städtischer Versorgungsbetriebe und städtischer

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2017 - 10 K 2308/14
    Reine Lieferverhältnisse sind nicht ausreichend (BFH-Beschluss vom 16.01.1967 GrS 4/66, BStBl III 1967, 240; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.06.2016 3 K 191/13, Juris).
  • BFH, 04.09.2002 - I R 42/01

    Betriebe gewerblicher Art, Zusammenfassung

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2017 - 10 K 2308/14
    Auch wenn kein notwendiger Funktionszusammenhang in der Weise erforderlich ist, dass die Betriebe in ihrer Betätigung gegenseitig aufeinander angewiesen sind, setzt die genannte Verflechtung jedoch eine sachliche Beziehung der jeweiligen Betätigungen im Sinne eines inneren wirtschaftlichen Zusammenhangs voraus, der nach den Anschauungen des Verkehrs die Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit rechtfertigt (BFH-Urteil vom 04.09.2002 I R 42/01, BFH/NV 2003, 511 m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2020 - I R 41/17

    Zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11.05.2017 - 10 K 2308/14 K,G,F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Münster wies die Klage mit Urteil vom 11.05.2017 - 10 K 2308/14 K,G,F (Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1200) hinsichtlich des Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG als unzulässig und im Übrigen als unbegründet ab.

  • FG Schleswig-Holstein, 17.06.2021 - 1 K 115/17

    Zurechnung eines Blockheizkraftwerks zu einem Betriebsvermögen eines

    Auch wenn kein notwendiger Funktionszusammenhang in der Weise erforderlich ist, dass die Betriebe in ihrer Betätigung gegenseitig aufeinander angewiesen sind, setzt die genannte Verflechtung jedoch eine sachliche Beziehung der jeweiligen Betätigungen im Sinne eines inneren wirtschaftlichen Zusammenhangs voraus, der nach den Anschauungen des Verkehrs die Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit rechtfertigt (BFH, Urteil vom 4. September 2002 I R 42/01, BFH/NV 2003, 511 m.w.N.; FG Münster, Urteil vom 11. Mai 2017 10 K 2308/14 K,G,F-, EFG 2017, 1200).

    Reine Lieferverhältnisse sind nicht ausreichend (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BStBl III 1967, 240; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22. Juni 2016 3 K 191/13, juris; FG Münster, Urteil vom 11. Mai 2017 10 K 2308/14 K,G,F, EFG 2017, 1200).

  • FG Schleswig-Holstein, 15.01.2019 - 1 K 116/13

    Betrieb gewerblicher Art; Müllverbrennungsanlage; steuerlicher Querverbund

    Zudem müsse das Merkmal einer Verflechtung von "einigem Gewicht" bezogen auf den gesamten zusammengefassten BgA vorliegen (Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 12. November 2009, a.a.O., Rz. 5 sowie auf das Urteil des FG Münster vom 11. Mai 2017, EFG 2017, 1200 , Rev. I R 41/17).
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