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   FG Münster, 20.02.2002 - 8 K 5559/01 E   

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https://dejure.org/2002,6997
FG Münster, 20.02.2002 - 8 K 5559/01 E (https://dejure.org/2002,6997)
FG Münster, Entscheidung vom 20.02.2002 - 8 K 5559/01 E (https://dejure.org/2002,6997)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 8 K 5559/01 E (https://dejure.org/2002,6997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 65; EStG § 33 Abs. 7 § 33b Abs. 2, 4, 6
    Nachweis der Pflegebedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pflegepauschbetrag: - Nachweis der Pflegebedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 310
  • EFG 2002, 834
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Baden-Württemberg, 17.04.1998 - 14 K 95/93

    Geltendmachung von Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat als

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2002 - 8 K 5559/01
    Im Rahmen des § 33 b Abs. 6 EStG seien an die Zwangsläufigkeit der Hilfeleistungen weniger strenge Anforderungen zu stellen, als gemäß § 33 b Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 65 EStDV, wie das Finanzgericht Baden Württemberg in einem Urteil vom 17. April 1998, EFG 1998, 1334 entschieden habe.

    Der erkennende Senat teilt nicht die Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg (Urteil vom 17. April 1998, 14 K 95/93, EFG 1998, 1334), wonach es mit der Zielsetzung des Gesetzgebers des § 33 b Abs. 6 EStG, die häusliche Pflege zu stärken und die vielfältigen Belastungen, die die häusliche Pflege mit sich bringt, angemessen steuerlich zu berücksichtigen, nicht vereinbar sei, die strengen Voraussetzungen des § 65 EStDV zu fordern.

  • BFH, 20.02.2003 - III R 9/02

    Nachweispflicht beim Pflegepauschbetrag

    Das Urteil ist in EFG 2002, 834 veröffentlicht.
  • FG Saarland, 26.11.2002 - 2 K 157/00

    Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen; Nachweis der Pflegebedürftigkeit.

    Der danach geltend zu machende Pauschbetrag setzt die Hilflosigkeit des zu Pflegenden (§ 33b Abs. 6 Satz 2 EStG) voraus, die nach § 33b Abs. 7 EStG i.V.m. § 65 Einkommensteuerdurchführungsverordnung  EStDV  durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Behindertenausweise nachzuweisen sind (vgl. insoweit auch FG Münster, Urteil vom 20. Februar 2002 8 K 5559/01 E, EFG 2002, 834).
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