Rechtsprechung
FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17 Erb |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Schenkungsteuer - Kann der Beschenkte eine Zahlung zur Abfindung eines Herausgabeanspruches wegen beeinträchtigender Schenkung eines Vorerben von der Bemessungsgrundlage abziehen?
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 816 Abs. 1 S. 2, 2113, 2287; ErbStG §§ 10 Abs. 5 Nr. 3, 29 Abs. 1 Nr. 1
Steuermindernde Berücksichtigung von Zahlungen zur Abwendung von Herausgabeansprüchen wegen beeinträchtigender Schenkungen - Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abfindungszahlung zur Erhaltung des Erwerbs als Nachlassverbindlichkeit?
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Eine Abfindung ist von der Steuer abzugsfähig
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung, Nachlassverbindlichkeit
- Jurion (Kurzinformation)
Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung durch den Vorerben ist abzugsfähig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung durch Vorerben ist abzugsfähig - Abzug einer zur Erhaltung des Erwerbs geleisteten Abfindungszahlung als Nachlassverbindlichkeit möglich
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbschaftsteuer - Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung, Nachlassverbindlichkeit
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17 Er
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - 10 K 10235/16
- BFH, 06.05.2021 - II R 24/19
- BFH, 08.12.2021 - I R 24/19
Papierfundstellen
- NZG 2019, 960
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 08.10.2003 - II R 46/01
Zahlung zur Abwendung des Pflichtteilsherausgabeanspruchs
Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
Eine analoge Anwendung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Fällen anderer als der dort genannten Abwendungszahlungen kommt ebenfalls nicht in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 08.10.2003 II R 46/01, BStBl. II 2004, 234).§ 10 Abs. 5 ErbStG gilt gemäß § 1 Abs. 2 ErbStG auch für Schenkungen unter Lebenden, soweit bei diesen entsprechende bereicherungsmindernde Umstände wie Erwerbsaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG vorliegen (vgl. auch BFH, Urteil vom 08.10.2003 II R 46/01, BStBl. II 2004, 234 mit weiteren Nachweisen).
Im Urteil vom 08.10.2003 II R 46/01 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung des Herausgabeanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten wegen beeinträchtigender Schenkung gemäß § 2329 Abs. 2 BGB bei der Besteuerung eben dieser Schenkung erwerbsmindernd gemäß § 10 As. 5 Nr. 2 ErbStG zu berücksichtigen sind.
Das rechtfertigt es aus Sicht des Senats, die Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesfinanzhofs aus dem Urteil vom 08.10.2003 II R 46/01 auch auf diese Herausgabeansprüche und Zahlungen zu deren Abwendung anzuwenden.
- BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
Herausgabe einer vom Vorerben zugewendeten Schenkung an den Nacherben
Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
An der weiteren Voraussetzung des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass der Übertragungsgegenstand tatsächlich herausgegeben wird (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39), fehlt es jedoch im vorliegenden Fall.Dabei ist die Vorschrift im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur dann anwendbar, wenn der Gesetzgeber - wie in § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG - vorsieht, dass einem nach der Entstehung der Steuer eintretenden Ereignis Wirkung für die Vergangenheit zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 22.09.2010 II R 54/09, BStBl. II 2011, 247 betreffend die Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer gemäß § 21 ErbStG …und vom 18.10.2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420 betreffend den nachträglichen Ausfall einer zum Nachlass gehörigen Forderung und vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 betreffend die Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsanspruchs).
- BFH, 22.09.2010 - II R 54/09
Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer nach § 21 ErbStG - Zahlung festgesetzter …
Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
Dabei ist die Vorschrift im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur dann anwendbar, wenn der Gesetzgeber - wie in § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG - vorsieht, dass einem nach der Entstehung der Steuer eintretenden Ereignis Wirkung für die Vergangenheit zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 22.09.2010 II R 54/09, BStBl. II 2011, 247 betreffend die Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer gemäß § 21 ErbStG …und vom 18.10.2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420 betreffend den nachträglichen Ausfall einer zum Nachlass gehörigen Forderung …und vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 betreffend die Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsanspruchs).Darüber hinaus wird aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22.09.2010 II R 54/09 deutlich, dass es keiner ausdrücklichen Anordnung der Rückwirkung durch den Gesetzgeber bedarf.
- BFH, 18.10.2000 - II R 46/98
Nachträglicher Forderungsausfall: Rückwirkendes Ereignis?
Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
Dabei ist die Vorschrift im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur dann anwendbar, wenn der Gesetzgeber - wie in § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG - vorsieht, dass einem nach der Entstehung der Steuer eintretenden Ereignis Wirkung für die Vergangenheit zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 22.09.2010 II R 54/09, BStBl. II 2011, 247 betreffend die Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer gemäß § 21 ErbStG und vom 18.10.2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420 betreffend den nachträglichen Ausfall einer zum Nachlass gehörigen Forderung …und vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 betreffend die Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsanspruchs). - BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83
Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat, …
Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
Insofern kann die vergleichsweise Zahlung nicht anders beurteilt werden als die vergleichsweise Festlegung eines strittigen Veräußerungspreises, die auf den Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsgewinns i. S. d. § 16 Einkommensteuergesetz zurückwirkt (vgl. BFH, Urteil vom 26.07.1984 IV R 10/83, BStBl. II 1984, 786, dem folgend AEAO zu § 175 2.4 im amtlichen AO-Handbuch 2017). - FG Münster, 18.12.1986 - III 7053/85
Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
Unabhängig davon, ob man die Aufzählung in § 10 Abs. 5 ErbStG für nicht abschließend (so FG Münster, Urteil vom 18.12.1986 III 7053/85, EFG 1987, 309 und Meincke/Hannes/Holtz Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar, 17. Auflage 2018, § 10 Rz. 39) und bereits deshalb erwerbserhaltende Aufwendungen für berücksichtigungsfähig hält, kommt im vorliegenden Fall ein Abzug der Abwendungszahlung gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG auch aus folgenden Erwägungen in Betracht:. - OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16
Nachlassverteilung zwischen beschenkter und mit einem Vermächtnis bedachter …
Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
Und bezüglich des im Eigentum seiner Mutter stehenden Grundbesitzanteils ergibt sich diese Verpflichtung gemäß § 2287 Abs. 1 BGB, der als Vorschrift zum Erbvertragsrecht auf Ehegattentestamente entsprechend anwendbar ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 I 10 U 5/16, ZEV 2018 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 06.05.2021 - II R 24/19
Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.02.2019 - 3 K 1237/17 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.