Rechtsprechung
FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18 U |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Umsatzsteuer / Verfahrensrecht - Unter welchen Voraussetzungen kann von einem Verzicht des Steuerpflichtigen auf eine Änderung von Umsatzsteuerbescheiden zu seinen Gunsten wegen geänderter BFH-Rechtsprechung zur Organschaft ausgegangen werden?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Festsetzung der Umsatzsteuer durch Vorliegen der Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft; Änderung der Steuerfestsetzungen hinsichtlich Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Umsatzsteuer - Frage des Vorliegens einer umsatzsteuerlichen Organschaft
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- FG Münster, 06.04.2020 - 15 K 2536/15
Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zur Bindungswirkung einer Erklärung, mit der die …
Auszug aus FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Auch die vom Beklagten herangezogene Entscheidung des 15. Senats des Finanzgerichts Münster vom 06.04.2020, 15 K 2536/15 U, stehe der beantragten Änderung nicht entgegen.Das Finanzgericht Münster (rechtskräftiger Gerichtsbescheid vom 06.04.2020, 15 K 2536/15 U) habe in einem gleichgelagerten Fall entschieden, dass das Finanzamt eine Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung zu Recht aufgrund der Zustimmung der Klägerin zur Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 05.07.2011 abgelehnt habe.
Der Grundsatz von Treu und Glauben und die Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Gerichtsbescheid vom 06.04.2020, 15 K 2536/15 U) griffen im Streitfall nicht.
Der Interessenlage dieser Vorschriften vergleichbar verfügt der Steuerpflichtige bei der ausdrücklichen Zustimmung zu einer ihn belastenden Übergangsregelung ebenfalls bewusst über seine verfahrensrechtliche Position, um einen indirekten Vorteil zu erlangen und ist an diese Zustimmung gebunden (Finanzgericht Münster, als Urteil wirkender Gerichtsbescheid vom 06.04.2020, 15 K 2536/15 U, EFG 2020, 1091).
- BFH, 21.07.2016 - X R 11/14
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen - Auslegung von ermessenslenkenden …
Auszug aus FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Der Beklagte trägt zwar dem Grunde nach zu Recht vor, dass eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen einen Grundlagenbescheid im Sinne von § 171 Abs. 1 AO darstellt (ständige Rechtsprechung, siehe z.B. BFH, Urteil vom 21.07.2016, X R 11/14, BStBl II 2017, 22 mit weiteren Nachweisen).Sie ist sodann ein für die Steuerfestsetzung bindender Verwaltungsakt und damit Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung (BFH, X R 11/14, a. a. O.).
- FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13
GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der …
Auszug aus FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Der Beklagte nimmt Bezug auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.12.2016, 6 K 2485/13, EFG 2017, 343.Das vom Beklagten herangezogene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 08.12.2016, 6 K 2485/13, EFG 2017, 343 (vom BFH aufgehoben…, Urteil vom 26.06.2019, XI R 3/17, BFH/NV 2019, 1455) ist daher hier nicht anwendbar, weil im Fall des FG Rheinland-Pfalz der Kläger die umsatzsteuerliche Organschaft angestrebt und das Finanzamt diese gebilligt hat und die Übergangsregelung daher als begünstigende Billigkeitsregelung Bindung entfalten konnte.
- BFH, 11.12.2019 - XI R 16/18
EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
Auszug aus FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Vorsorglich werde darauf hingewiesen, dass die umsatzsteuerliche Organschaft europarechtlich höchst zweifelhaft sein, was sich aus dem Vorlagebeschluss des BFH vom 11.12.2019, XI R 16/18 ergebe.Da es schon an einer finanziellen Eingliederung fehlt, kann der Senat dahinstehen lassen, ob die Annahme einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zwischen der Klägerin und der D-GmbH darüber hinaus auch europarechtswidrig ist (siehe dazu Vorlagebeschluss des BFH vom 11.12.2019, XI R 16/18, BFH/NV 2020, 598).
- BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen …
Auszug aus FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Das vom Beklagten herangezogene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 08.12.2016, 6 K 2485/13, EFG 2017, 343 (vom BFH aufgehoben, Urteil vom 26.06.2019, XI R 3/17, BFH/NV 2019, 1455) ist daher hier nicht anwendbar, weil im Fall des FG Rheinland-Pfalz der Kläger die umsatzsteuerliche Organschaft angestrebt und das Finanzamt diese gebilligt hat und die Übergangsregelung daher als begünstigende Billigkeitsregelung Bindung entfalten konnte. - BFH, 02.12.2015 - V R 15/14
Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen - kein ermäßigter Steuersatz für …
Auszug aus FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 22.04.2010, V R 9/09, BStBl II 2011, 597; vom 01.12.2010, XI R 43/08, BStBl II 2011, 600; vom 02.12.2015, V R 15/14, BStBl II 2017, 553), der der Senat folgt, liegt eine finanzielle Eingliederung nicht vor, wenn ein oder mehrere Gesellschafter die Stimmenmehrheit an zwei Gesellschaften hat/haben. - BFH, 01.12.2010 - XI R 43/08
Zu den Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft …
Auszug aus FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 22.04.2010, V R 9/09, BStBl II 2011, 597; vom 01.12.2010, XI R 43/08, BStBl II 2011, 600; vom 02.12.2015, V R 15/14, BStBl II 2017, 553), der der Senat folgt, liegt eine finanzielle Eingliederung nicht vor, wenn ein oder mehrere Gesellschafter die Stimmenmehrheit an zwei Gesellschaften hat/haben. - BFH, 06.07.2016 - X R 57/13
Erlass eines inhaltsgleichen Änderungsbescheids nach einvernehmlicher Beendigung …
Auszug aus FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Erforderlich ist eine bestimmte Position oder ein bestimmtes Verhalten des einen Teils, aufgrund dessen der andere Teil bei objektiver Beurteilung annehmen konnte, jener werde an seiner Position oder seinem Verhalten konsequent und auf Dauer festhalten (BFH-Urteil vom 6.7.2016 X R 57/13, BFHE 256, 1, BStBl II 2017, 334). - BFH, 17.06.1992 - X R 47/88
Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig
Auszug aus FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Beide Seiten müssen sich dabei grundsätzlich das Verhalten von in das Steuerrechtsverhältnis eingeschalteten Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen (BFH-Urteil vom 17.6.1992 X R 47/88, BFHE 169, 103, BStBl II 1993, 174). - BFH, 22.04.2010 - V R 9/09
Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren …
Auszug aus FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 22.04.2010, V R 9/09, BStBl II 2011, 597; vom 01.12.2010, XI R 43/08, BStBl II 2011, 600; vom 02.12.2015, V R 15/14, BStBl II 2017, 553), der der Senat folgt, liegt eine finanzielle Eingliederung nicht vor, wenn ein oder mehrere Gesellschafter die Stimmenmehrheit an zwei Gesellschaften hat/haben. - BFH, 19.12.2013 - V R 5/12
Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 und 5 AO im Falle einer …
- BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein …
- BFH, 11.10.2012 - V R 9/10
Steuerfreiheit und Steuerbarkeit der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren
- BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05
Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer …