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   FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14 AO   

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https://dejure.org/2014,24763
FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14 AO (https://dejure.org/2014,24763)
FG Münster, Entscheidung vom 18.08.2014 - 6 V 1932/14 AO (https://dejure.org/2014,24763)
FG Münster, Entscheidung vom 18. August 2014 - 6 V 1932/14 AO (https://dejure.org/2014,24763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen bzgl. Verhältnismäßigkeit (hier: Due Diligence Bericht)

  • Betriebs-Berater

    Vorlageersuchen des Finanzamts hinsichtlich eines Due-Diligence-Berichts ernstlich zweifelhaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung, Vorlage eines Due Diligence-Berichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung - Aussetzung der Vollziehung, Vorlage eines Due Diligence-Berichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorlageersuchen des Finanzamts hinsichtlich eines Due-Diligence-Berichts ernstlich zweifelhaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlageersuchen des Finanzamts hinsichtlich eines Due-Diligence-Berichts ernstlich zweifelhaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorlageersuchen hinsichtlich eines Due-Diligence-Berichts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorlageersuchen des Finanzamts hinsichtlich eines Due-Diligence-Berichts ernstlich zweifelhaft

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Vorlageersuchen des FA hinsichtlich eines Due-Diligence-Berichts ernstlich zweifelhaft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Herausgabe eines Due-Diligence-Berichts

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Muss dem Finanzamt bei einer Außenprüfung der Due-Diligence-Bericht vorgelegt werden?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Informationsanspruch der Finanzbehörden: Pflicht zur Vorlage von Due Diligence Berichten?

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2390
  • BB 2014, 2789
  • EFG 2014, 1936
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Auszug aus FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14
    § 200 Abs. 1 AO bestimmt die Mitwirkungspflichten für das Außenprüfungsverfahren als speziellere Vorschrift gegenüber den allgemeinen Vorschriften über die Mitwirkungs- und Vorlagepflichten nach § 90 Abs. 1 Satz 1 und § 97 AO (vgl. BFH Urteil vom 28.10.2009 VIII R 78/05, BStBl II 2010, 455).

    Die Grenzen einer Inanspruchnahme aufgrund der Mitwirkungspflicht ergeben sich daraus, dass die Finanzbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Sachverhaltsermittlung (§ 88 Abs. 1 AO) nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat, ob und in welcher Form sie die Mitwirkung des Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt (vgl. BFH in BStBl II 2010, 455).

    Eine Mitwirkung des Steuerpflichtigen darf nur verlangt werden, soweit sie zur Feststellung des steuererheblichen Sachverhalts notwendig, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar ist (vgl. BFH in BStBl II 2010, 455).

    Der Umfang der Ermittlungspflicht des Finanzamtes wie auch der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bestimmt sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalles (BFH in BStBl II 2010, 455 unter Verweis auf §§ 88 Abs. 1 Satz 3, 90 Abs. 1 Satz 3, 200 AO).

    Zwar wird die Rechtmäßigkeit des Vorlageersuchens nicht dadurch berührt, dass es sich auf Unterlagen bezieht, für die keine Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. hierzu BFH in BStBl II 2010, 455).

  • BFH, 13.02.1968 - GrS 5/67

    Vorstand - Aufsichtsrat - Protokolle über Sitzungen - AG - Betriebsprüfung -

    Auszug aus FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14
    Der Beweis, dass das Gutachten keine steuerrechtlich relevanten Tatsachen zur Ermittlung des gemeinen Unternehmenswertes enthalte, die der Betriebsprüfung nicht bereits durch andere Unterlagen bekannt gemacht worden seien, gelinge grundsätzlich nur durch die Gestattung der Einsichtnahme (vgl. BFH vom 13.02.1968, BStBl II 1968, 365).

    Um ein Dokument insgesamt als vorlagepflichtig anzusehen genüge es - so der Antragsgegner - wenn ein Dokument nur eine einzige möglicherweise steuerrechtlich relevante Aussage enthalte (vgl. BFH vom 13.02.1968 aaO).

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Vorlage von Aufsichtsrats- und Vorstandsprotokollen (BFH Beschluss vom 13.02.1968, GrS 5/67, BStBl II 1968, 365; BFH Urteil vom 27.06.1968 VII 243/63, BStBl II 1968, 592) bestätigt dies.

  • FG Münster, 22.08.2000 - 6 K 2712/00

    Vorlagepflicht von intern erstellten Kostenstellenplänen; Rechtmäßigkeit i.R.d.

    Auszug aus FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14
    Die Entscheidung des FG Münster vom 22.08.2000 (6 K 2712/00 AO) habe ebenfalls einen anderen Sachverhalt - nämlich die Vorlage von Kostenstellenplänen - betroffen.

    Vielfach dürften auch Informationen enthalten sein, die den - möglicherweise schutzwürdigen - "Binnenbereich" (vgl. z.B. Seer in Tipke/Kruse § 200 Rdnr. 10, ablehnend: FG Münster Urteil vom 22.08.2000 6 K 2712/00, 6 K 3116/00 AO, EFG 2001, 4) des Unternehmens betreffen.

  • BFH, 27.06.1968 - VII 243/63

    Ermessensmißbrauch - Protokolle über Vorstandssitzungen - Protokolle über

    Auszug aus FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Vorlage von Aufsichtsrats- und Vorstandsprotokollen (BFH Beschluss vom 13.02.1968, GrS 5/67, BStBl II 1968, 365; BFH Urteil vom 27.06.1968 VII 243/63, BStBl II 1968, 592) bestätigt dies.
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 28/01

    Mitwirkungsverlangen an Kreditinstitut

    Auszug aus FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist die Grenze der Verhältnismäßigkeit nicht erst dann überschritten, wenn die Vorlage von Geschäftsunterlagen gefordert wird, die objektiv unter keinem möglichen Gesichtspunkt steuerliche Bedeutung für das geprüfte Unternehmen haben können (so wohl FG Köln Urteil vom 7.11.2000, 9 K 8038/97, EFG 2002, 69; nachfolgend BFH Urteil vom 4.11.2003, VII R 28/01, BStBl II 2004, 1032).Vielmehr ist auch bei Unterlagen, die möglicherweise steuerlich relevant sein können, eine differenzierte Einzelfallabwägung geboten.
  • FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8038/97

    Herausgabeverlangen und Auswertung von " WGZ -Konten" anläßlich der Außenprüfung

    Auszug aus FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist die Grenze der Verhältnismäßigkeit nicht erst dann überschritten, wenn die Vorlage von Geschäftsunterlagen gefordert wird, die objektiv unter keinem möglichen Gesichtspunkt steuerliche Bedeutung für das geprüfte Unternehmen haben können (so wohl FG Köln Urteil vom 7.11.2000, 9 K 8038/97, EFG 2002, 69; nachfolgend BFH Urteil vom 4.11.2003, VII R 28/01, BStBl II 2004, 1032).Vielmehr ist auch bei Unterlagen, die möglicherweise steuerlich relevant sein können, eine differenzierte Einzelfallabwägung geboten.
  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

    Auszug aus FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14
    Dagegen begründet eine vage Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts (BFH Beschluss vom 11.06.1968 VI B 94/67, BStBl. II 1968, 657).
  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14
    Weitere Maßnahmen zur Ermittlung des Sachverhalts muss das Gericht nicht ergreifen (BFH Beschluss vom 14.02.1989 IV B 33/88, BStBl. II 1989, 516).
  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14
    Vielmehr genügt es, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (ständige Rechtsprechung: z.B. BFH Beschluss vom 23.08.2007 VI B 42/07, BStBl. II 2007, 799).
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