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   FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18 E   

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FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18 E (https://dejure.org/2019,10737)
FG Münster, Entscheidung vom 14.03.2019 - 10 K 2852/18 E (https://dejure.org/2019,10737)
FG Münster, Entscheidung vom 14. März 2019 - 10 K 2852/18 E (https://dejure.org/2019,10737)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Therapiehund der Lehrerin und die Werbungskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Neues zu Schulhunden und Therapiehunden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Werbungskosten - Aufwendungen für einen Therapiehund

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15

    Aufwendungen für einen "Schulhund" sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
    Denn im Unterschied, zu dem vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.3.2018 - 5 K 2345/15 -, EFG 2018, 726, entschiedenen Fall, in dem das Gericht die gegenteilige Rechtsansicht vertreten hat, nimmt die Klägerin die Hündin seit dem Erwerb nahezu täglich mit in die Schule.

    Sie ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da die vorliegenden Entscheidung von ihrerseits selbst voneinander abweichenden Urteilen des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.9.2018 - 1 K 2144/17 E -, juris und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.3.2018 - 5 K 2345/15 -, EFG 2018, 726,abweicht.

  • FG Düsseldorf, 14.09.2018 - 1 K 2144/17

    Kosten für einen Schulhund sind teilweise Werbungskosten

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
    Zwar kommen sie der dienstlichen Verwendung zugute, stellen jedoch gerade den Kernbereich dessen dar, den der private Hundehalter typischerweise an der Beschäftigung mit dem Tier schätzt bzw. als "Preis der Haltung" in Kauf nimmt (a.A. FG Düsseldorf vom 14.9.2018 - 1 K 2144/17 E -, juris).

    Sie ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da die vorliegenden Entscheidung von ihrerseits selbst voneinander abweichenden Urteilen des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.9.2018 - 1 K 2144/17 E -, juris und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.3.2018 - 5 K 2345/15 -, EFG 2018, 726,abweicht.

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
    Daraus folgt, dass es für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für beruflich genutzte Gegenstände, die auch privat genutzt werden können, bei der Entscheidung, ob nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebenshaltung vorliegen, im Allgemeinen weniger auf den objektiven Charakter des angeschafften Gegenstands ankommt, sondern vielmehr auf die Funktion des Gegenstands im Einzelfall, also den tatsächlichen Verwendungszweck (BFH-Urteile vom 19.2.2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958, und vom 20.7.2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
    Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12.9.2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 22.09.2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Werbungskosten über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.11.1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2005 - VI R 50/03

    Bildschirm-Arbeitsbrille; Werbungskostenabzug

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
    Daraus folgt, dass es für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für beruflich genutzte Gegenstände, die auch privat genutzt werden können, bei der Entscheidung, ob nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebenshaltung vorliegen, im Allgemeinen weniger auf den objektiven Charakter des angeschafften Gegenstands ankommt, sondern vielmehr auf die Funktion des Gegenstands im Einzelfall, also den tatsächlichen Verwendungszweck (BFH-Urteile vom 19.2.2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958, und vom 20.7.2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185).
  • BFH, 07.10.1954 - IV 630/53 U

    Außerordentliche Absetzungen für technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
    Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (BFH-Urteile vom 7.10.1954 IV 630/53 U, BFHE 59, 395, BStBl III 1954, 362, und vom 18.2.1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).
  • BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75

    Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
    Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (BFH-Urteile vom 7.10.1954 IV 630/53 U, BFHE 59, 395, BStBl III 1954, 362, und vom 18.2.1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
    Bei einem gemischt genutzten Gegenstand ist nach den Grundsätzen des Großen Senats des BFH im Beschluss vom 21.9.2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) eine Aufteilung in Betracht zu ziehen.
  • BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08

    Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
    Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12.9.2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 22.09.2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).
  • BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • BFH, 14.01.2021 - VI R 15/19

    Aufwendungen für einen sog. Schulhund als Werbungskosten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.03.2019 - 10 K 2852/18 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Es beantragt, das Urteil des FG Münster vom 14.03.2019 - 10 K 2852/18 E aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen.

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