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   FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14 F   

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FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14 F (https://dejure.org/2018,12033)
FG Münster, Entscheidung vom 13.04.2018 - 14 K 3906/14 F (https://dejure.org/2018,12033)
FG Münster, Entscheidung vom 13. April 2018 - 14 K 3906/14 F (https://dejure.org/2018,12033)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung von EXIST-Gründerstipendium an Mitunternehmer einer GbR

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gründerzuschüsse des EXIST-Programms führen nicht zu Sonderbetriebseinnahmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gründerzuschüsse des EXIST-Programms führen nicht zu Sonderbetriebseinnahmen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    EXIST-Zuschuss ist keine Sonderbetriebseinnahme

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sonderbetriebseinnahmen - Existenzgründerzuschüsse aus dem EXIST-Programms keine SBE

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1089
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Sachsen, 16.03.2009 - 8 V 179/07

    Existenzgründungszuschüsse nicht steuerfrei

    Auszug aus FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
    Dass die an die Kläger zu 1. und zu 2. gezahlten Stipendien Sonderbetriebseinnahmen seien, folge insbesondere auch aus dem Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 16.03.2009 - 8 V 179/07 (juris), auf den auch die Kommentarliteratur verweise.

    d) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Sächsischen FG vom 16.03.2009 - 8 V 179/07 (juris).

  • BFH, 01.10.2012 - III B 128/11

    Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Keine Steuerfreiheit eines

    Auszug aus FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
    c) Nichts anderes folgt aus dem BFH-Beschluss vom 01.10.2011 - III B 128/11 (BFH/NV 2013, 29).
  • BFH, 14.03.2012 - X R 24/10

    Behandlung von Provisionen für die eigene Zeichnung von Fondsanteilen durch einen

    Auszug aus FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
    Denn die Grundlage für die von den Klägern zu 1. und zu 2. erzielten Stipendien lag jeweils in dem Stipendiatenverträgen, die diese beiden Kläger nicht in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der Klägerin zu 3., sondern gerade unabhängig von ihrer Gesellschafterstellung jeweils mit der Universität abgeschlossen hatten (vgl. auch BFH-Urteil vom 14.03.2012 - X R 24/10, BFHE 236, 528, BStBl II 2012, 498, Rz 34).
  • BFH, 09.02.1978 - IV R 85/77

    Vergütung - Mitunternehmer - Personengesellschaft - Gewerbebetrieb -

    Auszug aus FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
    Vielmehr sind nach Sinn und Zweck der Vorschrift, die steuerliche Behandlung des Mitunternehmers mit der des Einzelunternehmers anzunähern, zu den Sonderbetriebseinnahmen auch Zahlungen von dritter Seite zu rechnen, wenn sie durch die Mitunternehmerschaft veranlasst sind (BFH-Urteil vom 09.02.1978 - IV R 85/77, BStBl II 1979, 111).
  • BFH, 14.02.2006 - VIII R 40/03

    Sondervergütungen des Gesellschafters einer OHG aus mittelbaren Leistungen an die

    Auszug aus FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
    (3) Nichts anderes folgt aus der Rechtsprechung des BFH, wonach zu den Sondervergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgrund einer am Zweck des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG orientierten Auslegung nicht nur Entgelte für Leistungen gehören, die der Gesellschafter aufgrund eines von ihm selbst mit der Personengesellschaft abgeschlossenen schuldrechtlichen Vertrages an diese erbringt, sondern auch Sondervergütungen in Betracht kommen, wenn ein Dritter in den Leistungsaustausch zwischen dem Gesellschafter und der Personengesellschaft eingeschaltet ist, sofern die Leistung des Gesellschafters nicht dem zwischengeschalteten Dritten, sondern der leistungsempfangenden Personengesellschaft zugutekommen soll (BFH, Urteil vom 14.02.2006 - VIII R 40/03, BFHE 212, 270, BStBl II 2008, 182).
  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 58/02

    Sondervergütung einer Kommanditistin als Angestellte einer die Büroarbeiten der

    Auszug aus FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
    Letzteres trifft jedenfalls dann zu, wenn die Personengesellschaft dem Drittunternehmer seine Aufwendungen für die Leistungen an den Gesellschafter ersetzt (BFH, Urteil vom 07.12.2004 - VIII R 58/02, BFHE 208, 541, BStBl II 2005, 390).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 46/94

    Geschäftsführervergütung als Sonderbetriebseinnahme

    Auszug aus FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
    Bei der Personengesellschaft werden an den Gesellschafter gezahlte Tätigkeitsvergütungen zwar auf der ersten Stufe der steuerlichen Gewinnermittlung als betrieblicher Aufwand berücksichtigt; die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeordnete Hinzurechnung der Tätigkeitsvergütungen verhindert jedoch, dass diese den Gesamtgewinn und den Gewerbeertrag (§ 7 des Gewerbesteuergesetzes) der Mitunternehmerschaft mindern (BFH-Urteil vom 06.07.1999 - VIII R 46/94, BFHE 189, 139, BStBl II 1999, 720).
  • BFH, 23.03.2000 - IV B 91/99

    Klagerecht; unterlassene Hinzuziehung

    Auszug aus FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
    Denn sie wurden fehlerhaft zum Einspruchsverfahren der Klägerin zu 3. nicht hinzugezogen und können sich daher auf das in der Person der Klägerin zu 3. durchgeführte Vorverfahren berufen (vgl. BFH-Urteil vom 27.05.2004 - IV R 48/02, BFHE 206, 211, BStBl II 2004, 964; BFH-Beschluss vom 23.03.2000 - IV B 91/99, BFH/NV BFH/NV 2000, 1217).
  • BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92

    Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?

    Auszug aus FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
    Voraussetzung für die Hinzurechnung dieser Vergütungen als Sonderbetriebseinnahmen beim Gesellschafter ist dementsprechend grundsätzlich, dass sie als Betriebsausgaben den Gewinn der Gesellschaft gemindert haben (vgl. BFH, Urteil vom 12.12.1995 - VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, Rz 73, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
    Insoweit sei hinzuweisen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.11.1985 - II R 208/82 (BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241), wonach die Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO voraussetze, dass das nachträgliche Bekanntwerden einer Tatsache oder eines Beweismittels nicht auf einer Verletzung der der Finanzbehörde obliegenden Ermittlungspflicht beruhe, sofern der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht voll genügt habe.
  • BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02

    Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden

  • BFH, 25.03.2021 - VIII R 47/18

    Zur Annahme von Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.04.2018 - 14 K 3906/14 F aufgehoben.

    Das FG, das davon ausging, dass neben den Klägern auch die GbR Klage erhoben hat, gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1089 veröffentlichtem Urteil statt, weil es an einer Veranlassung der Stipendienzahlungen durch das Gesellschaftsverhältnis fehle.

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