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   FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19 K, G   

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https://dejure.org/2020,26466
FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19 K, G (https://dejure.org/2020,26466)
FG Münster, Entscheidung vom 23.07.2020 - 10 K 2222/19 K, G (https://dejure.org/2020,26466)
FG Münster, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - 10 K 2222/19 K, G (https://dejure.org/2020,26466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Körperschaftsteuer - Muss eine Verbindlichkeit einer GmbH gegenüber ihrer Alleingesellschafterin nach Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebs und Beginn der Liquidation gewinnerhöhend ausgebucht werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beginn der Liquidation führt nicht zwingend zur Ausbuchung einer Forderung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Korrespondenzprinzip bei der Bilanzierung in der Betriebsaufspaltung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Beginn der Liquidation führt nicht zwingend zur Ausbuchung einer Forderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    FG Münster zur Ausbuchung einer Forderung bei Liquidation - Kein Ausbuchen einer Verbindlichkeit bei Beginn einer Liquidation

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Körperschaftsteuer - Verbindlichkeit einer GmbH gegenüber ihrer Alleingesellschafterin nach Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebs

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2020, 2480
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 03.06.1992 - X R 50/91

    Revisionsrechtliche Aufhebung eines Urteils, dass auf widersprüchlichen

    Auszug aus FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19
    Eine solche Annahme ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles feststeht, dass die Verbindlichkeit nicht mehr erfüllt werden muss; im Allgemeinen ist jedoch davon auszugehen, dass der Gläubiger von seinen Rechten Gebrauch machen wird (vgl. BFH-Urteil vom 3.6.1992 - X R 50/91, BFH/NV 1992, 741).

    Schließlich sind die Forderungen der Alleingesellschafterin der Klägerin auch nicht mit einer rechtsvernichtenden Einwendung oder dauerhaft wirkenden Einrede (z.B. Verjährung) behaftet, die eine gewinnerhöhende Ausbuchung der Verbindlichkeit in der Bilanz der Klägerin rechtfertigen könnten, wenn anzunehmen wäre, dass sich die Klägerin hierauf berufen hätte (vgl. hierzu etwa BFH-Urteile vom 3.6.1992 - X R 50/91, BFH/NV 1992, 741 und vom 9.2.1993 - VIII R 21/92, BStBl. II 1993, 543; BFH-Beschluss vom 15.2.2000 - X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 39. Aufl., 2020, § 5 Rz. 313).

  • BFH, 05.02.2014 - I R 34/12

    Überprüfung einer verbindlichen Auskunft - Passivierung einer Verbindlichkeit in

    Auszug aus FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19
    Insbesondere kann allein in der zunächst mit Schreiben vom 15.8.2016 angekündigten sowie anschließend am 5.12.2018 tatsächlich beschlossenen Liquidation der Klägerin kein unmissverständlicher Verzichtswille der Alleingesellschafterin der Klägerin auf ihr zustehende Forderungen gesehen werden (vgl. zur Ablehnung eines konkludenten Forderungsverzichts bei Liquidation: FG Köln, Urteil vom 6.3.2012 - 13 K 3006/11, EFG 2012, 977, aus anderen Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 5.2.2014 - I R 34/12, BFH/NV 2014, 1014; OFD NRW vom 22.9.2017, DB 2017, 2580; OFD Frankfurt vom 3.8.2018 - S 2743 A-12-St 525, juris, Tz. 2).

    (4) Nicht abschließend geklärt ist gegebenenfalls die Frage, ob eine Verbindlichkeit einer Kapitalgesellschaft gegenüber einem Gesellschafter auch in der Liquidationsschlussbilanz weiterhin auszuweisen ist oder ob die Passivierung dort mit gewinnerhöhender Wirkung entfällt, da die Verbindlichkeit aufgrund der bevorstehenden Existenzbeendigung des Schuldners mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erfüllt werden wird (der BFH hat es als "zumindest diskussionswürdig" bezeichnet, dass das der Fall sein könnte, vgl. BFH, Urteil vom 5.2.2014 I R 34/12, BFH/NV 2014, 1014; eine im Grundsatz fortbestehende Passivierung annehmend aber die Finanzverwaltung, vgl. OFD Frankfurt a.M., Rund-Vfg. vom 3.8.2018 S 2743 A-12-St 525, DStR 2019, 560; OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 46/2014, aktualisiert am 22.9.2017, DB 2017, 2580).

  • BFH, 15.02.2000 - X B 121/99

    Wegfall der Passivierungspflicht für Verbindlichkeiten; Hinweispflicht des

    Auszug aus FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19
    Mit einer Inanspruchnahme sei zum Bilanzstichtag nicht mehr ernsthaft zu rechnen gewesen (unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 15.2.2000 - X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450).

    Schließlich sind die Forderungen der Alleingesellschafterin der Klägerin auch nicht mit einer rechtsvernichtenden Einwendung oder dauerhaft wirkenden Einrede (z.B. Verjährung) behaftet, die eine gewinnerhöhende Ausbuchung der Verbindlichkeit in der Bilanz der Klägerin rechtfertigen könnten, wenn anzunehmen wäre, dass sich die Klägerin hierauf berufen hätte (vgl. hierzu etwa BFH-Urteile vom 3.6.1992 - X R 50/91, BFH/NV 1992, 741 und vom 9.2.1993 - VIII R 21/92, BStBl. II 1993, 543; BFH-Beschluss vom 15.2.2000 - X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 39. Aufl., 2020, § 5 Rz. 313).

  • BFH, 27.01.1994 - IV R 103/92

    Einlage geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 EStG )

    Auszug aus FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19
    Zu einer (gewinnerhöhenden) Ausbuchung kommt es - abgesehen von einem ausdrücklichen oder konkludenten Verzicht durch den Gläubiger - unter Beachtung des Grundsatzes der Vollständigkeit und des Vorsichtsprinzips (vgl. § 246 Abs. 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) nur dann, wenn mit einer Inanspruchnahme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22.11.1988 - VIII R 62/85, BStBl. II 1989, 359 und vom 24.2.1994 - IV R 103/92, BFH/NV 1994, 779).

    Ein solcher Wille wird vorliegend insbesondere nicht dadurch erkennbar, dass die Alleingesellschafterin der Klägerin bereits seit geraumer Zeit faktisch von der Durchsetzung bestehender Forderungen Abstand genommen hat, und daher aus diesem Grund zum Bilanzstichtag (31.12.2016) bzw. im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht mehr mit einer ernsthaften Inanspruchnahme der Klägerin zu rechnen gewesen wäre (vgl. z.B. zu einer langfristig gestundeten Verbindlichkeit: BFH-Urteil vom 24.2.1994 - IV R 103/92, BFH/NV 1994, 779; zu einer Passivierung von Spareinlagen, die seit mindestens 30 Jahren nicht mehr bewegt wurden: BFH-Urteil vom 27.3.1996 - I R 3/95, BStBl. II 1996, 470).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19
    Entsprechend der zivilrechtlichen Wertung muss hierfür ein unzweideutiges Verhalten festzustellen sein, dass vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 16.11.1993 - XI ZR 70/93, MDR 1994, 156).
  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19
    Es besteht keine allgemeine Pflicht zur korrespondierenden Bilanzierung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6.11.2003 - IV R 10/01, BStBl. II 2004, 416 und vom 12.2.2015 - IV R 63/11, BFH/NV 2015, 832).
  • BFH, 30.11.2011 - I R 100/10

    Keine Passivierung bei sog. qualifiziertem Rangrücktritt - Bilanzierung von

    Auszug aus FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19
    Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag zu bilanzieren, wenn der Unternehmer zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten verpflichtet ist, die vom Gläubiger erzwungen werden kann und eine wirtschaftliche Belastung darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2011 - I R 100/10, BStBl. II 2012, 332).
  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19
    Voraussetzung für die Annahme einer konkludenten Verzichtserklärung wäre die Feststellung eines unmissverständlichen Willens zur Entlastung der Gesellschaft von der passivierten Verpflichtung (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 9.6.1997 - GrS 1/94, BStBl. II 1998, 307).
  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

    Auszug aus FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19
    Diese Voraussetzung ist nicht nach den subjektiven Erwartungen des Steuerpflichtigen zu prüfen, sondern auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender und spätestens bei Aufstellung der Bilanz erkennbarer Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 27.11.1997 - IV R 95/96, BStBl. II 1998, 375 und vom 6.4.2000 - IV R 31/99, BStBl. II 2001, 536).
  • BFH, 09.02.1993 - VIII R 21/92

    Keine Passivierung einer Verbindlichkeit, wenn anzunehmen ist, daß sich der

    Auszug aus FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19
    Schließlich sind die Forderungen der Alleingesellschafterin der Klägerin auch nicht mit einer rechtsvernichtenden Einwendung oder dauerhaft wirkenden Einrede (z.B. Verjährung) behaftet, die eine gewinnerhöhende Ausbuchung der Verbindlichkeit in der Bilanz der Klägerin rechtfertigen könnten, wenn anzunehmen wäre, dass sich die Klägerin hierauf berufen hätte (vgl. hierzu etwa BFH-Urteile vom 3.6.1992 - X R 50/91, BFH/NV 1992, 741 und vom 9.2.1993 - VIII R 21/92, BStBl. II 1993, 543; BFH-Beschluss vom 15.2.2000 - X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 39. Aufl., 2020, § 5 Rz. 313).
  • BFH, 10.08.2016 - I R 25/15

    Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

  • BFH, 12.02.2015 - IV R 63/11

    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs - Adressat der

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07

    Tilgungsbestimmung bei Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

  • BFH, 27.11.1997 - IV R 95/96

    Rückstellung wegen Schadenersatzanspruch

  • FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11

    Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen

  • BFH, 27.03.1996 - I R 3/95

    Sparguthaben, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr

  • BFH, 26.02.2003 - II R 19/01

    Schuldenabzug bei Vermögenslosigkeit

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