Rechtsprechung
FG Münster, 14.06.2007 - 3 K 2319/04 Erb |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wegfall der Voraussetzungen für die Stundung der Schenkungsteuer durch eine Veräußerung belasteten Vermögens; Ansehung einer Veräußerung im Sinne von § 25 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) als entgeltliche Übertragung des Vermögens
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStR R 85 Abs. 4 S. 4; ErbStG § 25 Abs. 2
Keine Stundung der Schenkungsteuer gem. § 25 ErbStG bei Verkauf des nießbrauchsbelasteten Vermögensstammes und Einbringung des Erlöses in eine GbR mit teilweiser Fortsetzung des Nießbrauchs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaft- und Schenkungsteuer: - Keine Stundung der Schenkungsteuer gem. § 25 ErbStG bei Verkauf des nießbrauchsbelasteten Vermögensstammes und Einbringung des Erlöses in eine GbR mit teilweiser Fortsetzung des Nießbrauchs
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Stundung der Schenkungsteuer bei Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Vermögens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Wegfall der Voraussetzungen für die Stundung der Schenkungsteuer
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.06.2007 - 3 K 2319/04 Er
- BFH, 11.11.2009 - II R 31/07
Papierfundstellen
- DB 2007, 2621
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 08.08.2000 - II R 40/98
Erwerb des Schlusserben beim Berliner Testament
Auszug aus FG Münster, 14.06.2007 - 3 K 2319/04
Bei dem aus dem Aktienverkauf resultierenden Barvermögen handele es sich somit um ein Surrogat; der Kl. bezieht sich auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 08.08.2000 (II R 40/98, BStBl II 2000, 587). - BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 86/67
Konkurrierende Pfandrechte an einem Miterbenanteil bei der Erbauseinandersetzung
Auszug aus FG Münster, 14.06.2007 - 3 K 2319/04
Für die wortgleiche Bestimmung des § 1258 Abs. 3 BGB -Pfandrecht an Miteigentumsanteilen- habe der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass sich das Pfandrecht ohne Weiteres im Wege dinglicher Surrogation an den Gegenständen fortsetze, die nach Aufhebung der Gemeinschaft an die Stelle des Miteigentumsanteils treten (BGH, NJW 1969, 1347).