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   FG Münster, 13.02.2014 - 3 K 210/12 Erb   

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https://dejure.org/2014,5415
FG Münster, 13.02.2014 - 3 K 210/12 Erb (https://dejure.org/2014,5415)
FG Münster, Entscheidung vom 13.02.2014 - 3 K 210/12 Erb (https://dejure.org/2014,5415)
FG Münster, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 3 K 210/12 Erb (https://dejure.org/2014,5415)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung einer Zuwendung an ein Unternehmen mit der Maßgabe der Verwendung für Mitarbeiter als Zweckzuwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 8; ErbStG § 1 Abs 1 Nr 3
    Voraussetzungen einer Zweckzuwendung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Voraussetzungen einer Zweckzuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer: Wann ist ein Personenkreis bestimmt und wann unbestimmt?

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 946
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.10.1995 - II R 20/92

    Wertermittlung für den Erwerb einer vom Erblasser angeordneten Stiftung umfaßt

    Auszug aus FG Münster, 13.02.2014 - 3 K 210/12
    §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 8 ErbStG dienen damit gesetzgeberischer Intention, Besteuerungslücken in den Fällen zu schließen, in denen das einem Empfänger zugewendete Vermögen keiner dritten Person unmittelbar zu Gute kommt und damit eigentlich einer Besteuerung mangels Bereicherung entzogen wäre (vgl. Griesel in Daragan/Halacynski/Riedl, Praxiskommentar Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz Rz. 1 zu § 8 ErbStG; BFH, Urteil vom 20.12.1957 III R 250/56 U, Bundessteuerblatt III 1958, 79 und Urteil vom 25.10.1995 II R 20/92, Bundessteuerblatt II 1996, 99 mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
  • FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Ersatzerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr.

    Hinzuweisen sei insoweit auch auf das Urteil des FG Münster vom 13.02.2014 (3 K 210/12 Erb, EFG 2014, 946 f.).
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