Rechtsprechung
FG Münster, 20.02.2002 - 8 K 5559/01 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis der Pflegebedürftigkeit; Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStDV § 65; EStG § 33 Abs. 7 § 33b Abs. 2, 4, 6
Nachweis der Pflegebedürftigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Pflegepauschbetrag: - Nachweis der Pflegebedürftigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.02.2002 - 8 K 5559/01 E
- BFH, 20.02.2003 - III R 9/02
Papierfundstellen
- NZS 2003, 310
- EFG 2002, 834
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Baden-Württemberg, 17.04.1998 - 14 K 95/93
Geltendmachung von Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat als …
Auszug aus FG Münster, 20.02.2002 - 8 K 5559/01
Im Rahmen des § 33 b Abs. 6 EStG seien an die Zwangsläufigkeit der Hilfeleistungen weniger strenge Anforderungen zu stellen, als gemäß § 33 b Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 65 EStDV, wie das Finanzgericht Baden Württemberg in einem Urteil vom 17. April 1998, EFG 1998, 1334 entschieden habe.Der erkennende Senat teilt nicht die Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg (Urteil vom 17. April 1998, 14 K 95/93, EFG 1998, 1334), wonach es mit der Zielsetzung des Gesetzgebers des § 33 b Abs. 6 EStG, die häusliche Pflege zu stärken und die vielfältigen Belastungen, die die häusliche Pflege mit sich bringt, angemessen steuerlich zu berücksichtigen, nicht vereinbar sei, die strengen Voraussetzungen des § 65 EStDV zu fordern.
- BFH, 20.02.2003 - III R 9/02
Nachweispflicht beim Pflegepauschbetrag
Das Urteil ist in EFG 2002, 834 veröffentlicht. - FG Saarland, 26.11.2002 - 2 K 157/00
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen; Nachweis der Pflegebedürftigkeit. …
Der danach geltend zu machende Pauschbetrag setzt die Hilflosigkeit des zu Pflegenden (§ 33b Abs. 6 Satz 2 EStG) voraus, die nach § 33b Abs. 7 EStG i.V.m. § 65 Einkommensteuerdurchführungsverordnung EStDV durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Behindertenausweise nachzuweisen sind (vgl. insoweit auch FG Münster, Urteil vom 20. Februar 2002 8 K 5559/01 E, EFG 2002, 834).