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   FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08 K   

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FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08 K (https://dejure.org/2009,10132)
FG Münster, Entscheidung vom 17.03.2009 - 9 K 2905/08 K (https://dejure.org/2009,10132)
FG Münster, Entscheidung vom 17. März 2009 - 9 K 2905/08 K (https://dejure.org/2009,10132)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des in § 10 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) angeordneten Abzugsverbots für Zinsen auf Steuernachzahlungen; Vorliegen einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung durch den Nichtabzug von Nachzahlungszinsen bei gleichzeitiger ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; KStG § 10; ; AO § 3 Abs. 4; ; AO § 233a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachzahlungszinsen unterfallen dem verfassungsgemäßen Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaften: - Nachzahlungszinsen unterfallen dem verfassungsgemäßen Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1054
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.11.2007 - I R 54/05

    Schadensersatzleistung wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
    aa) Geht man mit dem BFH davon aus, dass eine Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre hat (BFH-Beschluss vom 20. November 2007 I R 54/05, BFH/NV 2008, 617, mit zahlreichen weiteren Nachweisen), würde das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG das sog. objektive Nettoprinzip berühren.

    Allerdings macht die Klägerin geltend, Erstattungen von Personensteuern unterlägen nicht der KSt (vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. November 2007 I R 54/05, BFH/NV 2008, 617, unter II.b), während Erstattungszinsen das zu versteuernde Einkommen erhöhen würden.

  • BFH, 23.11.1988 - I R 180/85

    Stundungszinsen wegen Stundung von Körperschaftsteuer sind bei

    Auszug aus FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
    Diese Auffassung hat er mit dem Urteil vom 23. November 1988 I R 180/85 (BFHE 154, 552, BStBl II 1989, 116, betr. Stundungszinsen) - zwar nicht formell, wohl aber der Sache nach - aufgegeben und ausgeführt, eine entsprechende Anwendung des für Personensteuern geltenden Abzugsverbots auf steuerliche Nebenleistungen hätte im Gesetz ausdrücklich angeordnet werden müssen.

    Dass auch der BFH dazu neigt, das Abzugsverbot für steuerliche Nebenleistungen in verfassungsrechtlicher Hinsicht ebenso zu beurteilen wie das Abzugsverbot für die Steuern als solche, zeigt die Formulierung im Urteil vom 23. November 1988 I R 180/85 (BFHE 154, 552, BStBl II 1989, 116, unter II.5.), eine entsprechende Anwendung des für Personensteuern geltenden Abzugsverbots auf steuerliche Nebenleistungen hätte im Gesetz ausdrücklich angeordnet werden müssen.

  • BFH, 06.11.2007 - I B 88/07

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit von Nachforderungszinsen -

    Auszug aus FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
    Insbesondere hat der BFH diese Rechtsfrage in seinem Beschluss vom 6. November 2007 I B 88/07 (BFH/NV 2008, 577) wegen unzureichender Begründung der dort eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde nicht behandeln können.
  • BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03

    Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
    Der BFH hält dies in ständiger Rechtsprechung für verfassungsgemäß (BFH-Urteil vom 2. September 2008 VIII R 2/07, DB 2009, 149; zur Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG auch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387).
  • BFH, 07.12.1994 - I R 7/94

    Hinterziehungszinsen unterliegen auch für vor dem 1. Januar 1990 beginnende

    Auszug aus FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
    In Bezug auf Hinterziehungszinsen hat der BFH das Abzugsverbot sowohl materiell-rechtlich als auch hinsichtlich der Rückwirkung als verfassungsgemäß angesehen (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1994 I R 7/94, BFHE 176, 552, BStBl II 1995, 477).
  • BFH, 02.09.2008 - VIII R 2/07

    Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten - § 12 Nr. 3 EStG ist

    Auszug aus FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
    Der BFH hält dies in ständiger Rechtsprechung für verfassungsgemäß (BFH-Urteil vom 2. September 2008 VIII R 2/07, DB 2009, 149; zur Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG auch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 204/80

    Einkommen - Abzugsfähigkeit - Körperschaftsteuerbescheid - Aussetzung der

    Auszug aus FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte hierzu anfänglich die Auffassung vertreten, Zinsen seien wegen ihres engen Zusammenhangs mit der Steuerhauptschuld ebenfalls als nichtabziehbare Personensteuern anzusehen (BFH-Urteil vom 23. Mai 1984 I R 204/80, BFHE 141, 258, BStBl II 1984, 672, betr. Aussetzungszinsen).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
    Die Ausgestaltung seiner Belastungsentscheidungen muss allerdings dem - aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden - Gebot hinreichender Folgerichtigkeit genügen (vgl. BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1, 2/07, 1, 2/08, NJW 2009, 48, unter C.I.3.a, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 06.10.2009 - I R 39/09

    Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben

    Das Finanzgericht (FG) Münster wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1054 veröffentlichtem Urteil vom 17. März 2009 9 K 2905/08 K ab.
  • FG Niedersachsen, 16.07.2015 - 6 K 196/13

    Abzug ausländischer Quellensteuern auf von der Körperschaftsteuer befreiten

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbotes nach § 10 Nr. 2 KStG berufe sich der Beklagte auf das Urteil des FG Münster vom 17.03.2009 9 K 2905/08 (EFG 2009, 1054).
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