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   FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11 E, F   

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https://dejure.org/2014,40801
FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11 E, F (https://dejure.org/2014,40801)
FG Münster, Entscheidung vom 20.02.2014 - 8 K 475/11 E, F (https://dejure.org/2014,40801)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 8 K 475/11 E, F (https://dejure.org/2014,40801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 3; EStG § 20; EStG § 9b
    Werbungskostenabzug für Vorsteuerbeträge und für Abschlussgebühr eines Bausparvertrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Werbungskostenabzug für Vorsteuerbeträge und für Abschlussgebühr eines Bausparvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 373
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 45/85

    Abschlußgebühr für Bausparvertrag als Werbungskosten bei Einkünften aus

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11
    Abschlussgebühren für Bausparverträge könnten aber in Einzelfällen zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen, wenn der Abschluss des Vertrages in keinem wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Verwirklichung eines Bauvorhabens stehe und wenn auf Dauer gesehen ein Überschuss aus Zinsgutschriften erwartet werden könne (Hinweis auf BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 45/85, BStBl. II 1990, 975).

    Aus ihr bestreitet die Bausparkasse die Werbe- und Abschlusskosten (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 45/85, BStBl. II 1990, 975).

    Das ist dann der Fall, wenn ein anderer steuerrechtlich beachtlicher Zweck nicht in Betracht kommt und die Erwartung einer - wenn auch bescheidenen - Rendite aus einem Bausparguthaben im Vordergrund steht (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 45/85, BStBl. II 1990, 975 m. w. N.).

  • FG Münster, 08.03.2007 - 5 K 1992/03

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen über den Erwerb einer Gewerbeeinheit und einer

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11
    Das deshalb beim 5. Senat des Finanzgerichts anhängig gewesene Verfahren 5 K 1992/03 U blieb ohne Erfolg.

    Bereits nach § 9 b Abs. 1 Satz 1 EStG seien die Vorsteuern in den betreffenden Jahren als Werbungskosten abziehbar, wenn das Verfahren vor dem Finanzgericht Münster 5 K 1992/03 U zu dem Ergebnis komme, dass eine Abzugsfähigkeit des trotz des § 42 AO vorliege.

    Im Streitfall ist § 9 b EStG nicht anwendbar, da nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 08.03.2007 5 K 1992/03 U ein Vorsteuerabzug für die 1997 und 1998 erworbenen gewerblichen Einheiten generell ausscheidet.

  • BFH, 08.12.1992 - VIII R 78/89

    Verrechnung von Schuldzinsen mit Guthabenzinsen aus Bausparguthaben

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11
    Die Zurechnung der Bausparzinsen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ist in diesem Fall nach § 20 Abs. 3 EStG ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 08.02.1983 VIII R 163/81, BStBl. II 1983, 355 m. w. N.), vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 08.12.1992 VIII R 78/89, BStBl. II 1993, 301.

    Die bei Fremdfinanzierung zu zahlenden Schuldzinsen schließen bei marktüblichen Konditionen eine Rendite aus dem Bausparguthaben aus (vgl. BFH-Urteil vom 08.12.1992 VIII R 78/89 BStBl. II 1993, 301).

  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 163/81

    Werbungskosten - Bausparverträge - Abschlußgebühren

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11
    Die Zurechnung der Bausparzinsen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ist in diesem Fall nach § 20 Abs. 3 EStG ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 08.02.1983 VIII R 163/81, BStBl. II 1983, 355 m. w. N.), vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 08.12.1992 VIII R 78/89, BStBl. II 1993, 301.
  • BFH, 08.10.1985 - VIII R 234/84

    Zum Abzug von Schuldzinsen für einen zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i.

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11
    Die Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH-Urteil vom 08.10.1985 VIII R 234/84, BStBl. II 1986, 596 und vom 15.12.1987 VIII R 281/83, BStBl. II 1989, 16) stelle für den Werbungskostenabzug von Kreditkosten darauf ab, ob auf Dauer gesehen ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erwartet werden könne.
  • BFH, 15.12.1987 - VIII R 281/83

    Von Wertsteigerungen des Vermögens abhängiges Verwalterentgelt gehört nicht zu

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11
    Die Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH-Urteil vom 08.10.1985 VIII R 234/84, BStBl. II 1986, 596 und vom 15.12.1987 VIII R 281/83, BStBl. II 1989, 16) stelle für den Werbungskostenabzug von Kreditkosten darauf ab, ob auf Dauer gesehen ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erwartet werden könne.
  • FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 155/06

    Umwandlungssteuergesetz: Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz im Bereich des §

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11
    Mit Urteil vom 08.03.2007 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1562) entschied das Finanzgericht, die Inanspruchnahme der Vorsteuer durch den Leistungsempfänger stelle sich trotz zulässiger Option als rechtsmissbräuchlich gemäß § 42 Abgabenordnung (AO) dar, wenn er die Anforderung von Rechnungen mit gesonderten Umsatzsteuerausweis bewusst verzögere und die Vorsteuer erst geltend gemacht werde, nachdem wegen des dem Kläger bekannten zwischenzeitlichen Vermögensverfalls des Verkäufers die Realisierung der durch die Option ausgelösten Steuerschuld dem Finanzamt nicht mehr möglich war.
  • BFH, 12.04.2016 - VIII R 60/14

    Keine Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten bei

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. Februar 2014  8 K 475/11 E,F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG entschied mit seinem in EFG 2015, 373 veröffentlichten Urteil vom 20. Februar 2014  8 K 475/11 E,F, das FA habe es zu Recht abgelehnt, die Vorsteuerbeträge in Höhe von 40.956,52 DM (für 1997) und in Höhe von 53.793,10 DM (für 1998) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie im Streitjahr 1999 die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag in Höhe von 6.720 DM als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 381/20

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Abzug von

    Anerkennungsfähig sind danach Kosten für Fachliteratur, Reisekosten, Steuerberatung oder Rechtsberatung, Kontoführungsgebühren (sa Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14. Mai 1981 - VII 20/81 - Rn 16 juris) ; Schuldzinsen und andere Kosten für Kredite, deren Valuta zum Erwerb oder zur Schaffung einer Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG verwandt wird (sa FG Münster, Urteil vom 20. Februar 2014 - 8 K 475/11 E,F -, Rn 43f, juris; FG Köln, Urteil vom 18. April 1986 - V K 378/85 - Rn 49, juris); anteilige Wohnkosten für ein häusliches Arbeitszimmer (BFH, Urteil vom 8. März 2017 - IX R 52/14 -, Rn 10ff, juris), anteilige Telefonkosten (BFH, Urteil vom 21. November 1980 - VI R 202/79 - Rn 14 bis 15) sowie Postwertzeichen und Bürobedarf (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 281/20
    Anerkennungsfähig sind danach Kosten für Fachliteratur, Reisekosten, Steuerberatung oder Rechtsberatung, Kontoführungsgebühren (sa Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14. Mai 1981 - VII 20/81 - Rn 16 juris) ; Schuldzinsen und andere Kosten für Kredite, deren Valuta zum Erwerb oder zur Schaffung einer Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG verwandt wird (sa FG Münster, Urteil vom 20. Februar 2014 - 8 K 475/11 E,F -, Rn 43f, juris; FG Köln, Urteil vom 18. April 1986 - V K 378/85 - Rn 49, juris); anteilige Wohnkosten für ein häusliches Arbeitszimmer (BFH, Urteil vom 8. März 2017 - IX R 52/14 -, Rn 10ff, juris), anteilige Telefonkosten (BFH, Urteil vom 21. November 1980 - VI R 202/79 - Rn 14 bis 15) sowie Postwertzeichen und Bürobedarf (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) .
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