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   FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01 U   

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https://dejure.org/2004,6753
FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01 U (https://dejure.org/2004,6753)
FG Münster, Entscheidung vom 14.12.2004 - 15 K 5575/01 U (https://dejure.org/2004,6753)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 15 K 5575/01 U (https://dejure.org/2004,6753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Einordnung allgemeiner Ortskrankenkassen

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Einordnung allgemeiner Ortskrankenkassen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Umsatzsteuerliche Einordnung allgemeiner Ortskrankenkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Allgemeine Ortskrankenkassen sind keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerpflicht der Umsätze der Allgemeinen Ortskrankenkassen; Verzicht auf Steuerfreiheit für die an eine Allgemeine Ortskrankenkasse erbrachten Büroraumvermietungsumsätze; Unternehmerischer Charakter der Tätigkeiten Allgemeiner Ortskrankenkassen; Öffentlichrechtlicher ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 815
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.10.2002 - V R 64/99

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmerin

    Auszug aus FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01
    Der Anwendungsbereich des UStG auf juristische Personen des öffentlichen Rechts wird somit durch die Art ihrer Betätigung begründet und beschränkt (vgl. BFH-Urteil vom 09.10.2002, V R 64/99, in BStBl II 2003, 375 = BFH/NV 2003, 128).

    Ist eine juristische Person nach diesen Grundsätzen wirtschaftlich tätig, ist damit auch zugleich der Rahmen ihres Unternehmens festgelegt (vgl. dazu BFH-Urteil V R 64/99, in BStBl II 2003, 375; Birkenfeld, Das große USt-Handbuch, Band I, Tz. 395, 399; Klenk in Sölch/Ringleb, UStG § 2 Tz. 230 ff).

  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 3814/02

    Pflicht zur Erteilung einer Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis beim

    Auszug aus FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01
    Tritt die juristische Person des öffentlichen Rechts mit der Erfüllung ihrer Aufgaben auch nur ungewollt in Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft, so ist ihr diese Tätigkeit nicht mehr eigentümlich und vorbehalten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11.06.1997, XI R 33/94, in BStBl 1999, 418; FG München, Urteil vom 13.05.2004, 14 K 3814/02, in EFG 2004, 1726; Birkenfeld, Das große USt-Handbuch, a.a.O., Tz. 298, 299; Scharpenberg in Hartmann/Metzenmacher, UStG, a.a.O. § 2 Tz. 707, 708 mit Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 17.06.2004 - V R 31/02

    Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsart

    Auszug aus FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01
    Sie lässt kein Recht auf Vorsteueranspruch entstehen oder verwandelt die von einem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit seinen nicht besteuerten Umsätzen entrichtete Steuer in eine abzugsfähige Steuer im Sinne von Art. 17. "Änderungen der Verhältnisse" sind insbesondere Nutzungsänderungen, d.h. Änderungen der Verwendungsverhältnisse nach dem Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung (vgl. dazu zuletzt BFH-Urteil vom 17.06.2004, V R 31/02, in BStBl II 2004, 858 = UR 2004, 652).
  • BFH, 22.02.2001 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

    Auszug aus FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 22.02.2001, V R 77/96, in BStBl II 2003, 426 = BFH/NV 2001, 994) konnte die Klin. im Streitjahr 1998 nicht mehr im "guten Glauben" eine steuerpflichtige Vermietung der Räume an einen Unternehmer erklären, der diese Räume zumindest teilweise zur Ausführung steuerbefreiter Umsätze verwendete.
  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

    Auszug aus FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.07.1991, Rs. C-97/90 "Lennartz", in UR 1991, 291, und Urteil vom 08.05.2003, Rs. C-269/00 "Seeling", in BStBl II 2004, 378) ergibt sich aus dem System der 6. EG-Richtlinie und dem Wortlaut von Art. 20 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie, dass sich die Regelung in § 15 a UStG darauf beschränkt, das Verfahren für die Berechnung der Berichtigung des Vorsteuerabzuges festzulegen.
  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.07.1991, Rs. C-97/90 "Lennartz", in UR 1991, 291, und Urteil vom 08.05.2003, Rs. C-269/00 "Seeling", in BStBl II 2004, 378) ergibt sich aus dem System der 6. EG-Richtlinie und dem Wortlaut von Art. 20 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie, dass sich die Regelung in § 15 a UStG darauf beschränkt, das Verfahren für die Berechnung der Berichtigung des Vorsteuerabzuges festzulegen.
  • BFH, 11.06.1997 - XI R 33/94

    Gemeinde - Verpachtung von Räumen - Nichtunternehmerische Tätigkeit -

    Auszug aus FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01
    Tritt die juristische Person des öffentlichen Rechts mit der Erfüllung ihrer Aufgaben auch nur ungewollt in Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft, so ist ihr diese Tätigkeit nicht mehr eigentümlich und vorbehalten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11.06.1997, XI R 33/94, in BStBl 1999, 418; FG München, Urteil vom 13.05.2004, 14 K 3814/02, in EFG 2004, 1726; Birkenfeld, Das große USt-Handbuch, a.a.O., Tz. 298, 299; Scharpenberg in Hartmann/Metzenmacher, UStG, a.a.O. § 2 Tz. 707, 708 mit Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung).
  • FG München, 25.01.2006 - 3 K 1335/02

    Keine umsatzsteuerpflichtige Vermietung an hoheitlich tätigen

    InsoweitIm übrigen schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des Finanzgerichts Münster in dem Urteil vom 14. Dezember 2004 15 K 5575/01 U (Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 2005, 401 , rkr.) an und macht sich für den Streitfall die dort gegebene Begründung für die hoheitliche Tätigkeit eines Sozialversicherungsträgers zu eigen.
  • FG Saarland, 28.03.2007 - 1 K 1313/03

    Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung an eine Körperschaft des Öffentlichen

    Nach einhelliger Auffassung gehören seit jeher die Tätigkeiten der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung zu den Hoheitsbetrieben, und zwar auch und insbesondere auf dem Gebiet der Krankenversicherung (s. bereits RFH vom 17. Dezember 1938 VI a 77/37, RStBl. 1939, 482; BFH, Urteil vom 4. Februar 1976 I R 200/73, BStBl. II 1976, 355; FG München, Urteil vom 25. Januar 2006 3 K 1335/02, EFG 2006, 1542; FG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2004 15 K 5575/01 U, EFG 2005, 815).
  • VG Minden, 16.03.2005 - 3 K 1239/02

    Erstattung der Umsatzsteuer im Rahmen des Verkaufs von Milch durch die

    Auch wenn nach diesem Grundsatz die juristische Person des öffentlichen Rechtes im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig wird, kann sie umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer behandelt werden, wenn anderenfalls größere Wettbewerbsverzerrungen eintreten würden, oder sofern die in Anlage D der Richtlinie 77/388/EWG aufgeführten Tätigkeiten betroffen sind, falls deren Umfang nicht unbedeutend ist - vgl. FG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 15 K 5575/01 U - -.
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