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   FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 197/15 U   

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https://dejure.org/2017,51892
FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 197/15 U (https://dejure.org/2017,51892)
FG Münster, Entscheidung vom 14.11.2017 - 15 K 197/15 U (https://dejure.org/2017,51892)
FG Münster, Entscheidung vom 14. November 2017 - 15 K 197/15 U (https://dejure.org/2017,51892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer für die Zahlung der Debit Card Fee

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Deutsches Geldinstitut Steuerschuldner für die von belgischer Gesellschaft erhobene Debit Card Fee

Besprechungen u.ä.

  • pwc.de (Kurzanmerkung)

    Deutsches Geldinstitut Steuerschuldner für die von belgischer Gesellschaft erhobene Debit Card Fee

Sonstiges

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 407
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 197/15
    In der Regel ist jede Dienstleistung als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; allerdings darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung nicht künstlich aufgespalten werden (BFH-Urteil vom 24.1.2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl. II 2009, 60).

    Eine Leistung ist dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteile vom 24.1.2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl. II 2009, 60 und vom 17.4.2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712).

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 197/15
    Eine aus mehreren Elementen zusammengesetzte Lieferung oder sonstige Leistung stellt dann eine einheitliche Leistung dar, wenn der Unternehmer außerstande ist, seine Tätigkeit auf einzelne Aufgabengebiete zu beschränken (EuGH-Urteil vom 25.2.1999 C-349/96, Card Protection Plan Lt.d, SLg.

    1999, I-973, UR 1999, 254; BFH-Urteil vom 10.2.2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).

  • BFH, 03.08.2017 - V R 15/17

    Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 197/15
    Ob gesonderte Leistungen vorliegen oder ob eine einheitliche Leistung vorliegt, ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller das Wesen des Umsatzes ausmachenden Umstände zu beantworten (BFH-Urteil vom 3.8.2017 V R 15/17, UR 2017, 1995 und vom 15.4.2015 V R 44/14, BFH/NV 2015, 1066).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 197/15
    1999, I-973, UR 1999, 254; BFH-Urteil vom 10.2.2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).
  • BFH, 15.04.2015 - V R 44/14

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 197/15
    Ob gesonderte Leistungen vorliegen oder ob eine einheitliche Leistung vorliegt, ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller das Wesen des Umsatzes ausmachenden Umstände zu beantworten (BFH-Urteil vom 3.8.2017 V R 15/17, UR 2017, 1995 und vom 15.4.2015 V R 44/14, BFH/NV 2015, 1066).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 197/15
    Eine Leistung ist dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteile vom 24.1.2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl. II 2009, 60 und vom 17.4.2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    SDC / Skatteministeriet

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 197/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH-Urteil vom 5.6.1997 C-2/95, HFR 1997, 618) ist die Überweisung ein Vorgang, der in der Ausführung eines Auftrags zur Übertragung einer Geldsumme von einem Bankkonto auf ein anderes besteht.
  • BFH, 27.08.1998 - V R 84/97

    Steuerfreie Umsätze im Zahlungsverkehr

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 197/15
    Der Zahlungs- und Überweisungsverkehr hat in der Regel den nichtkörperlichen Geldtransfer vom Zahlenden an den Zahlungsempfänger durch ein oder mehrere Kreditinstitute oder sonstige Unternehmer zum Gegenstand (BFH-Urteil vom 27.8.1998 V R 84/97, BFHE 187, 64 BStBl. II 1999, 106).
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