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   FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19 F   

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FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19 F (https://dejure.org/2021,12995)
FG Münster, Entscheidung vom 15.04.2021 - 3 K 3724/19 F (https://dejure.org/2021,12995)
FG Münster, Entscheidung vom 15. April 2021 - 3 K 3724/19 F (https://dejure.org/2021,12995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ableitbarkeit des gemeinen Werts eines Anteils aus Einziehungen von Geschäftsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer | Bedarfsbewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur Ableitung des gemeinen Werts eines GmbH-Anteils aus Einziehung von Geschäftsanteilen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Bewertung eines GmbH-Anteils mit dem gemeinen Wert nach § 11 Abs. 2 BewG durch Ableitung aus der Einziehung von Geschäftsanteilen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bewertung - Bewertung des gemeinen Werts eines GmbH-Anteils

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Münster, 07.12.2000 - 3 K 5548/96

    Ableitung des gemeinen Werts von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19
    Im Zeitraum von 1984 bis 1986, auf den sich das Verfahren des Finanzgerichts (- FG -) Münster unter dem Aktenzeichen 3 K 5548/96 F bezog, war die H. H. GmbH mit einer Beteiligung von 52 Prozent an der operativen Gesellschaft und mit Aktien im Umfang von 18, 65 Prozent an der Q-AG beteiligt, die die übrige Beteiligung an der operativen Gesellschaft hielt.

    Im Verfahren des FG Münster unter dem Aktenzeichen 3 K 5548/96 F war streitig, ob der gemeine Wert an der H. H. GmbH, der damaligen Klägerin, auf den 31.12.1984, auf den 31.12.1985 und auf den 31.12.1986 aus Verkäufen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abgeleitet werden konnte, wenn diese Verkäufe zwischen den Familiengesellschaftern erfolgt waren.

    Wegen der Einzelheiten des damaligen Verfahrens wird auf das Urteil vom 07.12.2000 (EFG 2001, 956) verwiesen.

    Das FG Münster habe in seinem Urteil vom 07.12.2000 (3 K 5548/96 F, EFG 2001, 956) zum einen bereits entschieden, dass auch Verkäufe zwischen Gesellschaftern derselben Gesellschaft - namentlich innerhalb der H-Gruppe - als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen gelten könnten.

  • FG Düsseldorf, 03.04.2019 - 4 K 2524/16

    Mindestwert bei der Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ist der

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19
    Diese Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG ergibt sich jedoch weder aus dem Wortlaut der Norm noch aus der Systematik des Gesetzes (vgl. auch Krumm in: Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap. 94 Rz. 40; Wollny, DStR 2012, 766; offen gelassen FG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2019, 4 K 2524/16 F, EFG 2019, 1163).

    Sofern teilweise vertreten wird, die Nichtanwendbarkeit des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG auf das vereinfachte Ertragswertverfahren nach den §§ 199 bis 203 BewG, welches (erst) in Satz 4 in Bezug genommen werde, ergebe sich aus systematischen Gründen (Lorenz, DStR 2016, 2453; andere Ansicht FG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2019, 4 K 2524/16 F, EFG 2019, 1163), ist diese Argumentation jedenfalls nicht auf das vorliegend relevante Verhältnis von Satz 2 und 3 der Vorschrift übertragbar.

  • BFH, 05.02.1992 - II R 185/87

    Ausgabe neuer GmbH-Anteile als Verkauf i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 2 BewG

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19
    Unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 05.02.1992 (II R 185/87, BFHE 167, 166) vertreten die Kläger die Auffassung, dass auch ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang wie eine Einziehung (von Teilen) von Geschäftsanteilen nach § 34 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (- GmbHG -) zur Ableitung des gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG herangezogen werden könne.
  • BFH, 17.06.1998 - II R 46/96

    Halten von Beteiligungen - Abtretung von Geschäftsanteilen - Zustimmung der

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19
    Ergänzend trägt er vor, dass nach der Rechtsprechung des BFH satzungsmäßige Verfügungsbeschränkungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile außer Betracht bleiben müssten (BFH, Urteile vom 30.03.1994 II R 101/90, BStBl. II 1994, 503; 17.06.1998 II R 46/96, BFH/NV 1999, 17; 12.07.2005 II R 8/04, BStBl. II 2005, 845; 19.12.2007 II R 22/06, BFH/NV 2008, 962).
  • BFH, 19.12.2007 - II R 22/06

    Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19
    Ergänzend trägt er vor, dass nach der Rechtsprechung des BFH satzungsmäßige Verfügungsbeschränkungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile außer Betracht bleiben müssten (BFH, Urteile vom 30.03.1994 II R 101/90, BStBl. II 1994, 503; 17.06.1998 II R 46/96, BFH/NV 1999, 17; 12.07.2005 II R 8/04, BStBl. II 2005, 845; 19.12.2007 II R 22/06, BFH/NV 2008, 962).
  • BFH, 12.07.2005 - II R 8/04

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine mit Angehörigen neu gegründete GmbH

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19
    Ergänzend trägt er vor, dass nach der Rechtsprechung des BFH satzungsmäßige Verfügungsbeschränkungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile außer Betracht bleiben müssten (BFH, Urteile vom 30.03.1994 II R 101/90, BStBl. II 1994, 503; 17.06.1998 II R 46/96, BFH/NV 1999, 17; 12.07.2005 II R 8/04, BStBl. II 2005, 845; 19.12.2007 II R 22/06, BFH/NV 2008, 962).
  • BFH, 30.03.1994 - II R 101/90

    Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen (§ 11 BewG )

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19
    Ergänzend trägt er vor, dass nach der Rechtsprechung des BFH satzungsmäßige Verfügungsbeschränkungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile außer Betracht bleiben müssten (BFH, Urteile vom 30.03.1994 II R 101/90, BStBl. II 1994, 503; 17.06.1998 II R 46/96, BFH/NV 1999, 17; 12.07.2005 II R 8/04, BStBl. II 2005, 845; 19.12.2007 II R 22/06, BFH/NV 2008, 962).
  • BFH, 16.05.2003 - II B 50/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Anteile an Kapitalgesellschaften - Stuttgarter

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19
    Die Beschlussfassung über die Einziehung knapp 11 Wochen nach dem maßgeblichen Stichtag könnte zudem die Voraussetzung für die Anerkennung eines nach dem Stichtag liegenden Verkaufs nach der Rechtsprechung des BFH, wonach bei vorheriger Einigung über den Kaufpreis der Vertragsabschluss "kurz" nach dem Bewertungsstichtag erfolgt sein muss, worunter eine nach Wochen zu bemessende Zeitspanne zu verstehen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 16.03.2003 II B 50/02, BFH/NV 2003, 1150 mit weiteren Nachweisen), noch erfüllen.
  • BFH, 27.09.2017 - II R 15/15

    Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19
    Der Substanzwert bildet bei der Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die untere Grenze (BFH, Urteil vom 27.09.2017 II R 15/15, BFHE 260, 75).
  • BFH, 16.05.2013 - II R 4/11

    Ableitung des Werts eines GmbH-Anteils aus einem Verkauf nach § 11 Abs. 2 Satz 2

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2021 - 3 K 3724/19
    Dass die Einziehungen erst mit dem Gesellschafterbeschluss vom 07.02.2015 und damit nach dem hier relevanten Stichtag 23.11.2014 stattgefunden hätten, während § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG auf Verkäufe unter fremden Dritten abstelle, die weniger als ein Jahr vor dem maßgeblichen Stichtag erfolgt sein, sei unerheblich, da nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 16.05.2013 II R 4/11, BFH/NV 2013, 1223; 22.06.2010 II R 40/08, BStBl. II 2010, 843) ausnahmsweise auch ein nachfolgender Verkauf berücksichtigungsfähig sei, wenn die Einigung über den Kaufpreis bereits zuvor herbeigeführt worden sei.
  • BFH, 22.06.2010 - II R 40/08

    Bewertung von schenkweise zugewendeten und anschließend verkauften Anteilen an

  • FG Düsseldorf, 02.11.2022 - 4 K 1832/20

    Streit über die Höhe der Werte übertragener Anteile an einer GmbH im

    Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 15. April 2021 3 K 3724/19 F (EFG 2021, 728, Revisionsverfahren II R 15/21) zwar die Auffassung vertreten, der Substanzwert (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG) sei auch dann als Mindestwert zu berücksichtigen, wenn der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG aus Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werde.
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