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   FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21 E   

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FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21 E (https://dejure.org/2023,12107)
FG Münster, Entscheidung vom 23.03.2023 - 1 K 2478/21 E (https://dejure.org/2023,12107)
FG Münster, Entscheidung vom 23. März 2023 - 1 K 2478/21 E (https://dejure.org/2023,12107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Vermögensübertragungen aus der Auflösung US-amerikanischer Trusts teilweise wegen Rückwirkung verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kapitaleinkünfte - Zur Steuerpflicht von Vermögenübertragungen aus der Auflösung US-amerikanischer Trusts als Kapitaleinkünfte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
    Mit Wertsteigerungen kann im Zeitpunkt des Erwerbs nicht sicher gerechnet werden, sodass auch die Enttäuschung der Hoffnung auf künftige steuerfreie Vermögenszuwächse nicht als Beeinträchtigung greifbarer Vermögenswerte zu werten ist (BVerfG-Beschlüsse vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76, Rn. 64 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86 Rn. 52).

    Insoweit ergibt sich ein erhöhter Rechtfertigungsbedarf aus dem Erwerb eines konkreten Vermögensbestands durch den Ablauf der Zweijahresfrist bei Grundstücken bzw. dem Entstehen zwischenzeitlicher Wertzuwächse beim Halten von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen von bis zu 25% (BVerfG-Beschlüsse vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76, Rn. 66 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86 Rn. 54).

    Die bloße Absicht, mehr staatliche Einkünfte zu erzielen, ist für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse; denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Steuerverschärfungen der Steuerrechts praktisch leerliefe (BVerfG-Beschlüsse vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76, Rn. 75 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86 Rn. 60 vom 25.3.2021 2 BvL 1/11, BVerfGE 157, 177, Rn. 87).

    Auch Aspekte der Missbrauchsbekämpfung und die Schließung von Besteuerungslücken stellen keine Rechtfertigungsgründe dar (BVerfG-Beschluss vom 7.7.2010 - 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86 Rn. 61 f.).

    Daraus zieht der Senat allerdings nicht den Schluss, dass das BVerfG von seinen Beschlüssen vom 7.7.2010 (2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86) abrücken wollte.

    bb) Im Hinblick auf die mit dem Streitfall und den vom BVerfG am 7.7.2010 entschiedenen Fällen (BVerfG-Beschlüsse vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86) vergleichbare Absenkung der Beteiligungsgrenze von 10 % auf 1 % in § 17 EStG durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 (BGBl. I 1433) nimmt sogar die Finanzverwaltung selbst eine verfassungskonforme Auslegung vor (BMF-Schreiben vom 20.12.2010, BStBl. I 2011, 16 unter D.; so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 28.2.2012 12 K 10250/09, EFG 2012, 1337; Schmidt in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 17 EStG Anm. 10; krit. FG Düsseldorf, Urteil vom 16.4.2013 13 K 4190/11 E, Juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
    Mit Wertsteigerungen kann im Zeitpunkt des Erwerbs nicht sicher gerechnet werden, sodass auch die Enttäuschung der Hoffnung auf künftige steuerfreie Vermögenszuwächse nicht als Beeinträchtigung greifbarer Vermögenswerte zu werten ist (BVerfG-Beschlüsse vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76, Rn. 64 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86 Rn. 52).

    Insoweit ergibt sich ein erhöhter Rechtfertigungsbedarf aus dem Erwerb eines konkreten Vermögensbestands durch den Ablauf der Zweijahresfrist bei Grundstücken bzw. dem Entstehen zwischenzeitlicher Wertzuwächse beim Halten von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen von bis zu 25% (BVerfG-Beschlüsse vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76, Rn. 66 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86 Rn. 54).

    Die bloße Absicht, mehr staatliche Einkünfte zu erzielen, ist für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse; denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Steuerverschärfungen der Steuerrechts praktisch leerliefe (BVerfG-Beschlüsse vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76, Rn. 75 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86 Rn. 60 vom 25.3.2021 2 BvL 1/11, BVerfGE 157, 177, Rn. 87).

    Daraus zieht der Senat allerdings nicht den Schluss, dass das BVerfG von seinen Beschlüssen vom 7.7.2010 (2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86) abrücken wollte.

    bb) Im Hinblick auf die mit dem Streitfall und den vom BVerfG am 7.7.2010 entschiedenen Fällen (BVerfG-Beschlüsse vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86) vergleichbare Absenkung der Beteiligungsgrenze von 10 % auf 1 % in § 17 EStG durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 (BGBl. I 1433) nimmt sogar die Finanzverwaltung selbst eine verfassungskonforme Auslegung vor (BMF-Schreiben vom 20.12.2010, BStBl. I 2011, 16 unter D.; so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 28.2.2012 12 K 10250/09, EFG 2012, 1337; Schmidt in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 17 EStG Anm. 10; krit. FG Düsseldorf, Urteil vom 16.4.2013 13 K 4190/11 E, Juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11

    Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
    (BVerfG-Beschlüsse vom 25.3.2021 - 2 BvL 1/11, BVerfGE 157, 177 und vom 7.12.2022 2 BvR 988/16, jeweils m.w.N.).

    (BVerfG-Beschlüsse vom 25.3.2021 - 2 BvL 1/11, BVerfGE 157, 177 und vom 7.12.2022 - 2 BvR 988/16, WM 2023, 561, jeweils m.w.N.).

    Die bloße Absicht, mehr staatliche Einkünfte zu erzielen, ist für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse; denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Steuerverschärfungen der Steuerrechts praktisch leerliefe (BVerfG-Beschlüsse vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, BStBl. II 2011, 76, Rn. 75 und 2 BvR 748/05, 753/05 und 1738/05, BStBl. II 2011, 86 Rn. 60 vom 25.3.2021 2 BvL 1/11, BVerfGE 157, 177, Rn. 87).

    Vielmehr hat das BVerfG in seinem aktuelleren Beschluss vom 25.3.2021 (2 BvL 1/11, BVerfGE 157, 177) die Grundsätze der Beschlüsse vom 7.7.2010 bestätigt und unter deren Zugrundelegung § 11 Abs. 2 Satz 3, 1. Halbsatz EStG für teilweise verfassungswidrig erklärt.

  • BFH, 25.06.2021 - II R 31/19

    Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
    Der Beklagte verweist insoweit auf das zur Körperschaftsteuer ergangene BFH-Urteil vom 6.12.2016 (I R 50/16, BStBl. II 2017, 324), das auch auf die Einkommensteuer übertragbar sei, sowie auf das BFH-Urteil vom 25.6.2021 (II R 31/19, BStBl. II 2022, 497).

    Mit Urteil vom 25.6.2021 (II R 31/19, BStBl. II 2022, 497) hat der BFH zur erbschaftsteuerlichen Behandlung eines US-Trusts gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG entschieden, dass die für ausländische Stiftungen entwickelten Grundsätze gleichermaßen für anglo-amerikanische Trusts gelten.

    Ein derartiger Ausschluss ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird vielmehr vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen (vgl. BFH-Urteile vom 25.6.2021 - II R 31/19, BStBl. II 2022, 497 und II R 32/19, BFH/NV 2022, 595).

    Dementsprechend hat der BFH mit Urteilen vom 25.6.2021 (II R 31/19, BStBl. II 2022, 497 und II R 32/19, BFH/NV 2022, 595 jeweils m.w.N.) zur erbschaftsteuerlichen Behandlung anglo-amerikanischer Trusts gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG entschieden, dass keine Bedenken gegen die Doppelbesteuerung mit beiden Steuerarten bestehen.

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
    Der Beklagte weist ferner auf das zur Einbeziehung von Veräußerungsgewinnen von Personengesellschaftsanteilen in die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage durch § 7 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) ergangene BVerfG-Urteil vom 10.4.2018 (1 BvR 1236/11) hin, in dem keine Aufteilung der stillen Reserven auf Zeiträume vor und nach Gesetzesverkündung angenommen worden sei.

    (4) Das vom Beklagten angeführte BVerfG-Urteil vom 10.4.2018 (1 BvR 1236/11, BVerfGE 148, 217) steht der Auffassung des Senats nicht entgegen.

    Der Senat hält es für sachnäher, die zur Einkommensbesteuerung des Privatvermögens ergangene BVerfG-Rechtsprechung und nicht das die Gewerbesteuer von Personengesellschaften betreffende Urteil auf den Streitfall anzuwenden, zumal das BVerfG in diesem Urteil die Besonderheiten der gewerbesteuerlichen Behandlung von Mitunternehmerschaften und Körperschaften herausgearbeitet hat (BVerfG-Urteil vom 10.4.2018 - 1 BvR 1236/11, BVerfGE 148, 217, Rn. 27 ff.).

  • FG Hessen, 25.05.2021 - 10 K 707/20

    Zählen der Zuwendung einer ausländischen Stiftung zu Einkünften aus

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
    Schließlich habe auch das Hessische Finanzgericht (FG) im Gerichtsbescheid vom 25.5.2021 (10 K 707/20, EFG 2021, 1540) keine verfassungsrechtlichen Zweifel an § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG geäußert.

    Ähnlich argumentiert auch das Hessische FG im rechtskräftigen Gerichtsbescheid vom 25.5.2021 (10 K 707/20, EFG 2021, 1540), wonach es für die Frage, ob(Einmal-)Zahlungen einer ausländischen Familienstiftung mit Gewinnausschüttungen vergleichbar sind, ausschließlich darauf ankomme, ob der Auskehrung eine Gegenleistung des Begünstigten gegenüberstand.

    (c) Soweit der Beklagte auf den Gerichtsbescheid des Hessischen FG vom 25.05.2021 (10 K 707/20, EFG 2021, 1540) abstellt, trifft es zwar zu, dass hierin keine verfassungsrechtlichen Zweifel an § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG geäußert wurden.

  • BFH, 28.02.2018 - VIII R 30/15

    Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
    Bei der Einführung des Verweises auf § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG in § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG, wonach nunmehr auch Liquidationsausschüttungen der Steuer unterworfen würden, solle es sich nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.2.2018 (VIII R 30/15, BFH/NV 2018, 857) nicht lediglich um eine Klarstellung handeln.

    Dass der BFH der Gesetzesbegründung im Hinblick auf die Frage der Klarstellung nicht gefolgt ist mit der Folge, dass im Urteil vom 28.2.2018 im dortigen Streitjahr 2005 die Auskehrung des Liquidationsendvermögens einer Stiftung nicht steuerbar war (VIII R 30/15, BFH/NV 2018), ist im Streitfall, der das Jahr 2016 betrifft, nicht von Bedeutung.

    Soweit der Gesetzgeber dem Verweis in § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 EStG auf Abs. 2 durch das JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl. I 2006, 2878) lediglich klarstellende Funktion beimessen wollte (BR-Drs. 622/06, S. 81 und BT-Drs. 16/2712, S. 49), ist diese Begründung nach Auffassung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, unzutreffend (BFH-Urteil vom 28.2.2018 VIII R 30/15, BFH/NV 2018, 857).

  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16

    Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
    (BVerfG-Beschlüsse vom 25.3.2021 - 2 BvL 1/11, BVerfGE 157, 177 und vom 7.12.2022 2 BvR 988/16, jeweils m.w.N.).

    (BVerfG-Beschlüsse vom 25.3.2021 - 2 BvL 1/11, BVerfGE 157, 177 und vom 7.12.2022 - 2 BvR 988/16, WM 2023, 561, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 03.11.2010 - I R 98/09

    Zahlungen einer Familienstiftung an Familienangehörige als Einkünfte aus

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
    Jedenfalls dann, wenn die Leistungsempfänger - ähnlich wie Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung - unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen können, sind die Leistungen wirtschaftlich mit Gewinnausschüttungen vergleichbar (BFH-Urteil vom 3.11.2010 - I R 98/09, BStBl. II 2011, 417).

    cc) In der Literatur wird aus dem angeführten BFH-Urteil vom 3.11.2010 (I R 98/09, BStBl. II 2011, 417) teilweise gefolgert, dass Zahlungen an die Destinatäre einer Stiftung nur dann Leistungen darstellen, die mit Gewinnausschüttungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen können (Bleschick in: Kirchhof/Seer, EStG, § 20, Rn. 61; Jochum in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 20, Rn. C/9-14; Ratschow in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 20 EStG, Rn. 338a).

  • BFH, 25.06.2021 - II R 32/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 - Erwerb

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
    Ein derartiger Ausschluss ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird vielmehr vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen (vgl. BFH-Urteile vom 25.6.2021 - II R 31/19, BStBl. II 2022, 497 und II R 32/19, BFH/NV 2022, 595).

    Dementsprechend hat der BFH mit Urteilen vom 25.6.2021 (II R 31/19, BStBl. II 2022, 497 und II R 32/19, BFH/NV 2022, 595 jeweils m.w.N.) zur erbschaftsteuerlichen Behandlung anglo-amerikanischer Trusts gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG entschieden, dass keine Bedenken gegen die Doppelbesteuerung mit beiden Steuerarten bestehen.

  • BFH, 23.03.2011 - X R 28/09

    Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen

  • FG Hamburg, 20.08.2021 - 6 K 196/20

    Zahlungen in Form einer einmaligen Leistung einer ausländischen Stiftung als

  • BFH - VIII R 25/21 (anhängig)

    Familienstiftung, Zuwendung

  • BFH, 05.11.1992 - I R 39/92

    Ausländischer Trust als Vermögensmasse gem. § 2 KStG

  • FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 12 K 10250/09

    Einkommensteuer 2002; Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG im Zusammenhang mit der

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

  • FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 4190/11

    Veräußerung einer GmbH-Beteiligung - Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle durch

  • BFH, 19.10.2005 - I R 34/04

    Bilanzänderung

  • BFH, 14.12.2006 - III R 27/03

    Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter

  • BFH, 25.03.2004 - IV R 2/02

    Rückwirkende Anwendung der einschränkenden Regelungen zur Bilanzänderung

  • BFH, 27.03.2012 - I R 62/08

    Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an

  • BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 6/20

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung

  • BFH, 20.07.1971 - VIII 24/65

    Ausschüttungen aus US-Nachlaß

  • BFH, 06.12.2016 - I R 50/16

    Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung

  • BFH, 18.12.2019 - I R 33/17

    Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

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