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   FG Münster, 20.03.2019 - 7 K 2071/18 AO   

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https://dejure.org/2019,10741
FG Münster, 20.03.2019 - 7 K 2071/18 AO (https://dejure.org/2019,10741)
FG Münster, Entscheidung vom 20.03.2019 - 7 K 2071/18 AO (https://dejure.org/2019,10741)
FG Münster, Entscheidung vom 20. März 2019 - 7 K 2071/18 AO (https://dejure.org/2019,10741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Haften Kinder für ihre Eltern?

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Haften Kinder für ihre Eltern?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung mit dem Konto des minderjährigen Kindes

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kinder haften bei Kontenleihe nicht für Steuerschulden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vater nutzt Konto des Kindes für Steuerhinterziehung - Kind haftet nicht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Duldung - Keine Duldungsverpflichtung eines Minderjähriger bei Nutzung seines Kontos durch ein Elternteil

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung eines Kindes für rückständige Steuern des Vaters

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.06.2004 - VII R 16/02

    Verschiebung von Geldern auf Konten der Kinder - § 7 AnfG aF, §§ 4 Abs. 1, 11

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2019 - 7 K 2071/18
    Schließlich erklärt sie sich vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 22.06.2004 VII R 16/02, BFHE 206, 217 bereit, einen möglicherweise bestehenden Schadensersatzanspruch gegen ihren Vater (§ 1626 Abs. 1, § 1664 BGB) an den Beklagten abzutreten.

    Bei konsequenter Übertragung der BFH-Urteile vom 22.06.2004 VII R 16/02, BFHE 206, 217 und VII R 17/02, n. v. würde dies zwar zu einem Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 AnfG führen.

  • BFH, 22.06.2004 - VII R 17/02
    Auszug aus FG Münster, 20.03.2019 - 7 K 2071/18
    Bei konsequenter Übertragung der BFH-Urteile vom 22.06.2004 VII R 16/02, BFHE 206, 217 und VII R 17/02, n. v. würde dies zwar zu einem Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 AnfG führen.
  • BGH, 07.09.2017 - IX ZR 224/16

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Unentgeltliche

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2019 - 7 K 2071/18
    Dies folgt auch aus der neueren Rechtsprechung des BGH - dem BGH-Urteil vom 07.09.2017 IX ZR 224/16, NJW 2017, 3516 - zur insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung (§ 133 der Insolvenzordnung).
  • FG Münster, 18.06.2019 - 2 K 1290/18

    Verfahrensrecht - Zur Inanspruchnahme durch Duldungsbescheid bei sog. Kontenleihe

    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wird eine solche Zurechnung im Rahmen der Anfechtungstatbestände zunehmend erwogen bzw. vorgenommen und teilweise aus besonderen Erwägungen zum Schutze Geschäftsunfähiger wieder eingegrenzt (vgl. FG Münster, Urteil vom 22. Januar 2010, 6 K 4276/06, juris, unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 22. Juni 2004, VII R 16/02, BStBl. II 2004, 923; FG Münster, Urteil vom 20. Mai 2019, 7 K 2071/18, juris; BFH-Beschluss vom 13. März 2002 VII B 42/01, BFH/NV 2002, 896).
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