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FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 901/02 Erb |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UmwG § 29 Abs. 1; ErbStG § 13a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2
Nachversteuerung - rechtsportal.de
Nachversteuerung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umwandlungen - Nachversteuerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfall des Freibetrags und des Bewertungsabschlags für Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) wegen Verstoßes gegen die Behaltensfrist ; Gleichsetzung einer verdeckten Einlage der Anteile in eine Kapitalgesellschaft mit einer Veräußerung innerhalb der ...
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 901/02 Er
- BFH, 10.05.2006 - II R 71/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 292
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 901/02
Einer derartigen Auslegung steht der eindeutige Wortlaut des § 13 a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG solange nicht entgegen, wie der normative Gehalt der Vorschrift nicht neu bestimmt wird (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.2004 II R 45/01, BFHE 204, 570 zur Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks bei überhöhtem Erbbauszins - Verletzung des Übermaßverbots; BFH-Urteil vom 02.07.2004 II R 22/02, noch nicht veröffentlicht, JURIS Nr. STRE200450943 zur Bedarfsbewertung eines Grundstücks mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden - Übermaßverbot; BVerfG-Beschluss vom 19.06.1973 1BvL 39/69 und 1 BvL 14/72, BVerfGE 35, 263, 278 ff.; vgl. auch Tipke/Kruse, AO, FGO, Kommentar, § 4 AO Tz. 238 f.). - BFH, 02.07.2004 - II R 22/02
Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Bedarfsbewertung - Übermaßverbot
Auszug aus FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 901/02
Einer derartigen Auslegung steht der eindeutige Wortlaut des § 13 a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG solange nicht entgegen, wie der normative Gehalt der Vorschrift nicht neu bestimmt wird (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.2004 II R 45/01, BFHE 204, 570 zur Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks bei überhöhtem Erbbauszins - Verletzung des Übermaßverbots; BFH-Urteil vom 02.07.2004 II R 22/02, noch nicht veröffentlicht, JURIS Nr. STRE200450943 zur Bedarfsbewertung eines Grundstücks mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden - Übermaßverbot; BVerfG-Beschluss vom 19.06.1973 1BvL 39/69 und 1 BvL 14/72, BVerfGE 35, 263, 278 ff.; vgl. auch Tipke/Kruse, AO, FGO, Kommentar, § 4 AO Tz. 238 f.). - BFH, 05.05.2004 - II R 45/01
Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück
Auszug aus FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 901/02
Einer derartigen Auslegung steht der eindeutige Wortlaut des § 13 a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG solange nicht entgegen, wie der normative Gehalt der Vorschrift nicht neu bestimmt wird (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.2004 II R 45/01, BFHE 204, 570 zur Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks bei überhöhtem Erbbauszins - Verletzung des Übermaßverbots; BFH-Urteil vom 02.07.2004 II R 22/02, noch nicht veröffentlicht, JURIS Nr. STRE200450943 zur Bedarfsbewertung eines Grundstücks mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden - Übermaßverbot; BVerfG-Beschluss vom 19.06.1973 1BvL 39/69 und 1 BvL 14/72, BVerfGE 35, 263, 278 ff.; vgl. auch Tipke/Kruse, AO, FGO, Kommentar, § 4 AO Tz. 238 f.).
- BFH, 10.05.2006 - II R 71/04
Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG bei …
Das Finanzgericht (FG) gab der auf Wiedererlangung des Wertabschlags gerichteten Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 292 veröffentlichte Urteil mit der Begründung statt, nach dem Wortlaut des § 13a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG entfielen zwar die Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG für den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft u.a. bei der Übertragung von deren Vermögen auf eine Personengesellschaft durch Verschmelzung. - FG Düsseldorf, 23.02.2005 - 4 K 1218/03
Betriebsvermögen - Freibetrag: Schädliche Weiterveräußerung
Auch erscheint eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs deshalb erforderlich, weil das Finanzgericht Münster den Nachversteuerungstatbestand bei der Nachfolgeregelung § 13 a Abs. 5 ErbStG in einem Verschmelzungsfall im Wege "verfassungskonformer Auslegung" nicht als erfüllt angesehen hat (Urteil vom 14. Oktober 2004 - 3 K 901/02 Erb - Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst (DStRE) 2005, 211), obwohl dieser nach dem Wortlaut der Vorschrift hätte angenommen werden müssen.