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   FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 901/02 Erb   

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FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 901/02 Erb (https://dejure.org/2004,6901)
FG Münster, Entscheidung vom 14.10.2004 - 3 K 901/02 Erb (https://dejure.org/2004,6901)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 3 K 901/02 Erb (https://dejure.org/2004,6901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfall des Freibetrags und des Bewertungsabschlags für Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) wegen Verstoßes gegen die Behaltensfrist ; Gleichsetzung einer verdeckten Einlage der Anteile in eine Kapitalgesellschaft mit einer Veräußerung innerhalb der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verschmelzung - Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 292
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 901/02
    Einer derartigen Auslegung steht der eindeutige Wortlaut des § 13 a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG solange nicht entgegen, wie der normative Gehalt der Vorschrift nicht neu bestimmt wird (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.2004 II R 45/01, BFHE 204, 570 zur Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks bei überhöhtem Erbbauszins - Verletzung des Übermaßverbots; BFH-Urteil vom 02.07.2004 II R 22/02, noch nicht veröffentlicht, JURIS Nr. STRE200450943 zur Bedarfsbewertung eines Grundstücks mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden - Übermaßverbot; BVerfG-Beschluss vom 19.06.1973 1BvL 39/69 und 1 BvL 14/72, BVerfGE 35, 263, 278 ff.; vgl. auch Tipke/Kruse, AO, FGO, Kommentar, § 4 AO Tz. 238 f.).
  • BFH, 02.07.2004 - II R 22/02

    Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Bedarfsbewertung - Übermaßverbot

    Auszug aus FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 901/02
    Einer derartigen Auslegung steht der eindeutige Wortlaut des § 13 a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG solange nicht entgegen, wie der normative Gehalt der Vorschrift nicht neu bestimmt wird (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.2004 II R 45/01, BFHE 204, 570 zur Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks bei überhöhtem Erbbauszins - Verletzung des Übermaßverbots; BFH-Urteil vom 02.07.2004 II R 22/02, noch nicht veröffentlicht, JURIS Nr. STRE200450943 zur Bedarfsbewertung eines Grundstücks mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden - Übermaßverbot; BVerfG-Beschluss vom 19.06.1973 1BvL 39/69 und 1 BvL 14/72, BVerfGE 35, 263, 278 ff.; vgl. auch Tipke/Kruse, AO, FGO, Kommentar, § 4 AO Tz. 238 f.).
  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Auszug aus FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 901/02
    Einer derartigen Auslegung steht der eindeutige Wortlaut des § 13 a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG solange nicht entgegen, wie der normative Gehalt der Vorschrift nicht neu bestimmt wird (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.2004 II R 45/01, BFHE 204, 570 zur Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks bei überhöhtem Erbbauszins - Verletzung des Übermaßverbots; BFH-Urteil vom 02.07.2004 II R 22/02, noch nicht veröffentlicht, JURIS Nr. STRE200450943 zur Bedarfsbewertung eines Grundstücks mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden - Übermaßverbot; BVerfG-Beschluss vom 19.06.1973 1BvL 39/69 und 1 BvL 14/72, BVerfGE 35, 263, 278 ff.; vgl. auch Tipke/Kruse, AO, FGO, Kommentar, § 4 AO Tz. 238 f.).
  • BFH, 10.05.2006 - II R 71/04

    Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG bei

    Das Finanzgericht (FG) gab der auf Wiedererlangung des Wertabschlags gerichteten Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 292 veröffentlichte Urteil mit der Begründung statt, nach dem Wortlaut des § 13a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG entfielen zwar die Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG für den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft u.a. bei der Übertragung von deren Vermögen auf eine Personengesellschaft durch Verschmelzung.
  • FG Düsseldorf, 23.02.2005 - 4 K 1218/03

    Betriebsvermögen - Freibetrag: Schädliche Weiterveräußerung

    Auch erscheint eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs deshalb erforderlich, weil das Finanzgericht Münster den Nachversteuerungstatbestand bei der Nachfolgeregelung § 13 a Abs. 5 ErbStG in einem Verschmelzungsfall im Wege "verfassungskonformer Auslegung" nicht als erfüllt angesehen hat (Urteil vom 14. Oktober 2004 - 3 K 901/02 Erb - Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst (DStRE) 2005, 211), obwohl dieser nach dem Wortlaut der Vorschrift hätte angenommen werden müssen.
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