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   FG Münster, 14.02.2023 - 2 K 2804/21 AO   

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https://dejure.org/2023,4502
FG Münster, 14.02.2023 - 2 K 2804/21 AO (https://dejure.org/2023,4502)
FG Münster, Entscheidung vom 14.02.2023 - 2 K 2804/21 AO (https://dejure.org/2023,4502)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 2 K 2804/21 AO (https://dejure.org/2023,4502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verfahrensrecht - Darf das Finanzamt mit Steuerforderungen gegen Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche aufrechnen, wenn beide Ansprüche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, aber aus einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen Tätigkeit resultieren?

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung durch das Finanzamt mit Insolvenzforderungen gegen ein nach Freigabe entstandenes Steuerguthaben

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufrechnung - Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsansprüche im Insolvenzverfahren

Papierfundstellen

  • NZI 2023, 342
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2023 - 2 K 2804/21
    Im Streitfall fallen die Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche nicht in die Insolvenzmasse (vgl. auch BFH, Urteil vom 01.09.2010 VII R 35/08, juris).

    Unbeschadet der an §§ 80 Abs. 1, 89 Abs. 1 InsO deutlich werdenden strukturellen Unterscheidung zweier Vermögensmassen (Insolvenzmasse und insolvenzfreie Masse bzw. Alt- und Neumasse), die der InsO zugrunde liegt, enthält diese indes kein allgemeines Verbot, Ansprüche der einen gegen Forderungen, die in die andere fallen, zu verrechnen bzw. ein Gebot, die Trennung der vorgenannten Vermögensmassen in jeder Hinsicht strikt durchzuführen und insbesondere Insolvenzgläubigern als Haftungssubstrat ausschließlich die Insolvenzmasse zuzuweisen (BFH, Urteil vom 01.09.2010 VII R 35/08, juris).

    Weder ist eine Aufrechnung im Insolvenzverfahren unzulässig noch enthält der die Restschuldbefreiung und damit die Wohlverhaltensphase betreffende Achte Teil der InsO Aufrechnungsverbote, die hier in Betracht gezogen werden könnten (BFH, Urteil vom 01.09.2010 VII R 35/08, juris).

    Auch ergibt sich aus § 294 Abs. 1 InsO, der Zwangsvollstreckungen in das Vermögen des Schuldners verbietet, kein Aufrechnungsverbot (BFH, Urteil vom 01.09.2010 VII R 35/08, juris).

  • BFH, 19.03.2019 - VII R 27/17

    Rechtsprechungsänderung zum Zuständigkeitswechsel bei Abrechnungsbescheiden

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2023 - 2 K 2804/21
    Der Abrechnungsbescheid enthält dabei grundsätzlich nur die Feststellung, ob und inwieweit der festgesetzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis bereits verwirklicht oder noch zu verwirklichen ist, d.h. er entscheidet darüber, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung durch Zahlung, Aufrechnung, Verrechnung, Erlass, Eintritt der Zahlungsverjährung oder ob eine Schuld bereits vor der Begründung der Zahlungspflicht oder infolge von Vollstreckungsmaßnahmen erloschen ist (s. nur BFH, Urteil vom 19.03.2019 VII R 27/17, juris m.w.N.).
  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2023 - 2 K 2804/21
    Auch wurden diese Ansprüche durch die vom Insolvenzverwalter freigegebene Tätigkeit des Klägers begründet (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 24.09.2014 V R 48/13, juris).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2023 - 2 K 2804/21
    Dabei ist vom Regelungsinhalt der ergangenen Steuerbescheide ungeachtet ihrer Richtigkeit auszugehen (BFH, Urteil vom 15.06.1997 VII R 3/97, juris).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2023 - 2 K 2804/21
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass §§ 95, 96 InsO abschließende Aufrechnungsverbote im Rahmen der InsO darstellen (BGH, Urteile vom 29.04.2004 IX ZR 195/03, juris).
  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 43/12

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines selbständig tätigen Zahnarztes:

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2023 - 2 K 2804/21
    Auch sei § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO zu beachten unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13.03.2014, IX ZR 43/12.
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