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   FG Münster, 16.05.2018 - 7 K 783/17   

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FG Münster, 16.05.2018 - 7 K 783/17 (https://dejure.org/2018,15905)
FG Münster, Entscheidung vom 16.05.2018 - 7 K 783/17 (https://dejure.org/2018,15905)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 7 K 783/17 (https://dejure.org/2018,15905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Geschäftsführerhaftung bei Bestellung eines vorläufigen Sachwalters

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfahren - Geschäftsführerhaftung bei vorläufiger Eigenverwaltung

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 762
  • EFG 2018, 1156
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.09.2008 - VII R 27/07

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerausfälle auch in der Krise der GmbH

    Auszug aus FG Münster, 16.05.2018 - 7 K 783/17
    Im Übrigen verwies er auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH-Urteil vom 23.09.2008 VII R 27/07, BFHE 222, 228).

    Nach der Rechtsprechung des BFH führt ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht dazu, dass der Geschäftsführer in seiner Verfügungsbefugnis eingeschränkt wird (BFH-Urteil vom 23.09.2008 VII R 27/07, BFHE 222, 228).

    Hierzu hat der entscheidende Senat bereits in dem Beschluss wegen Aussetzung der Vollziehung ausgeführt, dass es nach dem BFH-Urteil vom 23.09.2008 VII R 27/07, BFHE 222, 228 im Streitzeitraum als geklärt angesehen werden konnte, dass eine zivilrechtliche Haftung nicht droht, wenn und soweit die Zahlungen von Steuerverbindlichkeiten zur Abwendung der Haftung nach §§ 69, 34 AO erfolgten.

    Hierin stellt der BFH nochmals klar, dass nach seiner Rechtsprechung, die mit der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Einklang steht, ein Geschäftsführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns i. S. d. § 64 Satz 2 GmbHG handelt und nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG gegenüber der Gesellschaft erstattungspflichtig ist, wenn er bei Insolvenzreife der Gesellschaft seine steuerlichen Zahlungspflichten erfüllt (BFH-Urteil vom 26.09.2017 VII R 40/16, BFHE 259, 423 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 23.09.2008 VII R 27/07, BFHE 222, 228).

  • FG Münster, 06.02.2017 - 7 V 3973/16

    Rechtmäßige Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner

    Auszug aus FG Münster, 16.05.2018 - 7 K 783/17
    Der entscheidende Senat habe in diesem Verfahren keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Haftungsbescheide erkannt (FG Münster, Beschluss vom 06.02.2017, 7 V 3973/16, EFG 2017, 452).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat diesbezüglich auf seinen Beschluss vom 06.02.2017, 7 V 3973/16 U, EFG 2017, 452 (mit Anm. von Wackerbeck).

    Weder der Klagebegründung noch der Begründung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung in dem Verfahren FG Münster 7 V 3973/16 U ist zu entnehmen, welche Schritte die Kl. zur Zahlung der Umsatzsteuerrückstände eingeleitet haben.

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat nochmals ausdrücklich an (vgl. bereits FG Münster vom 06.02.2017 7 V 3973/16 U, EFG 2017, 452).

  • BFH, 26.09.2017 - VII R 40/16

    Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer nach Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus FG Münster, 16.05.2018 - 7 K 783/17
    Die Geschäftsführer werden durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus ihrer Pflichtenstellung verdrängt und haben weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern aus den Mitteln der Gesellschaft entrichtet werden (BFH-Urteil vom 26.09.2017 VII R 40/16, BFHE 259, 423).

    Deshalb obliegt es den Haftungsschuldnern, dem Finanzgericht substantiiert darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, welche Schritte sie zur Zahlung der Steuern eingeleitet hatten, deren Weiterverfolgung sich jedoch wegen der Haltung des vorläufigen Insolvenzverwalters als sinnlos darstellte (vgl. BFH-Urteil vom 26.09.2017 VII R 40/16, BFHE 259, 423).

    Hierin stellt der BFH nochmals klar, dass nach seiner Rechtsprechung, die mit der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Einklang steht, ein Geschäftsführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns i. S. d. § 64 Satz 2 GmbHG handelt und nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG gegenüber der Gesellschaft erstattungspflichtig ist, wenn er bei Insolvenzreife der Gesellschaft seine steuerlichen Zahlungspflichten erfüllt (BFH-Urteil vom 26.09.2017 VII R 40/16, BFHE 259, 423 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 23.09.2008 VII R 27/07, BFHE 222, 228).

  • FG Münster, 03.04.2017 - 7 V 492/17

    Keine Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden bei

    Auszug aus FG Münster, 16.05.2018 - 7 K 783/17
    Im Übrigen ist der vorliegende Rechtsstreit auch nicht mit dem Verfahren des FG Münster, Beschluss vom 03.04.2017, 7 V 492/17 U, EFG 2017, 883 (mit Anm. von Wackerbeck) vergleichbar.
  • BFH, 16.05.2017 - VII R 25/16

    Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im

    Auszug aus FG Münster, 16.05.2018 - 7 K 783/17
    Denn im Fall einer Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ohne Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wie auch die Prozessführungsbefugnis bei den Geschäftsführern (BFH-Urteil vom 16.05.2017 VII R 25/16, BFHE 257, 515).
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