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   FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11 E   

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https://dejure.org/2020,14508
FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11 E (https://dejure.org/2020,14508)
FG Münster, Entscheidung vom 17.04.2020 - 1 K 1035/11 E (https://dejure.org/2020,14508)
FG Münster, Entscheidung vom 17. April 2020 - 1 K 1035/11 E (https://dejure.org/2020,14508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachweis der Besteuerung ausländischen Arbeitslohns durch Arbeitgeberbescheinigung ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Besteuerung ausländischen Arbeitslohns durch Arbeitgeberbescheinigung möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Arbeitslohnbesteuerung in Indien

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Besteuerung ausländischen Arbeitslohns durch Arbeitgeberbescheinigung möglich

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Doppelbesteuerungsabkommen - Nachweis der Arbeitslohnbesteuerung in Indien i.S. des § 50d Abs. 8 EStG

Besprechungen u.ä.

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Köln, 16.06.2016 - 13 K 3649/13

    Einkommensteuerliche Behandlung von im Iran erzielten Einkünften aus

    Auszug aus FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11
    aa) Das FG Köln gelangte in der rechtskräftigen Entscheidung FG Köln, Urteil vom 16.06.2016 13 K 3649/13, EFG 2016, 1711 zu dem Ergebnis, dass Minimalvoraussetzung für den Nachweis der Festsetzung und Entrichtung von im Tätigkeitsstaat angefallenen Steuern i. S. d. § 50d Abs. 8 EStG der Nachweis einer betragsmäßig konkretisierten Steuerabführung ist.

    Eine kritische Haltung zu den Nachweisanforderungen des § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG nimmt Schober in seiner Anmerkung zu FG Köln, Urteil vom 16.06.2016 13 K 3649/13, EFG 2016, 1711 ein.

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11
    b) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte in dem BVerfG-Beschluss vom 15.12.2015 2 BvL 1/12, BVerfGE 141, 1 fest, dass § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG in der Fassung des StÄndG 2003 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Auslöser für den Erlass von § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG war nach den Gründen der Entscheidung die Tätigkeit von Piloten, Seeleuten und Berufskraftfahrern, bei denen in der Regel nicht erkennbar ist, in welchem Land sie ihre Einkünfte erzielen, und die zudem oftmals zwischen mehreren Ländern unterwegs und behördlich daher nur schwer zu erfassen sind (BVerfG-Beschluss vom 15.12.2015 2 BvL 1/12, BVerfGE 141, 1, Rz. 18, 103).

  • FG Münster, 21.03.2019 - 6 K 2185/17

    Einkommensteuer - Zur Frage, ob für die Behandlung als leitender Angestellter im

    Auszug aus FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11
    Es ist für § 50d Abs. 8 EStG nicht entscheidend, in welcher Höhe der Steuerpflichtige für diese Einkünfte Steuern gezahlt hat oder ob er die nach dem ausländischen Steuerrecht zutreffenden Steuern gezahlt hat (vgl. FG Münster, Urteil vom 21.03.2019 6 K 2185/17, EFG 2019, 958, rkr.; Rüsch, ISR 2019, 350, 353).
  • BFH, 20.03.2002 - I R 38/00

    Kapitalertragsteuer-Erstattung an ausländische Basisgesellschaft

    Auszug aus FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11
    In diesem Zusammenhang verweist die Begründung des Gesetzentwurfs auf die Ausführungen in dem BFH-Urteil vom 20.03.2002 I R 38/00, BFHE 198, 514 (BT-Drucks. 15/1562, S. 39 f.).
  • BFH, 10.10.2018 - I R 67/16

    Besteuerungsrecht und Abzug ausländischer Steuern bei Arbeitnehmertätigkeit im

    Auszug aus FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11
    In diesem hatte der I. Senat des Bundesfinanzhof (BFH) erwogen, die Nachweispflichten des § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG einzuschränken, wenn es dem Steuerpflichtigen unmöglich oder für ihn unzumutbar gewesen wäre, dem Nachweiserfordernis nachzukommen (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2018 I R 67/16, BFH/NV 2019, 394, Rz. 26).
  • BFH, 10.01.2012 - I R 66/09

    Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override (§ 50d Abs. 8 EStG 2002/2004)? -

    Auszug aus FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11
    Der Entscheidung des BVerfG ging der BFH-Vorlagebeschluss vom 10.01.2012 I R 66/09, BFHE 236, 304 (ergänzt durch BFH-Beschluss vom 10.06.2015 I R 66/09, BFH/NV 2015, 1250) voran.
  • FG Düsseldorf, 06.04.2017 - 13 K 3086/15

    Voraussetzungen für die Minderung der bei den Einkünften aus nichtselbständiger

    Auszug aus FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11
    bb) In der rechtskräftigen Entscheidung des FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2017 13 K 3086/15, EFG 2017, 1356, wird festgestellt, dass der gemäß § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG vorgesehene Nachweis des Verzichts der Tätigkeitsstaaten auf ihr Besteuerungsrecht nicht durch eine bloße Plausibilitätsprüfung ersetzt werden kann (Rz. 28).
  • BFH, 10.06.2015 - I R 66/09

    Ergänzung des Vorlagebeschlusses vom 10. Januar 2012 I R 66/09 -

    Auszug aus FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11
    Der Entscheidung des BVerfG ging der BFH-Vorlagebeschluss vom 10.01.2012 I R 66/09, BFHE 236, 304 (ergänzt durch BFH-Beschluss vom 10.06.2015 I R 66/09, BFH/NV 2015, 1250) voran.
  • FG Hessen, 11.12.2023 - 11 K 13/19

    Aufteilung und Rückfall des Besteuerungsrechts bezüglich der Abfindung eines in

    Nichts anderes gilt schließlich auch mit Blick auf das Urteil des 1. Senats des FG Münster vom 17.04.2020 - 1 K 1035/11 E (EFG 2020, 1204), soweit es die vorgenannte Entscheidung des 6. Senats aufgreift.

    Denn auch angesichts des Umstands, dass in den - ohnehin nicht verbindlichen (vgl. dazu statt aller nur Hohmann, StuW 2017, 177 [183]) - Gesetzesmaterialien zum Regierungsentwurf des § 50d Abs. 8 S. 1 EStG ausgeführt wurde, mit dieser Regelung solle verhindert werden, "dass die Einkünfte nicht besteuert werden, weil der Steuerpflichtige die Einkünfte im Tätigkeitsstaat pflichtwidrig nicht erklärt und dieser Staat deshalb häufig seinen Steueranspruch nicht mehr durchsetzen kann, wenn er von dem Sachverhalt erfährt" (vgl. Bundesrats-Drucksache 630/03 vom 05.09.2003, 66; Bundestags-Drucksache 15/1562 vom 23.09.2003, 39 f.; zur Kritik vgl. nur BFH-Vorlagebeschluss vom 10.01.2012 - I R 66/09, BFH/NV 2012, 1056: "jedenfalls nicht stringent und folgerichtig umgesetzt"; BFH-Beschluss vom 10.06.2015 - I R 66/09, BFH/NV 2015, 1250: "[]Möglicherweise "vorgetäuschtes", jedenfalls nicht stringent umgesetztes [...] "Motiv" der Gesetzesregelung"), hat eine derartige Einschränkung nicht in den eindeutigen Gesetzeswortlaut Einzug gefunden, in welchem gerade allein eine (ausnahmslose) Nachweisobliegenheit des Steuerpflichtigen angeordnet wurde (so - neben dem Beklagten - zu Recht auch FG Bremen, Urteil vom 10.02.2011 - 1 K 28/10 (5), EFG 2011, 1431; vgl. im Ergebnis ferner FG Münster, Urteil vom 17.04.2020 - 1 K 1035/11 E, EFG 2020, 1204).

  • FG Köln, 24.02.2021 - 4 K 2786/16

    In Frage stehende inländische Besteuerung des vom Kläger in den Niederlanden

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er einen Nachweis für den Verzicht der niederländischen Steuerverwaltung auf die Besteuerung seiner streitigen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht zu erbringen braucht, weil aus anderen Gründen ohnehin deren Verzicht auf das Besteuerungsrecht bereits feststand (vgl. BFH-Urteil vom 11.1.2011 I R 27/11, BFH/NV 2012, 862; BFHE 236, 327 sowie ausführlich zum Stand der Meinungen bzgl. - ggf. eingeschränkter - Nachweispflicht des Steuerpflichtigen: FG Münster, Gerichtsbescheid vom 17.4.2020 1 K 1035/11 E -, juris ab Rz. 35ff).
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