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   FG Münster, 13.05.2016 - 7 K 716/13 E   

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https://dejure.org/2016,13887
FG Münster, 13.05.2016 - 7 K 716/13 E (https://dejure.org/2016,13887)
FG Münster, Entscheidung vom 13.05.2016 - 7 K 716/13 E (https://dejure.org/2016,13887)
FG Münster, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 7 K 716/13 E (https://dejure.org/2016,13887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung einer in der Bilanz einer Kommanditgesellschaft (KG) ausgewiesenen Rücklage; Ablehnung eines Antrags auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösung einer in der Bilanz einer Kommanditgesellschaft (KG) ausgewiesenen Rücklage; Ablehnung eines Antrags auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 6c
    Auflösung einer in der Bilanz einer Kommanditgesellschaft (KG) ausgewiesenen Rücklage; Ablehnung eines Antrags auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Reinvestitionsrücklage - Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG auf einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Übertragung der § 6b-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts möglich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Übertragung einer § 6b-Rücklage schon vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übertragung der § 6b-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts möglich

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Übertragung § 6b-Rücklage auch vor Fertigstellung Reinvestitions-Wirtschaftsgut zulässig

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Übertragung der §-6bEStG-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts möglich

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Wo ist eine Rest-Rücklage nach § 6b EStG auszuweisen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.12.2012 - IV R 41/09

    Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen

    Auszug aus FG Münster, 13.05.2016 - 7 K 716/13
    In Höhe des Kürzungsbetrages ist die Rücklage aufzulösen (BFH, Urt. vom 19.12.2012 - IV R 41/09, BStBl II 2013, 313).

    In Höhe des Kürzungsbetrages ist die Rücklage aufzulösen (BFH, Urt. vom 19.12.2012 - IV R 41/09, BStBl II 2013, 313).

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land-

    Auszug aus FG Münster, 13.05.2016 - 7 K 716/13
    Die Vorschrift des § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG soll verhindern, dass gewerbliche Gewinne durch Verlagerung auf nicht gewerbesteuerpflichtige Betriebe endgültig der Gewerbesteuer entzogen werden (BFH, Urt. vom 30.08.2012 - IV R 28/09, BStBl II 2012, 877; Jachmann , in: Kirchhof, EStG, § 6b Rdn. 25).
  • Drs-Bund, 19.06.1964 - BT-Drs IV/2400
    Auszug aus FG Münster, 13.05.2016 - 7 K 716/13
    Aus dem Umkehrschluss zu § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG folgt, dass eine Übertragung stiller Reserven, die bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder eines Betriebs im Rahmen der Einkunftsart "selbständige Arbeit" aufgedeckt worden sind, auf Wirtschaftsgüter anderer Betriebe im Rahmen dieser Einkünfte oder auf Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebes ebenso zulässig ist wie die Übertragung der bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern eines Gewerbebetriebes aufgedeckten stillen Reserven auf Wirtschaftsgüter eines anderen Gewerbebetriebes des Steuerpflichtigen (so ausdrücklich auch die Gesetzesbegründung in Bundestags-Drucks. IV/2400 S. 64 f.).
  • BFH, 22.11.2018 - VI R 50/16

    Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs-

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13. Mai 2016 7 K 716/13 E aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der hiergegen nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1164 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, das Urteil des FG vom 13. Mai 2016 7 K 716/13 E aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 10.07.2017 - X B 38/17

    Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines

    aa) Das FG Münster hat mit Urteil vom 13. Mai 2016  7 K 716/13 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1164) gegen die Auffassung der Finanzverwaltung in R 6b.2 Abs. 8 der Einkommensteuer-Richtlinien sinngemäß entschieden, dass eine § 6b EStG-Rücklage zeitlich bereits vor --grundsätzlich sogar unabhängig von-- der Anschaffung oder Fertigstellung eines Ersatzwirtschaftsguts auf einen anderen Betrieb übertragen werden kann, jedenfalls aber dann, wenn zum Zeitpunkt der Übertragung bereits mit der Herstellung des Wirtschaftsguts begonnen worden ist.

    Wenn das FG schließlich annahm, dass die gescheiterte Übertragung der in der Rücklage verhafteten stillen Reserven auf ein Wirtschaftsgut in einem anderen Betrieb des Klägers (alternativ nach Maßgabe der Überlegungen des FG Münster in EFG 2016, 1164: die gescheiterte Übertragung der Rücklage auf einen anderen Betrieb) gerade nicht hilfsweise als Auflösung der Rücklage ohne solche Übertragung zu verstehen war, hat es damit lediglich die aus der Buchhaltung ersichtlichen Erklärungen in einer Weise ausgelegt, die jedenfalls nicht offenkundig dem Akteninhalt widersprach oder sonst widersinnig gewesen wäre.

  • FG Münster, 17.06.2019 - 4 K 3539/16

    Verfahrensrecht - Entfaltet eine von einem örtlich unzuständigen Finanzamt

    Vor diesem Hintergrund genügt es daher darauf zu verweisen, dass das Finanzgericht (FG) Münster im Urteil vom 13.05.2016 7 K 716/13 E (EFG 2016, 1164, aufgehoben durch BFH-Urteil vom 22.11.2018 VI R 50/16, BFHE 263, 44) von der Zulässigkeit der von der Klägerin verfochtenen und in der Auskunft zugrunde gelegten "isolierten" Übertragung der Rücklage nach § 6b EStG (vor Fertigstellung des Reinvestitions-Wirtschaftsgutes) ausgegangen ist.
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