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   FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15 E, G   

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FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15 E, G (https://dejure.org/2019,47065)
FG Münster, Entscheidung vom 20.09.2019 - 11 K 4132/15 E, G (https://dejure.org/2019,47065)
FG Münster, Entscheidung vom 20. September 2019 - 11 K 4132/15 E, G (https://dejure.org/2019,47065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs bzw. der spätere Verzicht des Nießbrauchers zu einer unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen?

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch führt grundsätzlich nicht zur ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch führt grundsätzlich nicht zur Betriebsübertragung im Ganzen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Betriebsübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch führt grundsätzlich nicht zur Betriebsübertragung im Ganzen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Unternehmensnachfolge: Nießbrauch weiterhin kritisch zu sehen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Betriebsübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch führt grundsätzlich nicht zur Betriebsübertragung im Ganzen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer - Vorbehaltsnießbrauch am übertragenen Einzelunternehmen, rechtsirrige Annahme gewillkürten Betriebsvermögens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
    Das vom Berichterstatter zitierte BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077, könne auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht angewandt werden, da im entschiedenen Sachverhalt - abweichend vom vorliegenden Sachverhalt - zwar das Nutzungsrecht, nicht aber das wirtschaftliche Eigentum am Vermögen vorbehalten worden sei.

    Die Übertragung eines Betriebs im Ganzen im Sinne des § 7 Abs. 1 EStDV (bzw. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) setzt voraus, dass das (wirtschaftliche) Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang und unter Aufrechterhaltung des geschäftlichen Organismus auf einen Erwerber übertragen wird (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077; BFH-Urteil vom 02.09.1992 XI R 26/91, BFH/NV 1993, 161).

    Wesentliche Betriebsgrundlagen sind danach alle Wirtschaftsgüter, die nach der Art des Betriebs und ihrer Funktion im Betrieb für diesen - unabhängig davon, ob sie stille Reserven enthalten oder nicht - wesentlich sind (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077; BFH-Urteil vom 06.05.2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 279).

    Die Übertragung des (Gewerbe-)Betriebs durch M erfolgte auch unentgeltlich, da die Bestellung des Nießbrauchs keine Gegenleistung des Klägers als Erwerber darstellt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077 mit weiteren Nachweisen).

    Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist nach der Rechtsprechung des BFH weitere Voraussetzung des § 7 Abs. 1 EStDV (bzw. des § 6 Abs. 3 EStG), dass der Gewerbetreibende die im Rahmen des übertragenen Betriebs ausgeübte gewerbliche Tätigkeit tatsächlich aufgibt (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077; BFH-Urteil vom 02.09.1992 XI R 26/91, BFH/NV 1993, 161; BFH-Urteil vom 12.04.1989 I R 105/85, BFHE 157, 93; andere Auffassung u.a. Korn, KÖSDI 2018, 20597; Wendt, FR 2017, 1061).

    Die notwendige wirtschaftliche Einheit, die es zu bewahren gilt, ist damit - jedenfalls solange der Nießbrauch besteht - nicht gegeben, so dass die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Betriebsübertragung gemäß § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG nicht erfüllt sind (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077 mit weiteren Nachweisen).

    Jedoch steht diese bereichsspezifische Auslegung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe der Entscheidung im vorliegenden Verfahren nicht entgegen (vgl. dazu auch die weitere Begründung im BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077).

    Diese unentgeltliche Übertragung der Einzelwirtschaftsgüter aus persönlichen Gründen - Schenkung - stellt einen privaten Vorgang dar, der nur im außerbetrieblichen Bereich vollzogen werden kann (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077; BFH-Urteil vom 16.12.1988 III R 113/85, BFHE 155, 380, BStBl II 1989, 763).

    Wie die Bestellung des Nießbrauchs (vgl. dazu u.a. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017; BFH-Urteil vom 16.12.1988 III R 113/85, BFHE 155, 380, BStBl II 1989, 763) vollzieht sich auch die Beendigung des Nießbrauchs und der Eintritt der bereits im Hofübergabevertrag geregelten Folgen des Verzichts auf das Nießbrauchsrechts - die Gewährung des Altenteils - in der privaten Vermögenssphäre.

  • BFH, 28.07.1999 - X R 38/98

    Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
    Der Vorbehaltsnießbraucher ist bezogen auf ein Grundstück nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen - lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden - Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28.07.1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

    Hat der Nießbraucher weder die Möglichkeit, sich selbst den Substanzwert des Grundstücks zu eigen zu machen, noch sonst die Möglichkeit, über die ihm als Nießbraucher zustehenden Rechte hinaus vergleichbar einem Eigentümer nach Belieben mit dem Grundstück zu verfahren, trägt er nicht das wirtschaftliche Risiko einer Wertminderung und nimmt er nicht an Wertsteigerungen teil, so kommt ohne Hinzutreten weiterer Umstände die Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Nießbrauchers nicht in Betracht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28.07.1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

    Rückfallklausen, die - wie im Streitfall - nur unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass der Nießbraucher die Grundstücke zurückerhält, hindern den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber nicht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 05.07.2018 VI R 67/15, BFHE 262, 108, BStBl II 2018, 798; BFH-Urteil vom 28.07.1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

    Zudem genügt eine Regelung, die beinhaltet, dass ein Nießbraucher einer Verfügung des zivilrechtlichen Eigentümers über ein Grundstück zustimmen muss, selbst dann nicht zur Begründung wirtschaftlichen Eigentums, wenn bei der Nichteinhaltung dieser Vorgabe ein Rücknahmerecht des Nießbrauchers vereinbart wird, da die Rückübertragung auch insoweit von einer Bedingung, dem Eintritt eines künftigen Ereignisses und von der Ausübung eines sodann bestehendes Rechts abhängt (vgl. u.a. auch BFH-Urteil vom 28.07.1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

  • BFH, 16.12.1988 - III R 113/85

    Zum Vorbehaltsnießbrauch an einem durch den Nießbraucher unverändert betrieblich

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
    Diese unentgeltliche Übertragung der Einzelwirtschaftsgüter aus persönlichen Gründen - Schenkung - stellt einen privaten Vorgang dar, der nur im außerbetrieblichen Bereich vollzogen werden kann (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077; BFH-Urteil vom 16.12.1988 III R 113/85, BFHE 155, 380, BStBl II 1989, 763).

    Wie die Bestellung des Nießbrauchs (vgl. dazu u.a. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017; BFH-Urteil vom 16.12.1988 III R 113/85, BFHE 155, 380, BStBl II 1989, 763) vollzieht sich auch die Beendigung des Nießbrauchs und der Eintritt der bereits im Hofübergabevertrag geregelten Folgen des Verzichts auf das Nießbrauchsrechts - die Gewährung des Altenteils - in der privaten Vermögenssphäre.

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 26/91

    Voraussetzungen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung - Übertragung des

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
    Die Übertragung eines Betriebs im Ganzen im Sinne des § 7 Abs. 1 EStDV (bzw. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) setzt voraus, dass das (wirtschaftliche) Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang und unter Aufrechterhaltung des geschäftlichen Organismus auf einen Erwerber übertragen wird (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077; BFH-Urteil vom 02.09.1992 XI R 26/91, BFH/NV 1993, 161).

    Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist nach der Rechtsprechung des BFH weitere Voraussetzung des § 7 Abs. 1 EStDV (bzw. des § 6 Abs. 3 EStG), dass der Gewerbetreibende die im Rahmen des übertragenen Betriebs ausgeübte gewerbliche Tätigkeit tatsächlich aufgibt (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BFH/NV 2017, 1077; BFH-Urteil vom 02.09.1992 XI R 26/91, BFH/NV 1993, 161; BFH-Urteil vom 12.04.1989 I R 105/85, BFHE 157, 93; andere Auffassung u.a. Korn, KÖSDI 2018, 20597; Wendt, FR 2017, 1061).

  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
    Für die Begründung wirtschaftlichen Eigentums bedarf es eindeutiger, im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen zwischen dem zivilrechtlichen Eigentümer und dem Nießbraucher (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24.06.2004 III R 50/01, BFHE 226, 501, BStBl II 2005, 80).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn z.B. das auf dem Grundstück befindliche Gebäude nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsrechts bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechendem Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 25.06.2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80).

  • BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
    Ein schuldrechtlich oder dinglich Nutzungsberechtigter hat in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gegenstand (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 05.07.2018 VI R 67/15, BFHE 262, 108, BStBl II 2018, 798).

    Rückfallklausen, die - wie im Streitfall - nur unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass der Nießbraucher die Grundstücke zurückerhält, hindern den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber nicht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 05.07.2018 VI R 67/15, BFHE 262, 108, BStBl II 2018, 798; BFH-Urteil vom 28.07.1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

  • BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
    Zwar sehen die für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zuständigen Senate des BFH die Einstellung oder Beendigung der land- und forstwirtschaftlichen Betätigung nicht als Voraussetzung der unentgeltlichen Betriebsübertragung nach § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, so dass ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich auch dann gemäß § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 EStG ohne Aufdeckung stiller Reserven übertragen werden kann, wenn sich der Übertragende den Nießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vorbehält (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 08.05.2019 VI R 26/17, BFH/NV 2019, 1272).
  • BFH, 08.02.2011 - VIII R 18/09

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
    Eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen verlangt allerdings, dass dies unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 08.02.2011 VIII R 18/09, BFH/NV 2011, 1847).
  • BFH, 15.01.2019 - X R 34/17

    Beteiligungen und Darlehensforderungen als notwendiges Betriebsvermögen eines

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
    Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb in dem Sinne unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 15.01.2019 X R 34/17, BFH/NV 2019, 530).
  • BFH, 14.08.2014 - IV R 56/11

    Verbilligt vermietete Wohnungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
    Fehlt es an einer eindeutigen Beziehung zu dem einen oder dem anderen Bereich, steht es dem Unternehmer weitgehend frei, zu bestimmen, ob er ein solches Wirtschaftsgut der Förderung betrieblicher Zwecke widmen will oder nicht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 14.08.2014 IV R 56/11, BFH/NV 2015, 317).
  • BFH, 12.04.1989 - I R 105/85

    1. Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (Teilbetriebs) i. S. von § 7

  • BFH, 26.08.2010 - I R 17/09

    Wirtschaftliches Eigentum an Forderungen im sog. Asset-Backed-Securities-Modell

  • BFH, 10.10.2017 - X R 1/16

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die

  • BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05

    Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums;

  • BFH, 08.11.2018 - IV R 38/16

    Freistellung von privater Verpflichtung als Abfindung

  • BFH, 10.12.2008 - II R 34/07

    Schenkungsteuer - Mitunternehmerinitiative nach Anteilsschenkung unter

  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

  • BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von

  • BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

  • BFH, 26.08.2004 - II B 117/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; wirtschaftliches Eigentum

  • BFH, 20.09.1989 - X R 140/87

    Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines

  • BFH, 28.05.1998 - IV R 31/97

    Betriebsvorrichtungen bei eiserner Verpachtung

  • BFH, 28.09.1993 - IX R 156/88

    Keine AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers für die Anschaffungs- oder

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 62/83

    AfA-Berechtigung bei Bestellung eines Vorhaltsnießbrauchs für Gesamtberechtigte

  • RG, 31.05.1907 - II 34/07

    Unlauterer Wettbewerb

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