Rechtsprechung
   FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5276
FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17 Erb (https://dejure.org/2019,5276)
FG Münster, Entscheidung vom 14.02.2019 - 3 K 1237/17 Erb (https://dejure.org/2019,5276)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 3 K 1237/17 Erb (https://dejure.org/2019,5276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,5276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung zur Erhaltung des Erwerbs als Nachlassverbindlichkeit?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Eine Abfindung ist von der Steuer abzugsfähig

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung, Nachlassverbindlichkeit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung durch den Vorerben ist abzugsfähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung durch Vorerben ist abzugsfähig - Abzug einer zur Erhaltung des Erwerbs geleisteten Abfindungszahlung als Nachlassverbindlichkeit möglich

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erbschaftsteuer - Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung, Nachlassverbindlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2019, 960
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.10.2003 - II R 46/01

    Zahlung zur Abwendung des Pflichtteilsherausgabeanspruchs

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
    Eine analoge Anwendung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Fällen anderer als der dort genannten Abwendungszahlungen kommt ebenfalls nicht in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 08.10.2003 II R 46/01, BStBl. II 2004, 234).

    § 10 Abs. 5 ErbStG gilt gemäß § 1 Abs. 2 ErbStG auch für Schenkungen unter Lebenden, soweit bei diesen entsprechende bereicherungsmindernde Umstände wie Erwerbsaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG vorliegen (vgl. auch BFH, Urteil vom 08.10.2003 II R 46/01, BStBl. II 2004, 234 mit weiteren Nachweisen).

    Im Urteil vom 08.10.2003 II R 46/01 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung des Herausgabeanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten wegen beeinträchtigender Schenkung gemäß § 2329 Abs. 2 BGB bei der Besteuerung eben dieser Schenkung erwerbsmindernd gemäß § 10 As. 5 Nr. 2 ErbStG zu berücksichtigen sind.

    Das rechtfertigt es aus Sicht des Senats, die Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesfinanzhofs aus dem Urteil vom 08.10.2003 II R 46/01 auch auf diese Herausgabeansprüche und Zahlungen zu deren Abwendung anzuwenden.

  • BFH, 24.05.2000 - II R 62/97

    Herausgabe einer vom Vorerben zugewendeten Schenkung an den Nacherben

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
    An der weiteren Voraussetzung des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass der Übertragungsgegenstand tatsächlich herausgegeben wird (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39), fehlt es jedoch im vorliegenden Fall.

    Dabei ist die Vorschrift im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur dann anwendbar, wenn der Gesetzgeber - wie in § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG - vorsieht, dass einem nach der Entstehung der Steuer eintretenden Ereignis Wirkung für die Vergangenheit zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 22.09.2010 II R 54/09, BStBl. II 2011, 247 betreffend die Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer gemäß § 21 ErbStG und vom 18.10.2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420 betreffend den nachträglichen Ausfall einer zum Nachlass gehörigen Forderung und vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 betreffend die Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsanspruchs).

  • BFH, 22.09.2010 - II R 54/09

    Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer nach § 21 ErbStG - Zahlung festgesetzter

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
    Dabei ist die Vorschrift im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur dann anwendbar, wenn der Gesetzgeber - wie in § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG - vorsieht, dass einem nach der Entstehung der Steuer eintretenden Ereignis Wirkung für die Vergangenheit zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 22.09.2010 II R 54/09, BStBl. II 2011, 247 betreffend die Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer gemäß § 21 ErbStG und vom 18.10.2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420 betreffend den nachträglichen Ausfall einer zum Nachlass gehörigen Forderung und vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 betreffend die Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsanspruchs).

    Darüber hinaus wird aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22.09.2010 II R 54/09 deutlich, dass es keiner ausdrücklichen Anordnung der Rückwirkung durch den Gesetzgeber bedarf.

  • BFH, 18.10.2000 - II R 46/98

    Nachträglicher Forderungsausfall: Rückwirkendes Ereignis?

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
    Dabei ist die Vorschrift im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur dann anwendbar, wenn der Gesetzgeber - wie in § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG - vorsieht, dass einem nach der Entstehung der Steuer eintretenden Ereignis Wirkung für die Vergangenheit zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 22.09.2010 II R 54/09, BStBl. II 2011, 247 betreffend die Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer gemäß § 21 ErbStG und vom 18.10.2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420 betreffend den nachträglichen Ausfall einer zum Nachlass gehörigen Forderung und vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 betreffend die Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsanspruchs).
  • BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83

    Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat,

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
    Insofern kann die vergleichsweise Zahlung nicht anders beurteilt werden als die vergleichsweise Festlegung eines strittigen Veräußerungspreises, die auf den Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsgewinns i. S. d. § 16 Einkommensteuergesetz zurückwirkt (vgl. BFH, Urteil vom 26.07.1984 IV R 10/83, BStBl. II 1984, 786, dem folgend AEAO zu § 175 2.4 im amtlichen AO-Handbuch 2017).
  • FG Münster, 18.12.1986 - III 7053/85
    Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
    Unabhängig davon, ob man die Aufzählung in § 10 Abs. 5 ErbStG für nicht abschließend (so FG Münster, Urteil vom 18.12.1986 III 7053/85, EFG 1987, 309 und Meincke/Hannes/Holtz Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar, 17. Auflage 2018, § 10 Rz. 39) und bereits deshalb erwerbserhaltende Aufwendungen für berücksichtigungsfähig hält, kommt im vorliegenden Fall ein Abzug der Abwendungszahlung gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG auch aus folgenden Erwägungen in Betracht:.
  • OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16

    Nachlassverteilung zwischen beschenkter und mit einem Vermächtnis bedachter

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
    Und bezüglich des im Eigentum seiner Mutter stehenden Grundbesitzanteils ergibt sich diese Verpflichtung gemäß § 2287 Abs. 1 BGB, der als Vorschrift zum Erbvertragsrecht auf Ehegattentestamente entsprechend anwendbar ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 I 10 U 5/16, ZEV 2018 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 06.05.2021 - II R 24/19

    Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.02.2019 - 3 K 1237/17 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht