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   FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02 E   

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https://dejure.org/2007,9679
FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02 E (https://dejure.org/2007,9679)
FG Münster, Entscheidung vom 24.05.2007 - 8 K 1323/02 E (https://dejure.org/2007,9679)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 8 K 1323/02 E (https://dejure.org/2007,9679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses selbstgenutzter Wohngebäude von der Nutzungswertbesteuerung; Europarechtskonformität der Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Kinderbetreuungskosten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Aufrechterhaltung steuerrechtlicher ...

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 52 Abs. 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Nutzungswertbesteuerung bei selbstgenutztem Baudenkmal; Europarechtmäßigkeit des begrenzten Abzugs von Kinderbetreuungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien/Kinderbetreuungskosten: - Keine Nutzungswertbesteuerung bei selbstgenutztem Baudenkmal; Europarechtmäßigkeit des begrenzten Abzugs von Kinderbetreuungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 297
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
    Auch eine Vorlage an das BVerfG sei nicht erforderlich, da diese Streitfrage bereits von diesem Gerichtmit Urteil vom 10.11.1998 2 BvR 1057/91, BStBl. II 1999, 182 geklärt sei.

    Hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten hat der BFH nochmit Beschluss vom 23.02.2006 Az.: III B 44/05 (BFH/NV 2006, 1297) entschieden, dass auch für das Jahr 1999 die vom BVerfG mit dem Beschluss in BStBl. II 1999, 182 angeordnete, befristete Weitergeltung der für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG erklärten Vorschriften nach wie vor bindend sei.

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
    Der Stpfl. kann nicht generell darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber steuerrechtliche Vorschriften für alle Zukunft aufrechterhält (vgl. BFH-Beschluss vom 05.03.2001 IX B 90/00, BStBl. II 2001, 405).

    Ein darüber hinausgehender Schutz in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber zum Nachteil des Gemeinwohls gegenüber den Einzelinteressen lähmen (vgl. BFH in BStBl. II 2001, 405).

  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
    Diese Regelung betreffe nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Staat nicht nur als Arbeitgeber (Hinweis auf Urteil des EuGH vom 11.01.2000 C-285/98, NJW 2000, 497 ).
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
    Davon sei nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung der Verfassungswidrigkeit blieben (Hinweis auf Beschluss des BVerfG vom 08.10.1980 1 BvL 122/78 u. a., NJW 1981, 445).
  • BFH, 23.02.2006 - III B 44/05

    Bindungswirkung des BFH an Entscheidungen des BVerfG

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
    Hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten hat der BFH nochmit Beschluss vom 23.02.2006 Az.: III B 44/05 (BFH/NV 2006, 1297) entschieden, dass auch für das Jahr 1999 die vom BVerfG mit dem Beschluss in BStBl. II 1999, 182 angeordnete, befristete Weitergeltung der für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG erklärten Vorschriften nach wie vor bindend sei.
  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
    Auch hier habe der Gesetzgeber keine andere Möglichkeit, für das Jahr 1999 rückwirkend eine dem Gleichheitssatz genügende Regelung zu schaffen, als dem von der Vergünstigung, also der Nutzungswertbesteuerung, ausgeschlossenen Personenkreis nachträglich diese Vergünstigung zu gewähren (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.10.1996 3 C 29/96, NJW 1987, 956).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
    Aus dieser - systemwidrigen - Vergünstigung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft allein kann nämlich kein verfassungsrechtliches Gebot abgeleitet werden, genau dieselben Vorteile ebenfalls in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG Beschluss vom 10.02.1982 1 BvL 116/78, Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE 60, 68, 79 ; Leibholz/Rinck, Grundgesetz, Rechtsprechung des BVerfG, Art. 3 Rz. 101, 102).
  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 208/84

    Unternehmeridentität; Begriff des Preisnachlasses

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
    Auch hier habe der Gesetzgeber keine andere Möglichkeit, für das Jahr 1999 rückwirkend eine dem Gleichheitssatz genügende Regelung zu schaffen, als dem von der Vergünstigung, also der Nutzungswertbesteuerung, ausgeschlossenen Personenkreis nachträglich diese Vergünstigung zu gewähren (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.10.1996 3 C 29/96, NJW 1987, 956).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 18/05 B

    Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
    Weiter ist bei der Beurteilung, ob offenkundig keine Diskriminierung i. S. der Richtlinie 76/207/EWG vorliegt, zu berücksichtigen, dass die Kinder bereits 14 Jahre und älter waren und daher zumindest keiner ständigen Beaufsichtigung bedurften (vgl. Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 19.07.2006 B 6 KA 18/05 B -Juris- ).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07

    Keine gleichheitswidrige Begünstigung durch Nutzungswertbesteuerung selbst

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 297 veröffentlichten Gründen ab.
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