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FG Münster, 14.08.2020 - 14 K 48/16 F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gewinnmindernde Abschreibung des erzielten Gewinns durch die Auflösung einer Partnergesellschaft; Gewinnwirksamkeit des Ausfalls einer Forderung
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.08.2020 - 14 K 48/16 F
- BFH, 04.05.2021 - VIII B 97/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08
Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten
Auszug aus FG Münster, 14.08.2020 - 14 K 48/16
Bei einer Anfechtungsklage, wie sie im Streitfall vorliegt, ist deshalb eine Klageänderung nur innerhalb der Klagefrist zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2011 - IV R 15/08, BStBl II 2011, 764 mit weiteren Nachweisen).Die nicht innerhalb der Klagefrist angefochtenen Feststellungen werden formell bestandskräftig (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2011 - IV R 15/08, BStBl II 2011, 764 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 30.11.2017 - IV R 33/14
Zur Teilbestandskraft eines Gewinnfeststellungsbescheids
Auszug aus FG Münster, 14.08.2020 - 14 K 48/16
Welche der in dem Gewinnfeststellungsbescheid getroffenen Feststellungen der Kläger mit seiner Klage angreift und damit zum Streitgegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens macht, ist durch Auslegung der Klageschrift oder der darin ausdrücklich in Bezug genommenen Schriftstücke zu ermitteln (vgl. BFH, Urteil vom 30.11.2017 - IV R 33/14, BFH/NV 2018, 428). - BFH, 02.08.2016 - X B 10/16
Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör - Anwendung einer neuen …
Auszug aus FG Münster, 14.08.2020 - 14 K 48/16
Dazu gehören der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten, ggf. des Prozessbevollmächtigten (vgl. BFH, Beschluss vom 02.08.2016 - X B 10/16, BFH/NV 2017, 43). - FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2014 - 15 K 6300/10
Beiladung im Fall einer Klage, die nach Vollbeendigung einer KG den Sonderbereich …
Auszug aus FG Münster, 14.08.2020 - 14 K 48/16
Die Zwangsversteigerung des Grundstücks sei zwar bereits mit Beschluss des Amtsgerichts C-Stadt vom 05.03.2013 erfolgt, stelle jedoch ebenfalls kein werterhellendes, sondern ein wertbegründendes Ereignis dar, da sich erst mit dem erfolgreichen Zuschlag der tatsächliche Grundstückswert realisiere (vgl. FG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2014 - 15 K 6300/10, EFG 2015, 1267).
- BFH, 04.05.2021 - VIII B 97/20
Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Erteilung eines rechtlichen Hinweises in …
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.08.2020 - 14 K 48/16 F wird als unbegründet zurückgewiesen.