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   FG Münster, 25.04.2007 - 5 K 3443/04 U   

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https://dejure.org/2007,14576
FG Münster, 25.04.2007 - 5 K 3443/04 U (https://dejure.org/2007,14576)
FG Münster, Entscheidung vom 25.04.2007 - 5 K 3443/04 U (https://dejure.org/2007,14576)
FG Münster, Entscheidung vom 25. April 2007 - 5 K 3443/04 U (https://dejure.org/2007,14576)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung auf eine Lieferung von Gebrauchtwagen; Verschaffung der Verfügungsmacht zugunsten des Leistungsempfängers als kennzeichnend für eine Lieferung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne; Anforderungen an die Annahme eines "Scheinsitzes"; ...

  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 1; ; UStG § 25a Abs. 1 Nr. 2b; ; RL 94/5/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Differenzbesteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Anwendung der Differenzbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2007 - 5 K 3443/04
    Das grundsätzliche Verbot missbräuchlicher Praktiken gilt auch auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer; eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht ist nicht erlaubt (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 21. Februar 2006 - Rs. C-255/02 - Halifax, UR 2006, 232 m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2004 - V R 27/03

    Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2007 - 5 K 3443/04
    Sie folgt aber auch aus der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung der Gerichte und der sonstigen Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedsstaaten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle zur Erreichung der durch die Richtlinie vorgeschriebenen Ziele erforderlichen Maßnahmen zu treffen (st. Rspr. des EuGH, vgl. z.BUrteil vom 18. Dezember 1997 Rs. C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411 Randnr. 40; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862).
  • BFH, 04.09.2003 - V R 9/02

    Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2007 - 5 K 3443/04
    Es kommt deshalb eine von den "vertraglichen Vereinbarungen" abweichende Bestimmung des Leistenden in Betracht, wenn nach den konkreten Umständen erkennbar eine eigene Lieferung des Handelnden vorliegt, weil dieser lediglich unter dem Namen eines Anderen tätig wurde und der Empfänger der Lieferung aber erkennbar keinen geschäftlichen Kontakt mit dem angeblichen Lieferanten hat, bzw. wenn nach den Umständen des Falles erkennbar ein Eigengeschäft des Handelnden und nicht des "Vertragspartners" vorliegt, der die Leistung auch nicht als eigene Leistung der Umsatzsteuer unterwirft, und bei denen der Leistungsempfänger typischerweise mit der Nichtbesteuerung durch den "Rechnungsaussteller" rechnet oder rechnen muss (vgl. BFH-Urteil vom 4. September 2003, V R 9, 10/02, BFHE 203, 389, BStBl II 2004, 627 m.w.N.).
  • BFH, 04.02.2003 - V B 81/02

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2007 - 5 K 3443/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ein "Briefkasten-Sitz" mit postalischer Erreichbarkeit der Gesellschaft ausreichen; es bedarf deshalb besonderer, detaillierter Feststellungen, um die Annahme eines "Scheinsitzes" zu rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Februar 2003 V B 81/02, BFH/NV 2003, 670).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-280/04

    Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c -

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2007 - 5 K 3443/04
    Da die Regelung über die Differenzbesteuerung des steuerpflichtigen Wiederverkäufers eine von der allgemeinen Regelung der 6. EG-RL abweichende Mehrwertsteuersonderregelung darstellt, ist sie nur in dem für die Erreichung ihres Ziels notwendigem Maß und unter Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität, der dem Gemeinsamen Mehrwertsteuersystem innewohnt, anzuwenden (EuGH-Urteil vom 8. Dezember 2005 - Rs. C-280/04 - Jyske Finans A/S, EuGHE I 2005, 10683, UR 2006, 360 ).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2007 - 5 K 3443/04
    Sie folgt aber auch aus der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung der Gerichte und der sonstigen Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedsstaaten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle zur Erreichung der durch die Richtlinie vorgeschriebenen Ziele erforderlichen Maßnahmen zu treffen (st. Rspr. des EuGH, vgl. z.BUrteil vom 18. Dezember 1997 Rs. C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411 Randnr. 40; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862).
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