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   FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15 E   

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FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15 E (https://dejure.org/2017,6261)
FG Münster, Entscheidung vom 22.02.2017 - 7 K 2441/15 E (https://dejure.org/2017,6261)
FG Münster, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 7 K 2441/15 E (https://dejure.org/2017,6261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung von Eheleuten unter Berücksichtigung eines Getrenntlebens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung von Eheleuten unter Berücksichtigung eines Getrenntlebens

  • rechtsportal.de

    EStG § 26 Abs. 1 S. 1; EStG § 26b
    Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung von Eheleuten unter Berücksichtigung eines Getrenntlebens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zusammenveranlagung - Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung der Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zusammenveranlagung auch bei langjähriger räumlicher Trennung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Räumlich getrennt - trotzdem zusammen veranlagen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemeinsame steuerliche Veranlagung bei räumlich getrennt lebenden Ehepaaren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 16.05.2017)

    Ehegattensplitting: Gemeinsames Dach nicht zwingend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gemeinsame steuerliche Veranlagung bei räumlich getrennt lebenden Ehepaaren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung möglich - Formen des räumlich getrennten Zusammenlebens ("living apart together") in heutiger Zeit üblich

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 573
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.06.1973 - VI R 150/69

    Zum Begriff des dauernden Getrenntlebens; Einzelveranlagung dauernd getrennt

    Auszug aus FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15
    Dabei ist unter Lebensgemeinschaft die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten, unter Wirtschaftsgemeinschaft die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens, namentlich die gemeinsame Entscheidung über die Verwendung des Familieneinkommens, zu verstehen (BFH, Urt. vom 15.06.1973 - VI R 150/69, BStBl II 1973, 640; FG München, Urt. vom 26.04.2010 - 10 K 1989/10, juris; Ettlich in: Blümich, EStG, 133. Aufl. 2016, § 26 Rdn. 56; Seiler , in: Kirchhof, EStG, § 26 Rdn. 7).

    Die Beurteilung richtet sich in erster Linie nach den äußeren erkennbaren Umständen, wobei einer auf Dauer herbeigeführten räumlichen Trennung bei Abwägung der für und gegen die Annahme eines dauernden Getrenntlebens sprechenden Merkmale regelmäßig eine besondere Bedeutung zukommt (BFH, Urt. vom 15.06.1973 - VI R 150/69, BStBl II 1973, 640; BFH, Urt. vom 13.12.1985 - VI R 190/82, BStBl II 1986, 486).

  • FG München, 26.04.2010 - 10 K 1989/10

    Beweislast für die Zusammenveranlagung von Ehegatten andersartige Erkärungen im

    Auszug aus FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15
    Dabei ist unter Lebensgemeinschaft die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten, unter Wirtschaftsgemeinschaft die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens, namentlich die gemeinsame Entscheidung über die Verwendung des Familieneinkommens, zu verstehen (BFH, Urt. vom 15.06.1973 - VI R 150/69, BStBl II 1973, 640; FG München, Urt. vom 26.04.2010 - 10 K 1989/10, juris; Ettlich in: Blümich, EStG, 133. Aufl. 2016, § 26 Rdn. 56; Seiler , in: Kirchhof, EStG, § 26 Rdn. 7).

    Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt und halten sie die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft dadurch aufrecht, dass sie die sie berührenden wirtschaftlichen Fragen gemeinsam erledigen und gemeinsam über die Verwendung des Familieneinkommens entscheiden, so kann dies - ggf. zusammen mit anderen Umständen - dazu führen, dass ein nicht dauerndes Getrenntleben anzunehmen ist (BFH, Urt. vom 27.08.1971 - VI R 206/68, BStBl II 1972, 173 und vom 18.07.1985 - VI R 100/83, BFH/NV 1987, 431; FG München, Urt. vom 26.04.2010 - 10 K 1989/10, juris; Schmidt/ Seeger , EStG, 35. Aufl. 2016, § 26 Rdn. 11).

  • BFH, 07.12.2001 - III B 129/01

    FGO -Novelle: Erforderlichkeit der Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15
    Im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung ist aber auch der inneren Einstellung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft entscheidungserhebliche Bedeutung beizumessen (BFH, Beschluss vom 07.12.2001 - III B 129/01, BFH/NV 2002, 483).

    Eine eheliche Lebensgemeinschaft erfordert wenigstens das Fortbestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft als Rest einer weitergehenden Lebensgemeinschaft, die aber weiterhin angestrebt werden muss (BFH, Beschluss vom 17.08.2012 - III B 38/12, BFH/NV 2012, 1988; BFH, Urt. vom 24.04.2007 - I R 64/06, BFH/NV 207, 1893; BFH, Beschluss vom 07.12.2001 - III B 129/01, BFH/NV 2002, 483).

  • BFH, 27.08.1971 - VI R 206/68

    Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten

    Auszug aus FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15
    Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt und halten sie die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft dadurch aufrecht, dass sie die sie berührenden wirtschaftlichen Fragen gemeinsam erledigen und gemeinsam über die Verwendung des Familieneinkommens entscheiden, so kann dies - ggf. zusammen mit anderen Umständen - dazu führen, dass ein nicht dauerndes Getrenntleben anzunehmen ist (BFH, Urt. vom 27.08.1971 - VI R 206/68, BStBl II 1972, 173 und vom 18.07.1985 - VI R 100/83, BFH/NV 1987, 431; FG München, Urt. vom 26.04.2010 - 10 K 1989/10, juris; Schmidt/ Seeger , EStG, 35. Aufl. 2016, § 26 Rdn. 11).
  • BFH, 18.07.1985 - VI R 100/83

    Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes in einen anderen Verwaltungsakt -

    Auszug aus FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15
    Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt und halten sie die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft dadurch aufrecht, dass sie die sie berührenden wirtschaftlichen Fragen gemeinsam erledigen und gemeinsam über die Verwendung des Familieneinkommens entscheiden, so kann dies - ggf. zusammen mit anderen Umständen - dazu führen, dass ein nicht dauerndes Getrenntleben anzunehmen ist (BFH, Urt. vom 27.08.1971 - VI R 206/68, BStBl II 1972, 173 und vom 18.07.1985 - VI R 100/83, BFH/NV 1987, 431; FG München, Urt. vom 26.04.2010 - 10 K 1989/10, juris; Schmidt/ Seeger , EStG, 35. Aufl. 2016, § 26 Rdn. 11).
  • BFH, 13.12.1985 - VI R 190/82

    Ob Ehegatten zum Beginn des VZ nicht dauernd getrennt gelebt haben, ist für das

    Auszug aus FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15
    Die Beurteilung richtet sich in erster Linie nach den äußeren erkennbaren Umständen, wobei einer auf Dauer herbeigeführten räumlichen Trennung bei Abwägung der für und gegen die Annahme eines dauernden Getrenntlebens sprechenden Merkmale regelmäßig eine besondere Bedeutung zukommt (BFH, Urt. vom 15.06.1973 - VI R 150/69, BStBl II 1973, 640; BFH, Urt. vom 13.12.1985 - VI R 190/82, BStBl II 1986, 486).
  • BFH, 12.06.1991 - III R 106/87

    Beiziehung und Verwertung von Akten eines anderen Gerichts bei Widerspruch des

    Auszug aus FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15
    Die Feststellungslast für die Voraussetzung des nicht dauernden Getrenntlebens trifft die Ehegatten, die sich zu ihren Gunsten hierauf berufen (BFH, Urt. vom 12.06.1991 - III R 106/87, BStBl II 1991, 806; Ettlich , in: Blümich, EStG, 133. Aufl. 2016, § 26 Rdn. 67; Seiler , in: Kirchhof, EStG, 15. Aufl. 2016, § 26 Rdn. 11).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 64/06

    Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15
    Eine eheliche Lebensgemeinschaft erfordert wenigstens das Fortbestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft als Rest einer weitergehenden Lebensgemeinschaft, die aber weiterhin angestrebt werden muss (BFH, Beschluss vom 17.08.2012 - III B 38/12, BFH/NV 2012, 1988; BFH, Urt. vom 24.04.2007 - I R 64/06, BFH/NV 207, 1893; BFH, Beschluss vom 07.12.2001 - III B 129/01, BFH/NV 2002, 483).
  • BFH, 17.08.2012 - III B 38/12

    Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das

    Auszug aus FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15
    Eine eheliche Lebensgemeinschaft erfordert wenigstens das Fortbestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft als Rest einer weitergehenden Lebensgemeinschaft, die aber weiterhin angestrebt werden muss (BFH, Beschluss vom 17.08.2012 - III B 38/12, BFH/NV 2012, 1988; BFH, Urt. vom 24.04.2007 - I R 64/06, BFH/NV 207, 1893; BFH, Beschluss vom 07.12.2001 - III B 129/01, BFH/NV 2002, 483).
  • FG Köln, 14.10.1992 - 3 K 666/92

    Einkommensteuer; eheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15
    Der Senat folgt auch nicht der vom Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung zitierten Entscheidung des FG Köln vom 14.10.1992 (3 K 666/92, EFG 1993, 379), die das Streitjahr 1988 zum Gegenstand hatte und wonach ein dauerndes Getrenntleben nach Auszug eines Ehegatten trotz mehrtägiger Besuche und gemeinsamer Urlaubsreisen vorlag.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2022 - 5 MB 44/21

    Fehlende Ausnahmeregelung von der Steuerpflicht für Erwerbszweitwohnungen

    Die Zweitwohnungssteuersatzung vom 30. Oktober 2020 ist nicht offensichtlich unwirksam, weil sie vermeintlich die eheliche Gemeinschaft im Rahmen eines räumlich getrennten Zusammenlebens ("living apart together", vgl. zu diesem Modell FG Münster, Urt. v. 22.02.2017 - 7 K 2441/15 E -, juris Rn. 25) diskriminiert.
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