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   FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12 U   

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FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12 U (https://dejure.org/2017,48230)
FG Münster, Entscheidung vom 12.09.2017 - 15 K 4355/12 U (https://dejure.org/2017,48230)
FG Münster, Entscheidung vom 12. September 2017 - 15 K 4355/12 U (https://dejure.org/2017,48230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 249
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG München, 29.03.2017 - 3 K 1858/13

    Sachgerechte Schätzung der abzugsfähigen Vorsteuern nach der Philipowski-Methode

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
    In diesem Zusammenhang verweist die Klin. auf das zum sog. Bankenschlüssel erlassene Urteil des FG München vom 29.03.2017 3 K 1858/13 (EFG 2017, 1042), zu dem unter dem Aktenzeichen BFH XI R 18/17 ein Revisionsverfahren anhängig ist.

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des Begriffes "sachgerecht" im Sinne des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechendes Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das objektiv nachprüfbar nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer gemischt verwendeten sonstigen Leistung den damit steuerfrei bzw. steuerpflichtig ausgeführten Umsätzen zurechnet (vgl. dazu auch Urteil des FG München vom 29.03.2017 3 K 1858/13, EFG 2017, 1042).

    Wie vorstehend dargelegt, muss der gewählte Aufteilungsschlüssel aber in der Lage sein, einheitlich alle "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung zu ermitteln und den steuerfrei bzw. steuerpflichtig ausgeführten Umsätzen zuzurechnen (vgl. dazu Urteil des FG München vom 29.03.2017 3 K 1858/13, EFG 2017, 1042).

    Bei ihrem Bezug auf das Urteil des FG München vom 29.03.2017 3 K 1858/13 (EFG 2017, 1042) übersieht die Klin., dass das FG München in dem von ihm entschiedenen Streitfall die Anwendung des Umsatzschlüssels gebilligt und die Anwendung des von der Klin. im dortigen Verfahren gewählten, vom Umsatzschlüssel abweichenden, aus mehreren Elementen bestehenden Kombinationsschlüssels verworfen hat.

    Hier steht bereits im Zeitpunkt des Bezugs der Eingangsleistung fest, ob sie für die Ausführung steuerbarer und steuerfreier oder steuerpflichtiger Umsätze verwendet wird, weil bereits bei Bezug die Ausgangsleistung feststeht, wofür der Vorbezug Verwendung finden soll (vgl. dazu BFH, Urteil vom 10.08.2016 XI R 31/09, BFHE 254, 461, BFH/NV 2016, 1654; ferner Urteil des FG München vom 29.03.2017 3 K 1858/13 EFG 2017, 1042).

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
    Im Urteil vom 10.08.2016 XI R 31/09 (BFHE 254, 461, BFH/NV 2016, 1654) habe der BFH entschieden, dass im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG der Flächenschlüssel nur für Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten eines Gebäudes der präzisere Aufteilungsschlüssel sei.

    Im Urteil vom 10.08.2016 XI R 31/09 (BFHE 254, 461, BFH/NV 2016, 1654) habe der BFH durch die ausdrückliche Bezugnahme auf sein Urteil vom 05.09.2013 XI R 4/10 (BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95) klargestellt, dass die Aufteilung von mit einem Spielhallenbetrieb anfallenden Vorsteuerbeträgen generell nach dem Umsatzschlüssel durchzuführen sei.

    Hier steht bereits im Zeitpunkt des Bezugs der Eingangsleistung fest, ob sie für die Ausführung steuerbarer und steuerfreier oder steuerpflichtiger Umsätze verwendet wird, weil bereits bei Bezug die Ausgangsleistung feststeht, wofür der Vorbezug Verwendung finden soll (vgl. dazu BFH, Urteil vom 10.08.2016 XI R 31/09, BFHE 254, 461, BFH/NV 2016, 1654; ferner Urteil des FG München vom 29.03.2017 3 K 1858/13 EFG 2017, 1042).

  • FG Münster, 13.06.2017 - 15 K 1928/14

    Umsatzsteuer - Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen (Flächen- oder

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
    Der erkennende Senat erließ am 13.06.2017 das den Beteiligten vorliegende Urteil FG Münster 15 K 1928/14 U, wogegen unter dem Aktenzeichen BFH XI B 69/17 ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren anhängig ist.

    In Kenntnis des Urteils FG Münster 15 K 1928/14 U trägt die Klin. im Schriftsatz vom 30.08.2017 ergänzend vor: Das FG Münster sei hinsichtlich des Gesichtspunkts bauliche Abgrenzung der Geldspielgerätebereiche von den Unterhaltungsspielgerätebereichen weit über die von der Rechtsprechung des BFH aufgestellten Anforderungen hinausgegangen.

    Ungeachtet der Tatsache, dass die vom FG Münster in seinem Urteil 15 K 1928/14 U aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers vorgenommene Prüfung nicht auf einem sachgerechten Beurteilungsmaßstab beruhe, habe auf Grund der räumlichen Gestaltung aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers der jeweilige Kunde nicht einen einheitlichen Raum betreten, der ihm verschiedene Nutzungsmöglichkeiten eröffnet habe.

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10

    Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen -

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
    Im Urteil vom 10.08.2016 XI R 31/09 (BFHE 254, 461, BFH/NV 2016, 1654) habe der BFH durch die ausdrückliche Bezugnahme auf sein Urteil vom 05.09.2013 XI R 4/10 (BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95) klargestellt, dass die Aufteilung von mit einem Spielhallenbetrieb anfallenden Vorsteuerbeträgen generell nach dem Umsatzschlüssel durchzuführen sei.

    Bei Grundstücken kommt die Anwendung des Flächenschlüssels für die Vorsteueraufteilung dann in Betracht, wenn die Vorsteueraufteilung unter Berücksichtigung nicht ohne weiteres änderbarer baulicher Gesichtspunkte erfolgt (vgl. BFH, Urteile vom 07.07.2011 V R 36/10, BFHE 234, 542; vom 05.09.2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95; vgl. auch Senatsurteil vom 13.09.2016 15 K 2390/12 U, EFG 2016, 1836).

  • BFH, 24.04.2014 - V R 27/13

    Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
    In die Entscheidung, welcher Aufteilungsmaßstab als der präzisiere Aufteilungsschlüssel anzusehen ist, ist zudem der Umstand einzubeziehen, dass nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 24.04.2014 V R 27/13, BFHE 245, 404, BStBl II 2014, 732) Teilflächen eines Raumes, z.B. bei der Vermietung eines geschlossenen Raumes, nicht hinreichend voneinander abgrenzbar sind.
  • BFH, 27.10.2009 - VII R 4/08

    Rückforderung berichtigter Vorsteuer gegenüber dem Zessionar

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
    Aus dem Grundsatz der umsatzsteuerlichen Neutralität folgt (nur), dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze tätigen, bei der Erhebung der Mehrwertsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.03.2005 C-472/03 "Arthur Andersen" Slg. 2005, I-1719; BFH/NV 2005, Beilage 3, 188; zum Prinzip der umsatzsteuerlichen Neu-tralität vgl. auch BFH, Urteil vom 27.10.2009 VII R 4/08; BFHE 227, 318, BStBl II 2010, 257).
  • BFH, 23.10.2019 - XI R 18/17

    Ermittlung abziehbarer Vorsteuer

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
    In diesem Zusammenhang verweist die Klin. auf das zum sog. Bankenschlüssel erlassene Urteil des FG München vom 29.03.2017 3 K 1858/13 (EFG 2017, 1042), zu dem unter dem Aktenzeichen BFH XI R 18/17 ein Revisionsverfahren anhängig ist.
  • BFH, 10.08.2016 - V R 14/15

    Zur Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuerbegünstigung von Leistungen einer

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
    Aus der Sicht des das Umsatzsteuerrecht beherrschenden Grundsatzes der Bewertung der Verkehrsvorgänge aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers (vgl. dazu zuletzt BFH, Urteil vom 10.08.2016 V R 14/15, BFH/NV 2017, 63 zur Abgrenzung der einheitlichen Leistung von mehreren selbständigen Leistungen) stellten angesichts der Übergangsmöglichkeit vom Geldspielgerätebereich in den Unterhaltungsspielgerätebereich und umgekehrt innerhalb der Spielhalle, ohne dabei den jeweils genutzten Spielbereich durch einen straßenseitigen Ausgang verlassen und den anderen Spielebereich nur über einen straßenseitigen Eingang betreten zu müssen, die Spielhallen einen einheitlichen, nicht aber einen voneinander in gesonderte Flächen aufteilbaren Raum dar, dessen Flächen als vollständig voneinander abgegrenzt anzusehen sind.
  • EuGH, 03.03.2005 - C-472/03

    Arthur Andersen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
    Aus dem Grundsatz der umsatzsteuerlichen Neutralität folgt (nur), dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze tätigen, bei der Erhebung der Mehrwertsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.03.2005 C-472/03 "Arthur Andersen" Slg. 2005, I-1719; BFH/NV 2005, Beilage 3, 188; zum Prinzip der umsatzsteuerlichen Neu-tralität vgl. auch BFH, Urteil vom 27.10.2009 VII R 4/08; BFHE 227, 318, BStBl II 2010, 257).
  • FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12

    Anwendung der Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 RL 2006/112/EG bei der Ermittlung

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
    Bei Grundstücken kommt die Anwendung des Flächenschlüssels für die Vorsteueraufteilung dann in Betracht, wenn die Vorsteueraufteilung unter Berücksichtigung nicht ohne weiteres änderbarer baulicher Gesichtspunkte erfolgt (vgl. BFH, Urteile vom 07.07.2011 V R 36/10, BFHE 234, 542; vom 05.09.2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95; vgl. auch Senatsurteil vom 13.09.2016 15 K 2390/12 U, EFG 2016, 1836).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 36/10

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur

  • BFH, 23.10.2019 - V R 46/17

    Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.09.2017 - 15 K 4355/12 U aufgehoben.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 249 veröffentlichten Urteil ist die Vorsteueraufteilung nach Umsätzen und nicht nach Flächen durchzuführen.

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