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   FG Münster, 19.10.2017 - 6 K 1358/16 E   

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https://dejure.org/2017,48224
FG Münster, 19.10.2017 - 6 K 1358/16 E (https://dejure.org/2017,48224)
FG Münster, Entscheidung vom 19.10.2017 - 6 K 1358/16 E (https://dejure.org/2017,48224)
FG Münster, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 6 K 1358/16 E (https://dejure.org/2017,48224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine steuererhöhende Korrektur nach § 129 AO bei mangels elektronischer Mitteilung nicht angesetzten Renteneinkünften

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 81
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 15/10

    Sachverhaltsaufklärung bei offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Münster, 19.10.2017 - 6 K 1358/16
    Nicht unter § 129 Satz 1 AO fallen Rechtsirrtümer, unrichtige Tatsachenwürdigung, die unzutreffenden Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts und Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung bzw. Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhen (vgl. ständige Rechtsprechung -Rspr.-, z.B. BFH-Urteile vom 06.11.2012 VIII R 15/10, BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307; vom 21.01.2010 III R 22/08, BFH/NV 2010, 1410; vom 04.06.2008 X R 47/07, BFH/NV 2008, 1801; vom 17.06.2004 IV R 9/02, BFH/NV 2004, 1505, m.w.N.; vom 18.08.1999 I R 93/98, BFH/NV 2000, 539, und vom 04.11.1992 XI R 40/91, BFH/NV 1993, 509).

    "Mechanisches Versehen" i.S.d. Vorschrift des § 129 AO bedeutet danach, dass der erklärte, bekanntgegebene Inhalt des Verwaltungsakts aus Versehen vom offensichtlich gewollten materiellen Regelungsinhalt abweicht (vgl. BFH in BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307; Urteil des FG Köln vom 30.03.2017 15 K 3280/15, EFG 2017, 1055).

    Nach der Rspr. des BFH sind alle bekannten Umstände - auch außerhalb der eigentlichen Steuerakten - zu berücksichtigen, aus denen sich aus der Sicht eines unvoreingenommenen Dritten ein, ggf. bereits im Vorfeld der Steuerfestsetzung unterlaufenes oder angebahntes, Versehen klar und eindeutig ergibt (BFH-Urteil in BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307 m.w.N.).

    Mit Rücksicht auf die zunehmende EDV-technische Abwicklung von Verwaltungsvorgängen kann die Offenbarkeit eines Umstands nicht allein von seiner Erscheinung in Papierform abhängen (BFH in BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307; Urteile des FG Düsseldorf vom 16.02.2017 14 K 3554/14 E, EFG 2017, 1315, und vom 11.10.2016 10 K 1715/16 E, EFG 2016, 1843).

  • BFH, 28.05.2015 - VI R 63/13

    Offenbare Unrichtigkeit - Nichtbeachtung eines automatisierten Prüfhinweises

    Auszug aus FG Münster, 19.10.2017 - 6 K 1358/16
    Das Urteil des BFH vom 28.05.2015 (Aktenzeichen VI R 63/16, BFH/NV 2015, 1078) steht dem Ergebnis im Streitfall nicht entgegen.

    Ein bloßer Eingabefehler wie im Fall, über den der BFH in BFH/NV 2015, 1078 zu entscheiden hatte, liegt im Streitfall mithin nicht vor.

  • FG Köln, 30.03.2017 - 15 K 3280/15

    Anspruch auf Korrektur eines Steuerbescheids bei Buchungsfehler des

    Auszug aus FG Münster, 19.10.2017 - 6 K 1358/16
    "Mechanisches Versehen" i.S.d. Vorschrift des § 129 AO bedeutet danach, dass der erklärte, bekanntgegebene Inhalt des Verwaltungsakts aus Versehen vom offensichtlich gewollten materiellen Regelungsinhalt abweicht (vgl. BFH in BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307; Urteil des FG Köln vom 30.03.2017 15 K 3280/15, EFG 2017, 1055).
  • FG Thüringen, 31.01.2018 - 3 K 480/17

    Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 129 AO bei oberflächlicher Bearbeitung

    Die bewusste Nichtbeachtung von Angaben in einer Steuererklärung stelle nach zutreffender Auffassung des FG Münster im Urteil vom 19.10.2017 (6 K 1358/16 E, EFG 2018, 81) nicht einen "mechanischen", einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen Fehler dar.

    c.) Soweit die Klägerseite unter Verweis auf die Urteile des FG Münster vom 19.10.2017 6 K 1358/16 E, juris und des Sächsischen Finanzgerichts vom 05.12.2016 juris (Rev. anhängig, Az. des BFH: V R 32/17) vorträgt, die Veranlagungssachbearbeiterin habe sich im Streitfall bedingt durch den zeitlichen Erledigungsdruck bewusst dafür entschieden, die Anlagen zur Steuererklärung, Bl. 21 bis 26 der FA-Akte nicht zu lesen und auf deren Kenntnisnahme zu verzichten, folgt das Gericht dieser unbewiesenen Behauptung nicht.

  • FG Münster, 24.03.2023 - 2 K 1801/22

    Einkommensteuer - Zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude, die von

    Ist danach § 1 Abs. 2 KBV auch im finanzgerichtlichen Verfahren zu beachten, gilt dies auch dann, wenn sich die Frage nach einer Anwendung dieser Vorschrift erstmals im finanzgerichtlichen Verfahren stellt (BFH, Beschluss vom 03.06.2013 V B 4/13, juris; FG Münster, Urteil vom 19.10.2017, 6 K 1358/16 E, juris).
  • FG Niedersachsen, 13.10.2022 - 2 K 123/22

    Änderung eines Steuerbescheids; eDaten; elektronische Datenübermittlung;

    Nach Art. 97 § 27 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung ist § 175b AO nämlich erstmals anzuwenden, wenn steuerliche Daten des Steuerpflichtigen für Besteuerungszeiträume nach 2016 oder Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2016 von einem Dritten elektronisch an den Beklagten übermittelt wurden ( FG Münster vom 19. Oktober 2017 6 K 1358/16 E , juris; FG Hamburg vom 4. Oktober 2018 3 K 69/18, juris; Höreth/Stelzer, DStZ 2016, 520, 522 ).
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