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   FG Münster, 21.08.2014 - 7 K 4608/11 E   

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https://dejure.org/2014,24759
FG Münster, 21.08.2014 - 7 K 4608/11 E (https://dejure.org/2014,24759)
FG Münster, Entscheidung vom 21.08.2014 - 7 K 4608/11 E (https://dejure.org/2014,24759)
FG Münster, Entscheidung vom 21. August 2014 - 7 K 4608/11 E (https://dejure.org/2014,24759)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen mit einem Steuersatz von 25 Prozent als sog. Abgeltungsbesteuerung

  • Betriebs-Berater

    Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens muss mit Abgabe der Steuererklärung gestellt werden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf tarifliche Besteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgeltungsteuer - Antrag auf tarifliche Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens muss mit Abgabe der Steuererklärung gestellt werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitpunkt des Antrags auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens muss mit Abgabe der Steuererklärung gestellt werden

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens muss mit Abgabe der Steuererklärung gestellt werden

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Fristregelung im Teileinkünfteverfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens muss mit Abgabe der Steuererklärung gestellt werden - Strenge Fristregelung soll klare und praktikable Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts schaffen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2327
  • EFG 2014, 1962
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 1 K 1108/11

    Keine Nachholung des Antrags nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG im Einspruchsverfahren

    Auszug aus FG Münster, 21.08.2014 - 7 K 4608/11
    Die Frist ist als Handlungsfrist nicht verlängerbar, eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich ( Baumgärtel/Lange , in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 32d, Rdn. 47; FG Sachsen-Anhalt - Urt. vom 19.12.2011 - 1 K 1108/11 = DStR 2013, 18; Boochs , in: Lademann, EStG, 201. Nachtrag 2014, § 32d Anm. 19).
  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 50/14

    Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. August 2014  7 K 4608/11 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Nachdem die Kläger erfolglos Einspruch eingelegt hatten, hat das Finanzgericht (FG) die hiergegen erhobene Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1962 veröffentlichten Urteil vom 21. August 2014  7 K 4608/11 E abgewiesen.

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