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   FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18 GrE   

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FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18 GrE (https://dejure.org/2021,8402)
FG Münster, Entscheidung vom 18.03.2021 - 8 K 3173/18 GrE (https://dejure.org/2021,8402)
FG Münster, Entscheidung vom 18. März 2021 - 8 K 3173/18 GrE (https://dejure.org/2021,8402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuer - Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO für den Grunderwerbsteuerbescheid

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18
    Es müssen besondere Umstände, die im konkreten Verhältnis zur Behörde ihre Grundlage haben, vorliegen (BFH, Urteil vom 11.08.1987, VII R 121/84, BStBl II 1988, 512).

    Der Beklagte verweist auch zu Recht darauf, dass der Beklagte sich auf mangelnde Rechtskenntnisse nicht berufen kann (vgl. BFH, Urteil vom 11.08.1987, VII R 121/84, BStBl II 1988, 512).

  • BFH, 03.03.2011 - IV R 8/08

    Zur Nachholung der Feststellung des Veräußerungsgewinns eines Mitunternehmers

    Auszug aus FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18
    Die Frage, welche Feststellungen ein Bescheid enthält und ob ein Feststellungsbescheid lückenhaft ist, d.h. eine notwendig zu treffende Feststellung nicht enthält, ist durch Auslegung dieses Bescheids zu beantworten (BFH, Urteil vom 03.03.2011, IV R 8/08, BFH/NV 2011, 1649).

    Bei der Auslegung ist entsprechend der §§ 133, 157 BGB darauf abzustellen, wie der Adressat des Bescheids (Feststellungsbeteiligter) die Erklärungen der Behörde nach den ihm bekannten Umständen sowie den Grundsätzen von Treu und Glauben verstehen konnte (ständige Rechtsprechung, BFH, Urteil vom 11.03.1999, IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446; BFH, Urteil vom 11.05.1999, IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446; BFH, Urteil vom 03.03.2011, IV R 8/08, BFH/NV 2011, 1649).

  • BFH, 11.05.1999 - IX R 72/96

    Ergänzungsbescheid

    Auszug aus FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18
    Bei der Auslegung ist entsprechend der §§ 133, 157 BGB darauf abzustellen, wie der Adressat des Bescheids (Feststellungsbeteiligter) die Erklärungen der Behörde nach den ihm bekannten Umständen sowie den Grundsätzen von Treu und Glauben verstehen konnte (ständige Rechtsprechung, BFH, Urteil vom 11.03.1999, IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446; BFH, Urteil vom 11.05.1999, IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446; BFH, Urteil vom 03.03.2011, IV R 8/08, BFH/NV 2011, 1649).

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde und müssen, soweit noch möglich, durch Erlass eines Ergänzungsbescheids behoben werden (BFH, Urteil vom 14.07.1993, I R 71/92, BStBl II 1994, 91; BFH, Urteil vom 11.05.1999, IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446).

  • BFH, 18.12.1985 - I R 82/85

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18
    Der BFH hat im vom Kläger angeführten Urteil vom 18.12.1985 (I R 82/85, BFH/NV 1986, 506) entschieden, dass bei einem eindeutigen Verstoß der Finanzbehörde gegen ihre Hinweispflicht gemäß § 89 Satz 1 AO ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht kommen könne; eine derartige Pflicht bestehe, wenn sich die Stellung eines Antrags nach dem der Finanzbehörde ersichtlichen Sachverhalt aufdränge (kritisch FG Hamburg, Urteil vom 04.09.2003, VI 125/02, juris).
  • BFH, 14.06.1995 - II R 92/92

    1. Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG beim Übergang von Vereinsvermögen im Zuge der

    Auszug aus FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18
    Zwar hat der BFH entschieden, dass eine - satzungsgemäße - Übertragung des Vereinsvermögens auf ein Nicht-Mitglied im Rahmen einer Liquidation grundsätzlich eine freigebige Zuwendung im Sinne § 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sein kann, die grunderwerbsteuerlich gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG zur Steuerfreiheit führt; denn die Anfallberechtigung nach § 45 Abs. 2 BGB könne bis zum Abschluss des Liquidationsverfahren ohne Zutun des Gläubigers geändert werden (BFH, Urteil vom 14.06.1995, II R 92/92, BStBl. II 1995, 609).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 18.76

    Sachlicher Billigkeitsgrund - Gewerbesteuererlaß - Verwaltungsübung -

    Auszug aus FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18
    Dies könne der Fall sein, wenn eine bisherige Rechtsprechung oder Verwaltungsübung zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werde, insbesondere im Fall veröffentlichter Verwaltungsvorschriften der obersten Finanzbehörden, deren Voraussetzungen der Steuerpflichtige erfüllt habe (BVerwG, Urteil vom 16.09.1977, VII C 18.76, HFR 1978, Nr. 147).
  • FG Hamburg, 04.09.2003 - VI 125/02

    Erlass von Einkommensteuer durch Gewährung eines Behinderten-Freibetrages

    Auszug aus FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18
    Der BFH hat im vom Kläger angeführten Urteil vom 18.12.1985 (I R 82/85, BFH/NV 1986, 506) entschieden, dass bei einem eindeutigen Verstoß der Finanzbehörde gegen ihre Hinweispflicht gemäß § 89 Satz 1 AO ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht kommen könne; eine derartige Pflicht bestehe, wenn sich die Stellung eines Antrags nach dem der Finanzbehörde ersichtlichen Sachverhalt aufdränge (kritisch FG Hamburg, Urteil vom 04.09.2003, VI 125/02, juris).
  • BFH, 11.03.1988 - III R 236/84

    Voraussetzungen für den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

    Auszug aus FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18
    Bei einem nach Bestandskraft eines Bescheids gestellten Billigkeitsantrag ist eine Korrektur der Steuerfestsetzung im Billigkeitswege nur möglich, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit des Bescheids rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH, Urteil vom 11.03.1988, III R 236/84, BFH/NV 1989, 432; BFH, Beschluss vom 04.08.2009, V B 26/08, BFH/NV 2009, 174).
  • BFH, 15.10.2014 - II R 14/14

    Änderungsbefugnis des FG bei Feststellungsbescheid; Grunderwerbsteuerbefreiung

    Auszug aus FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18
    Hierüber besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 21.08.2019, II R 21/19, BStBl. II 2020, 344: Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG; BFH, Urteil vom 15.10.2014, II R 14/14, BStBl. II 2015, 405: Steuerbegünstigung nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG; Hofmann, GrEStG, § 17 Rn. 17: im Feststellungsbescheid sei stets verbindlich zu entscheiden "über die Frage nach dem Eingreifen einer Steuervergünstigung, also danach, ob der Vorgang nach §§ 3, 4, 6a oder sonstigen Vorschriften steuerfrei ist oder ob und inwieweit die Steuer nach §§ 5 bis 7 nicht zu erheben ist"; Pahlke, GrEStG, § 17 Rn. 33; Wachter in Behrens/Wachter, GrEStG, § 17 Rn. 83).
  • BFH, 07.06.2006 - II B 129/05

    Einheitliche und gesonderte Feststellung bei doppelstöckigen Gesellschaften

    Auszug aus FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18
    - Es muss nicht geprüft werden, ob die Feststellungsbescheide über den Grundbesitzwert ihrerseits rechtmäßig sind, weil die Zweijahresfrist des § 171 Abs. 10 AO auch durch einen rechtswidrigen Grundlagenbescheid ausgelöst wird, wenn und solange dieser bindend ist (BFH, Beschluss vom 07.06.2006, II B 129/05, BFH/NV 2006, 1616; Banniza in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 171 AO Rn. 197; a.A. Cöster in Koenig, AO, § 171 Rn. 146).
  • BFH, 12.05.2016 - II R 17/14

    Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen - Grundrechtsschutz nach Art. 5

  • BFH, 12.12.2013 - X R 39/10

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines

  • BFH, 14.07.1993 - I R 71/92

    Steuerfreistellung der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das einer aktiv

  • BFH, 17.08.2009 - II B 172/08

    Beendigung der Anlaufhemmung durch unvollständige Anzeige

  • BFH, 31.03.2004 - II R 54/01

    Gesonderte Feststellung bei der Grunderwerbsteuer

  • BFH, 21.09.2005 - II R 33/04

    Anzeigepflicht: Rechtsgeschäft, das Anspruch von Übertragung von mindestens 95 v.

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 2/87

    Folgebescheid - Anfechtung eines Feststellungsbescheid - Irreführendes Verhalten

  • BFH, 15.03.2017 - II R 36/15

    Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer

  • BFH, 21.08.2019 - II R 21/19

    Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

  • BFH, 04.08.2009 - V B 26/08

    Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern - Billigkeitserlass

  • BFH, 25.04.2023 - II R 10/21

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18.03.2021 - 8 K 3173/18 GrE wird als unbegründet zurückgewiesen.
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