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   FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15 U   

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FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15 U (https://dejure.org/2019,22370)
FG Münster, Entscheidung vom 18.06.2019 - 15 K 1952/15 U (https://dejure.org/2019,22370)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - 15 K 1952/15 U (https://dejure.org/2019,22370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umsatzsteuer - Unterliegen Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, der Jugendliche betreut, dem ermäßigten Steuersatz, soweit der Verein eine Kfz-Werkstatt betreibt?

  • IWW

    Finanz- und Abgaberecht

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gilt für die Kfz-Werkstatt einer gemeinnützigen Einrichtung der ermäßigte Steuersatz?

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, der eine Kfz-Werkstatt betreibt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze einer Kfz-Werkstatt (Meisterlehrwerkstatt)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zweckbetrieb
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Zweckbetriebs
    Steuersätze im Überblick
    Regelsteuersatz
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.03.2012 - V R 14/11

    Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Leistungen, die eine

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
    Außerdem würden - entsprechend den Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 8.3.2012 V R 14/11, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE - 237, 279; Bundessteuerblatt - BStBI - II 2012, 630) - die Reparaturleistungen nicht unmittelbar den satzungsmäßigen Zweck des Klägers erfüllen bzw. seien nicht im Sinne des § 68 Nr. 5 AO für die Erfüllung der Fürsorgeerziehung und der freiwilligen Erziehungshilfe unerlässlich.

    Insoweit hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) festgestellt, dass die Mitgliedstaaten nach dem Wortlaut der Nr. 15 nicht auf alle gemeinnützigen Leistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden dürfen, sondern nur auf diejenigen, die von Einrichtungen erbracht werden, die sowohl gemeinnützig als auch für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind (EuGH-Urteil vom 17.6.2010 C-492/08, Kommission/Frankreich, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2010, 883, Rn. 43; vgl. auch BFH-Urteil vom 8.3.2012 V R 14/11, BStBl II 2012, 630).

    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der engen Auslegung der Steuersatzermäßigungen als Ausnahmetatbestand (BFH-Urteil vom 8.3.2012 V R 14/11, BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630) sind andere als gemeinnützige Leistungen unionsrechtlich vom Anwendungsbereich der Steuersatzermäßigung für gemeinnützige Körperschaften von vornherein ausgeschlossen sind (BFH-Urteil vom 10.8.2016 V R 11/15, BFHE 255, 293, BStBl II 2018, 113 zur Beherbergung allein reisender Erwachsener in Jugendherbergen; BFH-Urteil vom 24.9.2014 V R 11/14, BFH/NV 2015, 528 zur Veräußerung von Scannern und die Erbringung von Archivierungsdienstleistungen durch einen Integrationsbetrieb; vgl. auch Heuermann in: Sölch/Ringleb, UStG, März 2019, § 12 Rn. 606).

  • BFH, 24.09.2014 - V R 11/14

    Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten - Teilweise

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
    Darüber hinaus hat der BFH festgestellt, dass § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) Satz 1 UStG insoweit richtlinienwidrig ist, als die Vorschrift nicht nur die Leistungen, die steuerbegünstigte Körperschaften für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit erbringen, sondern alle Leistungen dieser Körperschaften umfasst (BFH-Urteil vom 24.9.2014 V R 11/14, BFH/NV 2015, 528, Rn. 47).

    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der engen Auslegung der Steuersatzermäßigungen als Ausnahmetatbestand (BFH-Urteil vom 8.3.2012 V R 14/11, BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630) sind andere als gemeinnützige Leistungen unionsrechtlich vom Anwendungsbereich der Steuersatzermäßigung für gemeinnützige Körperschaften von vornherein ausgeschlossen sind (BFH-Urteil vom 10.8.2016 V R 11/15, BFHE 255, 293, BStBl II 2018, 113 zur Beherbergung allein reisender Erwachsener in Jugendherbergen; BFH-Urteil vom 24.9.2014 V R 11/14, BFH/NV 2015, 528 zur Veräußerung von Scannern und die Erbringung von Archivierungsdienstleistungen durch einen Integrationsbetrieb; vgl. auch Heuermann in: Sölch/Ringleb, UStG, März 2019, § 12 Rn. 606).

  • BFH, 10.08.2016 - V R 11/15

    Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Jugendherbergen - Frist für die Einlegung der

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
    Die Richtigkeit seiner Rechtsauffassung würden die BFH-Urteile vom 21.9.2016 V R 50/15 (BFHE 255, 261; BStBI II 2017, 1173) bzw. vom 18.8.2016 V R 11/15 (BFHE 255, 293; BStBI II 2018, 113) stützen, da nach beiden Urteilen § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) UStG eng auszulegen sei.

    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der engen Auslegung der Steuersatzermäßigungen als Ausnahmetatbestand (BFH-Urteil vom 8.3.2012 V R 14/11, BFHE 237, 279, BStBl II 2012, 630) sind andere als gemeinnützige Leistungen unionsrechtlich vom Anwendungsbereich der Steuersatzermäßigung für gemeinnützige Körperschaften von vornherein ausgeschlossen sind (BFH-Urteil vom 10.8.2016 V R 11/15, BFHE 255, 293, BStBl II 2018, 113 zur Beherbergung allein reisender Erwachsener in Jugendherbergen; BFH-Urteil vom 24.9.2014 V R 11/14, BFH/NV 2015, 528 zur Veräußerung von Scannern und die Erbringung von Archivierungsdienstleistungen durch einen Integrationsbetrieb; vgl. auch Heuermann in: Sölch/Ringleb, UStG, März 2019, § 12 Rn. 606).

  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
    Zum entscheidungsbefugten Personenkreis gehören Sachgebietsleiter oder Vorsteher des Finanzamts (vgl. BFH-Urteil vom 21.8.2012 VIII R 33/09, BFHE 239, 38; BStBl II 2013, 71).

    Ein Steuerpflichtiger kann sich hinsichtlich der Entscheidungskompetenz seines Gesprächspartners nicht auf guten Glauben berufen, vielmehr muss er sich zu Beginn des Gesprächs darüber vergewissern, dass sein Gesprächspartner über die hinreichende Entscheidungskompetenz verfügt (vgl. BFH-Urteil vom 14.7.1992 IX R 116/88, BFH/NV 1993, 99; bestätigt durch BFH-Urteil vom 21.8.2012 VIII R 33/09, BFHE 239, 38; BStBl II 2013, 71).

  • BFH, 14.07.1992 - IX R 116/88

    Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auf die Zusicherung einer

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
    Ein Steuerpflichtiger kann sich hinsichtlich der Entscheidungskompetenz seines Gesprächspartners nicht auf guten Glauben berufen, vielmehr muss er sich zu Beginn des Gesprächs darüber vergewissern, dass sein Gesprächspartner über die hinreichende Entscheidungskompetenz verfügt (vgl. BFH-Urteil vom 14.7.1992 IX R 116/88, BFH/NV 1993, 99; bestätigt durch BFH-Urteil vom 21.8.2012 VIII R 33/09, BFHE 239, 38; BStBl II 2013, 71).
  • EuGH, 17.06.2010 - C-492/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
    Insoweit hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) festgestellt, dass die Mitgliedstaaten nach dem Wortlaut der Nr. 15 nicht auf alle gemeinnützigen Leistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden dürfen, sondern nur auf diejenigen, die von Einrichtungen erbracht werden, die sowohl gemeinnützig als auch für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind (EuGH-Urteil vom 17.6.2010 C-492/08, Kommission/Frankreich, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2010, 883, Rn. 43; vgl. auch BFH-Urteil vom 8.3.2012 V R 14/11, BStBl II 2012, 630).
  • BFH, 12.10.2000 - V B 66/00

    Keine "Gleichheit im Unrecht"; verbindliche Auskunft

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
    Voraussetzung für die Bindung ist aber, dass der für die spätere Entscheidung im Veranlagungsverfahren zuständige Beamte die Auskunft erteilt (vgl. BFH-Beschluss vom 12.10.2000 V B 66/00, BFH/NV 2001, 296).
  • BFH, 12.08.1993 - V R 26/91

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage wegen zu niedriger Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
    Eine derartige Rechtsverletzung liegt bei einer Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid grundsätzlich nur vor, wenn der Steuerpflichtige sich entweder durch die Höhe der festgesetzten Steuer oder dadurch beschwert fühlt, dass die Steuerpflicht bejaht worden ist (BFH-Urteil vom 12.8.1993 V R 26/91, BFH/NV 1994, 747 m. w. N.).
  • BFH, 21.09.2016 - V R 50/15

    Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
    Die Richtigkeit seiner Rechtsauffassung würden die BFH-Urteile vom 21.9.2016 V R 50/15 (BFHE 255, 261; BStBI II 2017, 1173) bzw. vom 18.8.2016 V R 11/15 (BFHE 255, 293; BStBI II 2018, 113) stützen, da nach beiden Urteilen § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) UStG eng auszulegen sei.
  • EuGH, 03.03.2011 - C-41/09

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
    Für diese weite Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) Satz 3 UStG spricht dabei, dass der ermäßigte Steuersatz nur insoweit anzuwenden ist, als er zu keiner oder nur einer geringen Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung führt (Urteil des EuGH vom 3.3.2011 C-41/09, Kommission/Königreich Niederlande, HFR 2011, 492, Rn. 52; BFH-Urteil vom 21.6.2017 V R 34/16, BFHE 259, 9, BStBl II 2018, 55, Rn. 33).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 34/16

    Verein zur Förderung der Open-Source-Software als Zweckbetrieb

  • BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07

    Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem

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