Rechtsprechung
   FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19 AO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21185
FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19 AO (https://dejure.org/2020,21185)
FG Münster, Entscheidung vom 24.06.2020 - 13 K 1482/19 AO (https://dejure.org/2020,21185)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 13 K 1482/19 AO (https://dejure.org/2020,21185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,21185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld - Teilweise Aufrechnung von Kindergeldansprüchen, die auf Sozialleistungen anzurechnen sind

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2015 - L 19 AS 1475/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19
    Zu dem Einkommen i.S.d. SGB II zählt alles, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig erhält, wohingegen zum Vermögen alles zählt, was er bereits vor Antragstellung hatte (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts - LSG - NRW vom 2.3.2015 L 19 AS 1475/14 NZB, NZS 2015, 631).

    Die Klägerin bekäme mithin das Kindergeld in hälftiger Höhe ausgezahlt und würde im Übrigen im Wege der Aufrechnung mit dem Kindergeld eine bereits vor Antragstellung bestehende Verbindlichkeit tilgen, sodass ihr wertmäßig das Kindergeld in voller Höhe zugeflossen wäre (vgl. Beschluss des LSG NRW vom 2.3.2015 L 19 AS 1475/14 NZB, NZS 2015, 631).

  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19
    Der Antrag zu 1. wäre jedenfalls auch unbegründet, weil es sich bei der Abgabe einer Aufrechnungserklärung um die Ausübung eines Gestaltungsrechts handelt, dessen rechtsgeschäftliche Ausübung allein dem Ausübenden obliegt (vgl. BFH-Urteil vom 13.1.2000 VII R 91/98, BStBl II 2000, 246).
  • BFH, 13.03.1986 - IV R 304/84

    Feststellungsbescheid - Klage auf förmliche Bekanntgabe - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19
    Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Kläger das mit der Klage verfolgte Ziel auf wesentlich einfacherem Weg erreichen kann (vgl. BFH-Urteile vom 13.3.1986 IV R 304/84, BStBl II 1986, 509; vom 26.1.2006 III R 89/0, BStBl II 2006, 544; vom 3.7.2014 III R 53/13, BStBl II 2015, 282).
  • BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83

    Aufrechnung - Steuerschuldverhältnis - Verwaltungsakt - Wirksamkeit -

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19
    Denn ein solches, auf die künftige Abgabe einer Aufrechnungserklärung durch die Beklagte gerichtetes Begehren kann nur mittels einer allgemeinen Leistungsklage i.S.v. § 40 Abs. 1 Alt. 4 FGO verfolgt werden, da es sich bei einer Aufrechnungserklärung nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt handelt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2.4.1987 VII R 148/83, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1987, 536; vom 4.3.2011 III B 166/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1007).
  • BFH, 27.04.2004 - X R 28/02

    Anwendung des § 68 FGO a.F.

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19
    Die Begriffe "ändern" und "ersetzen" sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH entsprechend dem Sinn und Zweck der Vorschrift, ein erneutes Verfahren zu vermeiden, weit auszulegen und daher insbesondere auch auf einen Aufhebungsbescheid anwendbar (vgl. BFH-Urteile vom 24.5.1991 III R 105/89, BStBl II 1992, 123; 9.5.2012 I R 91/10, BFH/NV 2012, 2004; vom 27.4.2004 X R 28/02, BFH/NV 2004, 1287).
  • BFH, 09.05.2012 - I R 91/10

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse nach

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19
    Die Begriffe "ändern" und "ersetzen" sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH entsprechend dem Sinn und Zweck der Vorschrift, ein erneutes Verfahren zu vermeiden, weit auszulegen und daher insbesondere auch auf einen Aufhebungsbescheid anwendbar (vgl. BFH-Urteile vom 24.5.1991 III R 105/89, BStBl II 1992, 123; 9.5.2012 I R 91/10, BFH/NV 2012, 2004; vom 27.4.2004 X R 28/02, BFH/NV 2004, 1287).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19
    Ein solcher Abrechnungsbescheid enthält die Feststellung, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist (§ 47 AO), d.h. auch, ob wirksam aufgerechnet wurde (vgl. BFH-Urteil vom 15.6.1999 VII R 3/97, BStBl II 2000, 46).
  • BFH, 17.04.1991 - II R 142/87

    Auf Antrag wird ein Verwaltungsakt, der dieselbe Steuersache betrifft wie der

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19
    Der Aufhebung musste und sollte - auch aus Sicht der Beklagten - eine erneute Sachentscheidung in derselben Steuersache nachfolgen, denn dem Klagebegehren der Klägerin war durch den Aufhebungsakt allein nicht Rechnung getragen (vgl. BFH-Urteil vom 17.4.1991 II R 142/87, BStBl II 1991, 527).
  • FG Hamburg, 24.03.2005 - I 359/04

    Kindergeld/Abgabenordnung: Doppelnatur des Kindergeldaufhebungs- und

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19
    Damit erfüllt die Vorschrift des § 75 Abs. 1 EStG zielgenau den hinter der Vorschrift stehenden gesetzgeberischen Zweck, das zum laufenden Unterhalt für ein Kind tatsächlich benötigte Kindergeld dem Berechtigten nicht durch Aufrechnung entgegen dieser aktuellen Bedarfslage zu entziehen (vgl. FG Hamburg vom 24.3.2005 I 359/04, EFG 2005, 1250).
  • BFH, 26.01.2006 - III R 89/03

    Klage der Familienkasse gegen den Sozialleistungsträger auf Rückerstattung von

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19
    Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Kläger das mit der Klage verfolgte Ziel auf wesentlich einfacherem Weg erreichen kann (vgl. BFH-Urteile vom 13.3.1986 IV R 304/84, BStBl II 1986, 509; vom 26.1.2006 III R 89/0, BStBl II 2006, 544; vom 3.7.2014 III R 53/13, BStBl II 2015, 282).
  • FG Münster, 20.03.2019 - 7 K 3130/18

    Kindergeld/Verfahrensrecht - Sind durch Aufrechnung erloschene laufende

  • BFH, 04.03.2011 - III B 166/10

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

  • BFH, 03.07.2014 - III R 53/13

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während

  • BFH, 24.05.1991 - III R 105/89

    1. Die erneute Ausübung des Veranlagungswahlrechts bei Änderung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht