Rechtsprechung
FG Münster, 23.05.2013 - 8 K 1782/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung für rückständige und nicht Beitreibbare Umsatzsteuer bei Fortführung eines Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 25 Abs 1; AO § 191 Abs 1
Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma, Abgrenzung zur Geschäfts- bzw. Etablissementbezeichnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Haftung des Firmenfortführers - Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma, Abgrenzung zur Geschäfts- bzw. Etablissementbezeichnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.05.2013 - 8 K 1782/11
- BFH, 20.05.2014 - VII R 46/13
Papierfundstellen
- EFG 2014, 891
Wird zitiert von ...
- VG Neustadt, 17.12.2014 - 1 K 717/14
Haftung eines Unternehmers für Gewerbesteuerschulden seines Vorgängers
Das Finanzgericht Münster habe mit Urteil vom 23. Mai 2013 (8 K 1782/11) diese Rechtsprechung bestätigt.Nichts anderes ergibt sich aus den von der Klägerin im Hauptsacheverfahren ergänzend angeführten Entscheidungen des FG Münster vom 23. Mai 2013 (8 K 1782/11, nachfolgend BFH, Urteil vom 20. Mai 2014 - VII R 46/13 - juris) und des BFH vom 17. Dezember 2013 (II R ZR 114/13), in denen jeweils nur die Fortführung einer bloßen Geschäftsbezeichnung vorlag.