Rechtsprechung
FG Münster, 13.12.2007 - 3 K 3579/04 F |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung der steuerlichen Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 Umwandlungsteuergesetz (UmwStG) auf einen nach Vollzug der Umwandlung gegen Barabfindung ausgeschiedenen Anteilseigner; Anwendbarkeit der Grundsätze über die Ausnahmen von der Rücknahmefiktion des § 2 Abs. 1 ...
- Judicialis
UmwStG § 2 Abs. 1; ; UmwStG § 5 Abs. 1 Alt. 2 a.F.; ; UmwG § 207; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 16 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfindungszahlung an ausscheidende Gesellschafter anlässlich formwechselnder Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG: - Abfindungszahlung an ausscheidende Gesellschafter anlässlich formwechselnder Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 13.12.2007 - 3 K 3579/04 F
- FG Münster, 13.12.2007 - 3 K 3579/04F
- BFH, 15.04.2010 - IV R 9/08
- FG Münster, 25.02.2011 - 4 K 2894/10
- BFH, 12.07.2012 - IV R 12/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 24.02.1994 - BT-Drs 12/6885
Auszug aus FG Münster, 13.12.2007 - 3 K 3579/04
Auch die Gesetzesbegründung spricht nur von Anteilen, die einem Gesellschafter gehört haben, der von der Personengesellschaft abgefunden wurde, ohne die Abfindung näher zu konkretisieren (vgl. BT-Drucksache 12/6885 S. 18).
- FG Münster, 25.02.2011 - 4 K 2894/10
Steuermindernder Abzug der Anschaffungskosten für den Erwerb der Beteiligung an …
Mit seiner im ersten Rechtsgang beim Finanzgericht Münster unter dem Az. 3 K 3579/04 F erhobenen Klage machte der Kläger innerhalb der Klagefrist ausschließlich Einwendungen gegen die Höhe des Veräußerungsgewinns geltend.Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die vorgelegten Verwaltungsvorgänge und die beigezogene Prozessakte 3 K 3579/04 F.
Der Kläger hat innerhalb der Klagefrist im Verfahren des ersten Rechtsgangs (Az. 3 K 3579/04 F) nur die Höhe des Veräußerungsgewinns beanstandet.