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   FG Münster, 20.04.2023 - 9 V 168/23 E   

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https://dejure.org/2023,10265
FG Münster, 20.04.2023 - 9 V 168/23 E (https://dejure.org/2023,10265)
FG Münster, Entscheidung vom 20.04.2023 - 9 V 168/23 E (https://dejure.org/2023,10265)
FG Münster, Entscheidung vom 20. April 2023 - 9 V 168/23 E (https://dejure.org/2023,10265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verfahrensrecht - Zur Schätzung bei fehlenden Gewinnermittlungen bzw. fehlenden Einzelaufzeichnungen

  • Betriebs-Berater

    Öffentlich-rechtliche Bindung eines Vereins hindert keine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finazbehörde; Antrag auf Aussetzung des Verwaltungsakts wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schätzung - Schätzung bei fehlenden Gewinnermittlungen bzw. fehlenden Einzelaufzeichnungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2023 - 9 V 168/23
    Vielmehr genügt es, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso nicht auszuschließen ist wie der Misserfolg (BFH, Beschluss vom 23.08.2007 - VI B 42/07, BStBl. II 2007, 799).
  • BFH, 16.05.2019 - XI B 13/19

    AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2023 - 9 V 168/23
    aa) Derartige Zweifel sind anzunehmen, wenn bei Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von entscheidungserheblichen Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, BFH, Beschluss vom 16.05.2019 - XI B 13/19, BFH/NV 2019, 1043).
  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2023 - 9 V 168/23
    Das Gericht muss den Sachverhalt in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht weiter aufklären (BFH, Beschluss vom 14.02.1989 - IV B 33/88, BStBl. II 1989, 516).
  • BFH, 29.03.2022 - VI B 61/21

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2023 - 9 V 168/23
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin handelt es sich bei einer Schätzung nach § 162 AO auch nicht um eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde (BFH-Beschluss vom 29.03.2022 - VI B 61/21, BFH/NV 2022, 731).
  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2023 - 9 V 168/23
    Dagegen begründet eine vage Erfolgsaussicht noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes (BFH, Beschluss vom 11.06.1968 - VI B 94/67, BStBl. II 1968, 657).
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