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   FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13 AO   

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https://dejure.org/2013,16244
FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13 AO (https://dejure.org/2013,16244)
FG Münster, Entscheidung vom 14.06.2013 - 14 K 135/13 AO (https://dejure.org/2013,16244)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 14 K 135/13 AO (https://dejure.org/2013,16244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ermessensfehlerfrei ergangene Prüfungsanordnung im Rahmen einer ermessensfehlerhaften Einspruchsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1383
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.04.1983 - IV R 255/82

    Begründung einer Prüfungsanordnung - Begründungsmangel - Heilung eines

    Auszug aus FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13
    Ob die Finanzbehörde eine Prüfung anordnet und auf welche Veranlagungszeiträume sich diese erstreckt, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (BFH-Urteil vom 28.04.1983 - IV R 255/82, BStBl II 1983, 621, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 106/86

    Betriebsprüfung - Ausdehnung einer Betriebsprüfung - Steuernachforderung -

    Auszug aus FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 28.04.1988 - IV R 106/86 (BStBl II 1988, 858) für einen Mittelbetrieb auf eine Steuernachforderung von mindestens 3.000 DM pro Veranlagungszeitraum abgestellt.
  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 415/83

    1. Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage im

    Auszug aus FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13
    Eine derartige Umstellung des Klageantrags ist auch dann noch zulässig, wenn sich - wie hier - der angefochtene Verwaltungsakt bereits vor Erhebung der Anfechtungsklage erledigt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.04.1990 - VIII R 415/83, BStBl II 1990, 721).
  • BFH, 10.05.1991 - V R 51/90

    Kein Feststellungsinteresse (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO) bei erledigter

    Auszug aus FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13
    Bei Prüfungsanordnungen kann das besondere Feststellungsinteresse insbesondere darin bestehen, die Auswertung der durch die Prüfung erlangten Kenntnisse durch die beklagte Behörde zu verhindern (hierzu ausführlich BFH, Urteil vom 10.05.1991 - V R 51/90, BStBl II 1991, 825).
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92

    Für den zeitlichen Umfang einer Außenprüfung ist die Einordnung des zu prüfenden

    Auszug aus FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13
    a) Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die wie der Kläger im Prüfungszeitraum gewerblich tätig waren, ohne weitere Voraussetzungen zulässig (st. Rspr, vgl. BFH, Urteil vom 21.6.1994 - VIII R 54/92, BStBl II 1994, 678 m.w.N.).
  • BFH, 12.12.1996 - VII R 53/96

    Ermessensentscheidung bei Inanspruchnahme des Erwerbers eines Teilbetriebes als

    Auszug aus FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13
    Denn ein Ermessensfehler liegt nicht nur dann vor, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art, die nach dem Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen wären, außer acht lässt (hierzu BFH, Urteil vom 12.12.1996 - VII R 53/96, BFH/NV 1997, 386), sondern auch dann, wenn die Behörde in ihre Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art einbezieht, die unzutreffend oder unbeachtlich sind.
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 37/97

    Außenprüfung und Steuerstrafverfahren

    Auszug aus FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13
    Im Rahmen der Überprüfung der pflichtgemäßen Ausübung des behördlichen Ermessens ist auch die Betriebsprüfungsordnung (-BpO- vom 15.3.2000, BStBl I 2000, 368) zu beachten, die als ermessensleitende Verwaltungsvorschrift für die Finanzbehörde bindend ist (BFH, Urteil vom 19.08.1998 - XI R 37/97, BStBl II 1999, 7 m.w.N.).
  • FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11

    Zulässigkeit der Erweiterung einer steuerlichen Prüfungsanordnung bei Verdacht

    Auszug aus FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13
    Dies reiche jedoch nicht aus (Verweis auf Urteil des FG Münster vom 20.04.2012 - 14 K 4222/11 AO).
  • BFH, 16.09.2014 - X R 30/13

    Erweiterung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung wegen der Erwartung nicht

    Auf einen entsprechenden Hinweis des Finanzgerichts (FG) ging der Kläger zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage über, die das FG mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1383 veröffentlichten Gründen abwies.
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 4 K 1753/14

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung - Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit der

    Diese Klage sei nicht begründet, wenn sich die PA als rechtmäßig erweise (FG Münster vom 14. Juni 2013, EFG 2013, 1383).
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