Rechtsprechung
FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 4639/10 K, G |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verabreichung von Medikamenten zur ambulanten Behandlung von Krebserkrankungen an Patienten als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder als Erfüllung eines gemeinnützigen Zwecks
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Körperschaften: - Abgabe von Zytostatika im Rahmen des Zweckbetriebs Krankenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- nrw.de , S. 1 (Pressemitteilung)
Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ambulante Chemotherapien
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Körperschafts- und Gewerbesteuer - Ambulante Chemotherapie im Krankenhaus ist nicht steuerpflichtig
- beck.de (Kurzinformation)
Gewinne aus der Abgabe von Zytostatika an im Krankenhaus ambulant behandelte Patienten steuerfrei
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ambulante Chemotherapie ist nicht steuerpflichtig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Steuerpflicht ambulanter Chemotherapien
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig!
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)
Keine Steuer auf ambulante Chemotherapie im Krankenhaus
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Ambulante Chemo in Klinik ist steuerfrei
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig!
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Steuerpflichtigkeit ambulanter Chemotherapien im Krankenhaus
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig - Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten ist Zweckbetrieb Krankenhaus zuzuordnen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Zweckbetrieb
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 4639/10 K, G
- BFH, 31.07.2013 - I R 31/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1385
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01
Einkünfte eines Arztes aus Privatklinik
Auszug aus FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 4639/10
Sie knüpft jedoch an das Sozialrecht an, so dass § 2 Nr. 1 KHG und § 107 SGB V zur Begriffsbestimmung erläuternd heranzuziehen sind (BFH-Urteile vom 22.10.2003 I R 65/02, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 300; vom 02.10.2003 IV R 48/01, BStBl II 2004, 363, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.10.2003 - I R 65/02
Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Rehabilitationszentrums
Auszug aus FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 4639/10
Sie knüpft jedoch an das Sozialrecht an, so dass § 2 Nr. 1 KHG und § 107 SGB V zur Begriffsbestimmung erläuternd heranzuziehen sind (BFH-Urteile vom 22.10.2003 I R 65/02, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 300; vom 02.10.2003 IV R 48/01, BStBl II 2004, 363, jeweils m.w.N.). - BFH, 04.06.2003 - I R 25/02
Behindertenwerkstatt als Zweckbetrieb
Auszug aus FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 4639/10
Dies folgt bereits daraus, dass die §§ 66 ff. AO gegenüber der Generalklausel in § 65 AO rechtssystematisch vorrangig sind und aufgrund dessen bei Eingreifen einer der Spezialregelungen - wie vorliegend § 67 Abs. 1 AO - eine Prüfung der Wettbewerbsklausel in § 65 Nr. 3 AO zu unterbleiben hat (vgl. BFH-Urteil vom 04.06.2003 I R 25/02, BStBl II 2004, 660;… Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 65 AO Rz. 13; Eversberg/Baldauf, Deutsche Steuerzeitung 2011, 597, 600).
- BFH, 18.10.1990 - V R 35/85
Leistungen der Wäscherei eines Krankenhauses sind weder umsatzsteuerfrei, noch …
Auszug aus FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 4639/10
Maßgebend ist vielmehr, ob ärztliche und pflegerische Leistungen an die Patienten als Benutzer des jeweiligen Krankenhauses erbracht werden oder solche, die (wie z.B. bei der Lieferung von Medikamenten an andere Krankenhaus- oder an öffentliche Apotheken, an Krankenhausbedienstete oder an zur eigenen Abrechnung berechtigte Chefarztambulanzen) Dritten zugute kommen (vgl. BFH-Urteile vom 06.04.2005 I R 85/04, BStBl II 2005, 545; vom 18.10.1990 V R 35/85, BStBl II 1991, 157;… so auch Krüger in Schwarz, AO, § 67 AO Rz. 8;… Jachmann in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 67 AO Rz. 7 und Wallenhorst in Wallenhorst/Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 6. Aufl., Teil L Rn. 178). - BFH, 02.03.1989 - IV R 83/86
Krankenhaus - Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen - Private Krankenanstalt - …
Auszug aus FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 4639/10
In Rechtsprechung und Literatur wird - soweit ersichtlich - ebenfalls nicht in Zweifel gezogen, dass das Erbringen ambulanter Leistungen unter den Krankenhausbegriff in § 67 Abs. 1 AO fallen kann (vgl. BFH-Urteil vom 02.03.1989 IV R 83/86, BStBl II 1989, 506 unter 1.c.; Klähn/Baumann, Die steuerliche Betriebsprüfung 2010, 350; Karsten, GesundheitsRecht 2007, 397). - BFH, 06.04.2005 - I R 85/04
Abgrenzung von wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb bei …
Auszug aus FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 4639/10
Maßgebend ist vielmehr, ob ärztliche und pflegerische Leistungen an die Patienten als Benutzer des jeweiligen Krankenhauses erbracht werden oder solche, die (wie z.B. bei der Lieferung von Medikamenten an andere Krankenhaus- oder an öffentliche Apotheken, an Krankenhausbedienstete oder an zur eigenen Abrechnung berechtigte Chefarztambulanzen) Dritten zugute kommen (vgl. BFH-Urteile vom 06.04.2005 I R 85/04, BStBl II 2005, 545; vom 18.10.1990 V R 35/85, BStBl II 1991, 157;… so auch Krüger in Schwarz, AO, § 67 AO Rz. 8;… Jachmann in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 67 AO Rz. 7 und Wallenhorst in Wallenhorst/Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 6. Aufl., Teil L Rn. 178). - FG Münster, 12.05.2011 - 5 K 435/09
Abgabe von Zytostatika umsatzsteuerfrei
Auszug aus FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 4639/10
Zwar geht die Finanzverwaltung auch für den Bereich der Umsatzsteuer davon aus, dass bei der Abgabe von Zytostatika im Rahmen einer ambulanten onkologischen Therapie - anders als im Rahmen eines stationären Therapie - keine eng mit dem Betrieb eines Krankenhauses verbundenen Umsätze i.S.v. § 4 Nr. 16b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorliegen (vgl. Abschnitt 100 Abs. 3 Nr. 4 Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 sowie Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 09.11.2009 S 0186.2.1-2/2 St 31, juris); auch insoweit ist jedoch nicht ersichtlich, worauf diese Differenzierung gestützt wird (die Verwaltungsauffassung ablehnend FG Münster, Urteil vom 12.05.2011 5 K 435/09, EFG 2011, 1470, Rev. V R 19/11).
- BFH, 31.07.2013 - I R 31/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31. 07. 2013 I R 82/12 - …
Die Klage gegen die hiernach ergangenen Steuerbescheide war erfolgreich; das Finanzgericht (FG) Münster gab ihr durch Urteil vom 23. Februar 2012 9 K 4639/10 K,G, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1385, statt. - FG Münster, 24.10.2012 - 10 K 630/11
Abgabe von Arzneimitteln der Chemotherapie an ambulante Patienten Zweckbetrieb …
Diese ambulante Krankenhausbehandlung umfasst sowohl die ärztliche Leistung als auch die mit ihr zur Heilung und Linderung der Krankheit notwendige Verabreichung von Medikamenten während der ambulanten Behandlung im Krankenhaus sowie die Nutzung der sonstigen Einrichtungen, des Personals und der Materialien des Krankenhauses als einheitliche Leistung (so auch FG Münster Urteil v. 23.02.2012 - 9 K 4639/10 K, G, EFG 2012, 128; zur Umsatzsteuer FG Münster Urteil v. 12.05.2011 - 5 K 435/09 U, EFG 2011, 1470).Entgegen der Auffassung des Außenprüfers sind diese Aspekte für die steuerrechtliche Einordnung maßgebend und ist nicht auf die einzelnen Leistungsbeziehungen abzustellen, die vorwiegend Abrechnungszwecken dienen und mit der Finanzierung des Gesundheitssystems zusammenhängen (so auch FG Münster Urteil v. 23.02.2012 - 9 K 4639/10 K, G, EFG 2012, 128).