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   FG Münster, 21.04.2021 - 13 K 3663/18 K, G   

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https://dejure.org/2021,12991
FG Münster, 21.04.2021 - 13 K 3663/18 K, G (https://dejure.org/2021,12991)
FG Münster, Entscheidung vom 21.04.2021 - 13 K 3663/18 K, G (https://dejure.org/2021,12991)
FG Münster, Entscheidung vom 21. April 2021 - 13 K 3663/18 K, G (https://dejure.org/2021,12991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Körperschaftsteuer - Stellen sechs von einer Gemeinde auf verschiedenen Gebäuden betriebene Photovoltaikanlagen einen einheitlichen oder sechs Betriebe gewerblicher Art dar?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Körperschaftsteuerliche Einordnung von Photovoltaikanlagen als einheitlichen Betrieb gewerblicher Art

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sechs von einer Gemeinde auf verschiedenen Gebäuden betriebene Photovoltaikanlagen gelten als einheitlicher Betrieb für die Körperschaftssteuer - Funktionelle Einheit aufgrund einheitlicher Leitung und Einrichtung eines eigenständigen Geschäftskreises

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betrieb gewerblicher Art - Betrieb mehrerer Photovoltaikanlagen sind ein BgA

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.05.1977 - V R 15/74

    Entgeltliche Pflege privater Grabstätten und Umrahmung privater Trauerfeiern

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2021 - 13 K 3663/18
    Eine funktionelle Einheit kann sich nach allgemeiner Auffassung z.B. aus einer besonderen Leitung, einem geschlossenen Geschäftskreis, der Buchhaltung oder aus einem ähnlichen auf eine Einheit hindeutenden Merkmal ergeben (BFH-Urteil vom 26.05.1977 - V R 15/74, BStBl. II 1977, 813; zustimmend:Hidien/Jürgens-Hidien, Die Besteuerung der öffentlichen Hand, § 4 Rn. 108ff., 320ff.; Bott/Walter-Bott, KStG, § 4 Rn. 39; Herrmann/Heuer/Raupach-Bürstinghaus, KStG, § 4 Rn. 22; Gosch-Märtens, KStG, § 4 Rn. 37; Blümich-Pfirrmann, KStG § 4 Rn. 28).
  • BFH, 13.03.1974 - I R 7/71

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2021 - 13 K 3663/18
    Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist damit im Hinblick auf die von ihr unterhaltenen BgA Zuordnungssubjekt des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13.03.1974 - I R 7/71, BStBl II 1974, 391).
  • BFH, 22.09.1976 - I R 102/74

    Von einer Gemeinde unterhaltener bewachter Parkplatz als Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2021 - 13 K 3663/18
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Einrichtung jede funktionelle Einheit, die sich von dem sie organisatorisch tragenden Hoheitsbetrieb als gesonderte selbständige Betätigung abgrenzen lässt, im Rahmen einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Erzielung von Einnahmen dient und geeignet ist, den Wettbewerb zu beeinträchtigen, also wettbewerbsrelevant ist (BFH-Urteil vom 22.9.1976 - I R 102/74, BStBl. II 1976, 793; BFH-Urteil vom 14.4.1983 - V R 3/79, BStBl. II 1983, 491; BFH v. 27.6.1990 - I R 166/85, BFH/NV 1991, 628).
  • BFH, 14.04.1983 - V R 3/79

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen eines Friedhofsträgers

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2021 - 13 K 3663/18
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Einrichtung jede funktionelle Einheit, die sich von dem sie organisatorisch tragenden Hoheitsbetrieb als gesonderte selbständige Betätigung abgrenzen lässt, im Rahmen einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Erzielung von Einnahmen dient und geeignet ist, den Wettbewerb zu beeinträchtigen, also wettbewerbsrelevant ist (BFH-Urteil vom 22.9.1976 - I R 102/74, BStBl. II 1976, 793; BFH-Urteil vom 14.4.1983 - V R 3/79, BStBl. II 1983, 491; BFH v. 27.6.1990 - I R 166/85, BFH/NV 1991, 628).
  • BFH, 27.06.1990 - I R 166/85

    Anforderungen an die Urteilsbegründung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2021 - 13 K 3663/18
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Einrichtung jede funktionelle Einheit, die sich von dem sie organisatorisch tragenden Hoheitsbetrieb als gesonderte selbständige Betätigung abgrenzen lässt, im Rahmen einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Erzielung von Einnahmen dient und geeignet ist, den Wettbewerb zu beeinträchtigen, also wettbewerbsrelevant ist (BFH-Urteil vom 22.9.1976 - I R 102/74, BStBl. II 1976, 793; BFH-Urteil vom 14.4.1983 - V R 3/79, BStBl. II 1983, 491; BFH v. 27.6.1990 - I R 166/85, BFH/NV 1991, 628).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 15/18

    Einheitlicher Steuergegenstand der Gewerbesteuer bei mehreren Betätigungen

    Auszug aus FG Münster, 21.04.2021 - 13 K 3663/18
    Bei ungleichartigen Betätigungen ist im Regelfall von ihrer gewerbesteuerlichen Selbständigkeit auszugehen, soweit nicht ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen beiden Betätigungen besteht; ein bloßer organisatorischer oder finanzieller Zusammenhang genügt in diesem Fall nicht (BFH-Urteil vom 17.06.2020 - X R 15/18, BStBl. II 2021, 157).
  • FG Düsseldorf, 03.08.2022 - 7 K 2498/18

    Streit über das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art und die einer

    Für dieses Ergebnis ist zunächst zu beachten, dass das Vorliegen eines einheitlichen und eigenständigen BgA i.S.v. § 4 Abs. 1 KStG - und damit auch dem Vorliegen einer Einrichtung - von der möglichen Zusammenfassung rechtlich eigenständiger BgA gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KStG zu trennen ist und die Prüfung, ob eine einheitliche Einrichtung vorliegt, vorrangig vor einer Zusammenfassung ist (ebenso FG Münster, Urteil vom 21.04.2021 13 K 3663/18 K,G, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2021, 1140; Bott, in: Bott/Walter, KStG, 161. Lfg. Stand 01.06.2022, § 4 Rn. 147 a.E., 43, 47).
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